Berlin-Chemie Newsletter vom 31. August 2015

Berlin-Chemie Newsletter vom 31. August 2015

  • Gehaltserhöhung ... mit Tücke
  • Kassenbeiträge … zum Aufrücken
  • Patientenbefragung … zum Entzücken
  • Renten … auf Lücke
  • Patienten … aus freien Stücken
  • Sozialkassen … zum Drücken
  • Honorarpauschale … nur Krücke
  • Ambulante Weiterbildung … als Brücke
  • Startschuss für den Innovationsfonds
  • Warum wir unterschiedliche Studienarten brauchen
  • BiM-Fachlehrgang „Manager Internetmedizin“
  • Innovationsfonds & Co.

Gehaltserhöhung ... mit Tücke

Aufsichtsbehörde verweigert zwei BKK-Vorständen die Zustimmung. Auch für den Ex-KBV-Vorstand wird es eng.

Das Bundesversicherungsamt wendet sich gegen die Erhöhung von Gehältern bei Krankenkassenvorständen. Betroffen davon sind laut Medienberichten die Vorstände der BKK RWE (60.000 Versicherte) und der Pronova-BKK (620.000 Versicherte). Bei einer abgelehnten Steigerungssumme von 48.000 Euro klagt der Pronova-Vorstand derzeit vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Vorstandsvorsitzender Lutz Kaiser will sich aber dem Vernehmen nach vergleichsweise mit 10.000 Euro mehr zufrieden geben. Das derzeitige Gehalt beträgt 137.500 Euro zuzüglich einer Bonuszahlung von 34.425 Euro. Ebenfalls klageweise wehrt sich der Vorstandschef der BKK RWE Torsten Dette gegen die Kürzung. Bei einer beantragten Gehaltssteigerung von 17.500 Euro will die Aufsichtsbehörde lediglich 6.000 Euro zugestehen. Dettes aktuelles Gehalt beläuft sich auf 120.000 Euro sowie 15.000 Euro Bonuszahlung jährlich.

Doch das Finanzgebahren der Kassenarztfunktionäre ruft die Aufsicht ebenfalls auf den Plan. Bereits seit dem Frühjahr beschäftigt sich das Bundesgesundheitsministerium mit Vorwürfen gegen den Ex-KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Mit einem Abwahlantrag sieht sich der Vorsitzende der Vertreterversammlung Hans-Jochen Weidhaas konfrontiert. Dieser habe seine Kompetenzen überschritten und Zahlungen an Dr. Andreas Köhler, darunter allein Mietkostenzuschüsse in Höhe von 95.000 Euro abgesegnet. Die kassenärztliche Selbstverwaltung wird derzeit von mehreren Finanz-Affairen erschüttert. So muss sich der Vorstand der KV Berlin, mit Dr. Uwe Kraffel an der Spitze, des Vorwurfs der Untreue über eine Summe von 183.000 Euro vor Gericht erwehren.

Kassenbeiträge … zum Aufrücken

Die Krankenkassen rechnen sich arm und drohen mit Beitragserhöhung.

Laut aktueller Meldung im "Handelsblatt" sind die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2015 mit fast einer halben Milliarde Euro ins Defizit gerutscht. Das Minus bei den Innungskrankenkassen hat sich binnen Jahresfrist auf 118 Millionen Euro fast verdoppelt. Mit rund 100 Millionen Euro schnitten die Betriebskrankenkassen ähnlich ab. Bei den Ersatzkassen sei der Fehlbetrag zwar stark geschrumpft, betrage aber immer noch 191 Millionen Euro. Schon zuvor hatten Berichte über ein Defizit von 110 Millionen Euro bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) die Runde gemacht. Aufgrund der Gesundheitsreformen sowie eines strukturellen Defizits bei Ausgaben und Einnahmen wird bis 2019 ein Anstieg der Zusatzbeiträge auf durchschnittlich 1,4 bis 1,8 Prozent erwartet. Die Finanz-Reserven der GKV lagen zum Ende des ersten Quartals 2015 bei insgesamt 25,3 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zeigt sich zufrieden und sprach von einer soliden Grundlage. Den Angaben des BMG zufolge standen Einnahmen in Höhe von 53,08 Milliarden Euro Ausgaben von 53,25 Milliarden Euro gegenüber. „Die Differenz von knapp 170 Millionen Euro lässt sich dadurch erklären, dass die Krankenkassen ihre Versicherten durch einen niedrigeren durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,83 Prozent an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben. Ohne die damit verbundenen Mindereinnahmen hätten die 124 gesetzlichen Krankenkassen insgesamt das 1. Quartal nicht mit einem Defizit, sondern mit einem Überschuss abgeschlossen“, teilt das BMG mit. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält dagegen. Immerhin seien im Mai mit 30,6 Millionen mehr als eine halbe Million mehr Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen als ein Jahr zuvor; der Nominallohnindex habe im ersten Quartal 2,5 Prozent über dem Vorjahreswert gelegen. Für KBV-Chef Gassen erklärt sich dies mit dem gesunkenen Beitragssatz: Dieser lag im Jahr 2014 bei durchschnittlich 15,5 Prozent, in diesem Jahr bei 15,43 Prozent. „Diese Differenz bedeutet aber für das Gesamtjahr einen Einnahmeverlust von etwa 900 Millionen Euro.“ Schon jahrelang haben die Beitragszahler eigentlich zuviel bezahlt. Die Gelder sind in den Rücklagen des Gesundheitsfonds verschwunden. Neben den Beiträgen erhält der Gesundheitsfonds den steuerfinanzierten Bundeszuschuss. Von den ursprünglich angedachten 14 Milliarden Euro pro Jahr hat der Bund für 2014 jedoch nur 10,5 Milliarden Euro überwiesen (2015 voraussichtlich 11,5 Milliarden Euro). Alleine seit 2013 wurden finanzielle Zusagen des Bundes an die GKV in Höhe von 8,5 Milliarden Euro nicht eingelöst. Nach aktuellen Planungen will der Bund ab 2016 wieder 14 Milliarden Euro in den Fonds einzahlen.

Patientenbefragung … zum Entzücken

Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient scheint nach wie vor im Lot.

Die Leistungsfähigkeit der ambulanten Versorgung ist trotz Wartezeiten und einer neuen Terminvergabebürokratie in Deutschland noch immer auf hohem Niveau. 92 Prozent aller Patienten haben ein „gutes“ bis „sehr gutes“ Vertrauensverhältnis zu ihrem Arzt. "Es spiegelt den ungeheuren Arbeitseinsatz der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in den Praxen wider“, stellt Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Ergebnisse der aktuellen KBV-Versichertenbefragung 2015 vor. So bleiben die Patientenmeinungen zu den Wartezeiten im Vergleich zum Vorjahr konstant positiv. „Wartezeiten werden in der objektiven Betrachtung nur in wenigen Fällen als Problem gesehen. Nur jeder zehnte Patient erachtet sie als zu lang“, konstatiert Gassen. Fast zwei Drittel aller Befragten bekommen innerhalb von drei Tagen einen Termin. Nur etwa ein Zehntel der Patienten wartet länger als drei Wochen. Gassen betont, dass dies immer noch unter der gesetzlich vorgeschriebenen Frist liegt, die mit der Einrichtung von Terminservicestellen vom Gesetzgeber läge. Einen unerwarteten Ausreißer bildet in diesem Zusammenhang der Umstand, dass Patienten auf direktem Weg offenbar schneller zum Facharzt gelangen als per Überweisung. Dies interpretiert Dipl.-Med. Regina Feldmann, hausärztlicher Vorstand der KBV, dahingehend, dass es sich dabei wohl um junge Menschen handle. Dagegen bräuchten gerade ältere, chronisch Kranke und sozial Schwache hier die Unterstützung eines "koordinierenden Arztes", so Gassen. Mit einem Primärarztsystem können sich die mündigen Patienten aber bei einer Beitragsentlastung mittels Wahltarife ihrer Krankenkasse durchaus anfreunden. Laut Umfrage wären 68 Prozent dazu bereit. Kostenerstattung mit Vorkasse (27%) oder anteilige Selbstbeteiligung (22%) findet nur eine Minderheit attraktiv. Noch weniger trauen offenbar den Krankenkassen bei der Arztwahl (22%). Nach wie vor Sorgen bereitet den Menschen die Versorgungssituation und zwar überraschenderweise weniger im Haus- als im Facharztbereich. Dort ist das Problembewusstsein seit der letzten Befragung in 2013 um neun auf 43 Prozent gestiegen, während der Druck im hausärztlichen Bereich relativ konstant bei 26 Prozent verharrt. Der Hausarztbesuch (6%) und der ärztliche Bereitschaftsdienst (20%) kommen bei der Hilfe nachts oder am Wochenende gegenüber der Krankenhausambulanz (41%) und Notarzt (29%) zunehmend ins Hintertreffen. Die KBV hatte die Forschungsgruppe Wahlen mit der Versichertenbefragung beauftragt. Die Datenerhebung per Telefon fand vom 30. März bis 5. Mai 2015 statt und umfasste 6.089 zufällig ausgewählte Bürger.

Renten … auf Lücke

Stagnation der deutschen Gesamtverschuldung trotz guter Konjunktur. Rentner leben auf Kosten der Jungen?

Die Stiftung Marktwirtschaft (SMW) sieht die Chance zum Schuldenabbau angesichts sozialer Wohltaten der Bundesregierung für die geburtenstarken Jahrgänge zu Lasten der jüngeren Generation vertan. Die Kritik der Wirtschaftswissenschaftler unter Leitung von Professor Dr. Bernd Raffelhüschen, Vorstandsmitglied der Stiftung Marktwirtschaft (SMW), ist vernichtend. So zeigen die Ergebnisse im „Generationen-Update 2015“ eine Stagnation der deutschen Gesamtverschuldung und damit eine vergrößerte Nachhaltigkeitslücke im Vergleich zum Vorjahr. Dies trotz gut laufender Konjunktur und sprudelnden Steuereinnahmen. Sollte die Große Koalition die „solidarische Lebensleistungsrente“ weiter ausbauen, entstünden zusätzliche langfristige Kosten von rund 70 Mrd. Euro. Die größten Gewinner wären erneut insbesondere die Jahrgänge 1950 bis 1960. Die Nachhaltigkeitslücke aus expliziten und impliziten Staatsschulden für Deutschland beläuft sich aktuell auf 238 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) (Basisjahr 2013). Das Gros entfällt dabei nach wie vor auf die implizite, d.h. heute noch nicht sichtbare Staatsschuld. Sie beträgt das Anderthalbfache (161 %) des BIP. Dahinter verbergen sich alle durch das heutige Steuer- und Abgabenniveau nicht gedeckten staatlichen Leistungsversprechen, insbesondere der Sozialversicherungen. So will die Große Koalition Rentenbeiträge von langjährig Versicherten mit geringem Arbeitsentgelt künftig höher gewichten und damit nach Aussage der SMW-Kritiker das Äquivalenz- bzw. Gegenleistungsprinzip der Rentenversicherung verwässern. Mit der „solidarischen Lebensleistungsrente“ würden darüber hinaus die in der Vergangenheit erzielten Rentenreformerfolge weiter aufgeweicht und den Beitragszahlern zusätzliche Lasten für die Finanzierung sozialpolitisch-motivierter versicherungsfremder Leistungen aufgebürdet.

Patienten … aus freien Stücken

Patienten wünschen den digitalen Praxisbesuch. Die Realität digitaler Arztpraxen hinkt hinterher.

Die Möglichkeiten bleiben bisher jedoch deutlich hinter diesem Nutzungswunsch zurück. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von jameda. So wünschen sich knapp 80 Prozent der Patienten, Arzttermine auch online buchen zu können – tatsächlich nutzen konnten diesen Service bisher nur 25 Prozent. Auch beim digitalen Rezept liegen Wunschnutzung und tatsächliche Nutzung deutlich auseinander: 63 Prozent würden es gerne nutzen, 7 Prozent haben tatsächlich schon einmal ein Rezept online erhalten. Ähnlich sieht es auch bei der Online-Sprechstunde aus. 27 Prozent möchten sie nutzen, 2 Prozent hatten die Gelegenheit bereits. Die Online-Patientenakte wünschen sich 39 Prozent. Aber nur vier haben damit bereits Erfahrung gemacht. Am Telemonitoring haben 22 Prozent Interesse, gerademal zwei Prozent konnten es tatsächlich nutzen.

Sozialkassen … zum Drücken

Das Bundesversicherungsamt (BVA) warnt Krankenkassen trotz guter Finanzlage.

Krankenkassen, Unfall- und Rentenversicherungsträger, die dem Bundesversicherungsamt (BVA) unterstehen, horteten Ende 2014 ein Anlagevermögen von 63 Milliarden Euro. Das geht aus dem Jahresbericht des BVA für 2014 hervor. Danach ist das liquide Anlagevermögen im Vergleich zum Jahresende 2013 sogar nochmals gestiegen, und zwar um 3,34 Milliarden Euro oder 5,6 Prozent. Besonders stark haben die Vermögensanlagen bei Krankenkassen (plus 14,6 Prozent) und Rentenkassen (plus 4,3 Prozent) zugelegt. Dagegen haben sich die liquiden Mittel der Unfallversicherung leicht verringert (minus 1,6 Prozent). 15 der Sozialkassen wiesen im vergangenen Jahr "Klumpenrisiken" auf, das Vermögen war hier im Widerspruch zu den Vorgaben für Geldanlagen (Paragrafen 80, 83 ff. SGB IV) nicht ausreichend breit gestreut. Wie viele Krankenkassen darunter sind, teilt das BVA nicht mit. Beispielsweise bunkerten 22 der 34 Kassen damals mehr als 70 Prozent ihrer Mittel bei nur einer Bank. Von den 15 Sozialkassen, die im Jahr 2014 auffällig geworden sind, handelt es sich in elf Fällen um "Wiederholungstäter", bei denen das BVA bereits im Vorjahr Anlagerisiken moniert hatte. 74 Prozent (2013: 77,4 Prozent) der Einlagen von Krankenkassen bestanden im vergangenen Jahr aus Sicht- und Termingeldern, als Bankeinlagen mit keiner oder einer eng begrenzten Laufzeit. 8,6 Prozent der Mittel haben die Krankenkassen längerfristig in Investmentvermögen angelegt, sechs Prozent waren es im Jahr 2013.

Honorarpauschale … nur Krücke

Niedergelassene Fachärzte wollen Einzelleistungsvergütung statt floatender Fallwerte.

Die Fachärztliche Honorarpauschale versickert in Patientenflut, so warnen die niedergelassenen Fachärzte vor einer weiteren Auszehrung der wohnortnahen Versorgung. Die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) zeigt keine Wirkung, beklagt der Bundesverband niedergelassener Fachärzte (BVNF). Die Honorarentwicklung - am Beispiel der niedergelassenen Orthopäden erläutert - sei alarmierend. Einer Fallwertsteigerung von ca. 2-3 Euro pro Fall in den vergangenen drei Jahren von 2011 bis 2014 stehen allein Lohnerhöhungen der Praxismitarbeiter von 10 Prozent entgegen. Ohne Privatpatienten und Selbstzahlerleistungen geraten gerade Praxen in ländlichen Regionen in eine finanzielle Notlage. Die Facharztmedizin brauche laut Ansicht des BVNF zum Überleben angemessene Preise, „finanziert mit dem Wegfall der Budgetierung oder über die Kostenerstattung, die dem Patienten die Kontrolle und Verantwortung über sein Inanspruchnahmeverhalten zurückgibt. Durch die Terminservicestellen ist das Dilemma nicht zu bewältigen“, appelliert der BVNF-Chef und Orthopäde Dr. Wolfgang Bärtl an die Politik.

Ambulante Weiterbildung … als Brücke

Der MB will gleiche Gehaltsstrukturen für Ärzte in Weiterbildung tarifvertraglich durchsetzen.

Der Marburger Bund (MB) baut im Vorfeld der Verhandlungen zur Fördervereinbarung im Rahmen der ambulanten Weiterbildung Druck auf. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sind aufgefordert, Ärzte in der ambulanten Weiterbildung nicht schlechter zu stellen als ihre Kollegen in der stationären Weiterbildung, so fordert der MB in seinem Positionspapier. Konkret nachgefragt bedeutet das Kosten von 80.000 bis 100.000 pro Weiterbildungsplatz und Jahr. Wie und wer dies zu finanzieren habe, darüber herrscht allerdings Streit. Dieser entzündet sich am Facharztstatus und seiner abrechnungstechnischen Liquidationsrelevanz in den Praxen der Niedergelassenen. Unterstützt sieht sich die Ärztegewerkschaft mit ihrer Forderung durch die gesetzliche Klarstellung, dass in ambulanter Weiterbildung befindliche Ärztinnen und Ärzte zukünftig eine dem Tarifgehalt in Krankenhäusern entsprechende Vergütung erhalten sollen. Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sind Arztpraxen und andere ambulante Weiterbildungsstätten nunmehr verpflichtet, den von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Förderbetrag auf die im Krankenhaus gezahlte Vergütung anzuheben und an die angestellten Ärztinnen und Ärzte auszuzahlen. Die Regelung bedürfe laut MB einer vertraglichen Absicherung. Freiwillige und damit unverbindliche Selbstverpflichtungen und Kodizes, wie sie Verbände der niedergelassenen Ärzte propagieren, seien dafür nicht ausreichend. Die KBV als Körperschaft sollte über die Gründung eines Arbeitgeberverbandes auf Vereinsbasis nachdenken.

Startschuss für den Innovationsfonds

Informationen aus erster Hand zu Förderkriterien, Schwerpunkte, konkrete Auswahlverfahren

Der Innovationsfonds gehört derzeit zu den meistdiskutierten Themen im Gesundheitswesen. Mit der Verankerung des Fonds im Versorgungsstärkungsgesetz ist ein erster wichtiger Schritt erfolgt. Nun geht es um die konkrete Ausgestaltung: die Festlegung der Förderkriterien, das Auswahlverfahren und ggf. die Verständigung auf inhaltliche Förderschwerpunkte. Der Bundesverband Managed Care (BMC) hat die Entwicklungen rund um den Innovationsfonds in der Vergangenheit intensiv begleitet. In dieser Veranstaltung werden die Akteure im Gesundheitswesen einerseits über den aktuellen Umsetzungsstand informiert und andererseits Impulse für die Ausgestaltung des Fonds zusammengetragen. Referenten werden unter anderem sein: Prof. Dr. Volker Amelung, Prof. Josef Hecken und Franz Knieps.

Zeit: 14. September 2015, 12:00 - 17:00 Uhr

Ort: Kaiserin-Friedrich-Haus, Robert-Koch-Platz 7, 10557 Berlin

Warum wir unterschiedliche Studienarten brauchen

Workshop mit Politikern, bpi, vfa und BMC

Randomisierte, kontrollierte klinische Prüfungen, so genannte RCTs, sind die wesentliche Grundlage für den Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln. Jedoch stößt dieses Studiendesign bei bestimmten Fragestellungen und Wirkstoffklassen an seine Grenzen. Andere Studiendesigns ermöglichen unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und mit Blick auf die Grenzen der Machbarkeit ebenfalls die Darstellung valider und aussagekräftiger Effekte. Benötigen wir daher eine Erweiterung der Bewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses und des IQWiG? Über diese Frage diskutieren Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Forschungsförderinstituten und Praxis. Als Referenten und Mitdiskutanten werden unter anderem die Bundestagsabgeordneten Michael Hennrich (CDU/CSU) und Martina Stamm-Fibich (SPD) begrüßt. Der Workshop ist eine gemeinsame Veranstaltung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) und dem Bundesverband Managed Care e.V. (BMC).

Die Anmeldung für die Veranstaltung am Mittwoch, den 14.10.2015 von 16.00 bis 18.00 Uhr in der SRH Hochschule, Berlin, ist auf www.bmcev.de/anmeldung möglich. Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.

BiM-Fachlehrgang „Manager Internetmedizin“

Die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Fokus

Mit Know-how in die Zukunft der Gesundheitsversorgung: Der Bundesverband Internetmedizin (BiM) bereitet mit dem Fachlehrgang „Manager Internetmedizin“ Fach- und Führungskräfte auf die Anforderungen der Gesundheitsversorgung von Morgen vor. Die Referenten sind die Know-how-Träger der ersten Stunde und lehren über fachliche Hintergründe und praktische Erfahrungen der Internetmedizin. BiM-Mitglieder aber auch externe Interessierte können sich durch den Wissens- und Erfahrungstransfer frühzeitig im Gesundheitsmarkt orientieren, positionieren und behaupten. Details der Fortbildungsveranstaltung finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes ( http://bundesverbandinternetmedizin.de/wp-content/uploads/2015/07/BiM_Flyer-fachlehrgang-1506-print-korr4.pdf )

Nutzen Sie rechtzeitig Ihre Chance, wenn Sie sich bis zum 11.09.2015 unter dem Stichwort: BiM-Bird anmelden erhalten Sie ein Early-Bird Rabatt von 19 % auf die gesamte Teilnehmergebühr.

Innovationsfonds & Co.

Mit Fördermitteln neue Versorgungsprojekte realisieren!

Eine Veranstaltung der Gesundheitsnetzwerker zusammen mit Optimedis und Empirica am 14. November 2015, Maritim Hotel Köln.

Ab 2016 wird der Innovationsfonds neue und innovative Versorgungsformen sowie Versorgungsforschung fördern. Er ist mit insgesamt € 300 Millionen pro Jahr ausgestattet. Ende dieses Jahres werden die Förderkriterien vom G-BA bekannt gegeben. Daneben gibt es weitere Förderquellen sowohl auf Landes- und Bundesebene als auch auf europäischer Ebene, die für Ärztenetze oder Gesundheitsverbünde interessante Finanzierungsmöglichkeiten sein können, um neue Versorgungsprojekte zu realisieren. Die Veranstaltung wird nicht nur einen ersten Einblick in mögliche Förderquellen bieten, sondern auch konkrete Erfahrungen von Ärztenetzen mit solchen Projekten anhand von „best practice-Beispielen“ präsentieren. In Kleingruppen haben die Teilnehmer der Fortbildung die Gelegenheit, detailliertere Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen. In einer abschließenden Runde sollen Kriterien und Vorgehensweisen herausgearbeitet werden, die für eine erfolgreiche Beantragung von Fördermitteln bedeutsam sein könnten. Ihr Wissen zur Verfügung stellen Referenten von solimed – Unternehmen Gesundheit Solingen, dem Gesundheitsnetz Frankfurt am Main (GNEF), dem Gesunden Kinzigtal sowie Optimedis, Empirica und Berlin-Chemie AG.

Anmeldung und nähere Information bei Mirja Bell , OptiMedis AG, Tel.: 040 22 62 11 49 11,m.bell@optimedis.de .

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