Berlin-Chemie Newsletter vom 20. Juli 2023

Berlin-Chemie Newsletter vom 20. Juli 2023

Interview:

  • Halbzeit. Wie steht es um die Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums?
    EinBlick sprach mit den Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Andrew Ullmann MdB von der FDP und Dr. Georg Kippels MdB von der Unionsfraktion über den Stand bei den Gesetzesvorhaben im Gesundheitswesen.

Kurzstrecke:

  • Medizinischer Notfall oder nicht?
    G-BA definiert Vorgaben für die Ersteinschätzung in Notaufnahmen

  • Neuer Umschlagplatz für Zukunftsideen in Magdeburg
    Initiative ›transPORT‹ startete am 1. Juli für maximal neun Jahre

  • Gemeinsam für Gesundheitsförderung und Prävention
    BZgA, die Deutsche Turnerjugend und der Deutsche Turner-Bund setzen Partnerschaft fort

  • Herausforderungen und Perspektiven des Europäischen Gesundheitsdatenraums
    Workshop zeigt Vorgehen, Hürden und Chancen auf

Young Health:

  • Digitale Fortbildungen für Pflegekräfte in der Onkologie
    EinBlick sprach mit Magdalena Valder von der Care & Coach Akademie über ›Netflix für Pflegekräfte‹

Start-up Telegram

Meldungen:

  • IGES Institut stellt Auswertung im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes vor
    Evaluation der Pflegeberatung: Digitalisierung stärken

  • Assistenzroboter für die Pflege
    Digitale Vernetzung zwischen Pflegebedürftigen und Pflegenden

  • Future Health Index 2023
    Technologie, Patient:innenfokus und Partnerschaften sind Top-Prioritäten

  • Gesundheitsminister Lauterbach bringt Digitalisierungsgesetze auf den Weg
    gematik-Umbau und Nutzung von Patientendaten im Fokus


Interview:

Halbzeit der laufenden Legislaturperiode  – wie steht es um die Vorhaben im Gesundheitswesen?

EinBlick sprach mit den Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Andrew Ullmann von der FDP und Dr. Georg Kippels von der Unionsfraktion über den Stand bei den Gesetzesvorhaben im Gesundheitswesen.

 

 

Prof. Dr. Andrew Ullmann

ist seit 2017 Abgeordneter im Deutschen Bundestag für die FDP und gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion sowie Vorsitzender des Unterausschusses Globale Gesundheit. Neben seiner politischen Tätigkeit hat er eine Professur für Infektiologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und ist Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie, internistische Onkologie und Infektiologie.

 

 

 

Dr. Georg Kippels

ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages für die CDU und gewann das Direktmandat im Rhein-Erft-Kreis I. Kippels ist Obmann der Unionsfraktion im Gesundheitsausschuss und Mitglied im Unterausschuss Globale Gesundheit. Neben seiner politischen Laufbahn ist Kippels als Rechtsanwalt tätig, nachdem er ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln absolviert und 1990 promoviert hatte.

 

 

 

Betrachten wir die Halbzeitbilanz des Gesundheitsausschusses für das erste Halbjahr 2023: Was sehen Sie als erreicht und was als unerreicht an?

Dr. Georg Kippels: Aus unserer Perspektive hat der Ausschuss bislang wenig erreicht. Die angekündigten Vorhaben, die sich mit Digitalisierung, Gesundheitsdaten und Versorgung beschäftigen, sind zeitlich in Verzug. Gesetzesentwürfe wie das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz und das sogenannte ALBVVG - Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - waren längst fällig und sind unserer Meinung nach unvollständig. Die Unzufriedenheit ist groß und dies haben wir in den Debatten deutlich gemacht.

Prof. Dr. Andrew Ullmann: Unser Koalitionsvertrag ist ambitioniert und wir haben viele Projekte erfolgreich umgesetzt, trotz der Herausforderungen, die wir aus der Vergangenheit mit übernommen haben. So wurden bedeutende Reformen eingeleitet, wie das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, das die pflegenden Angehörigen entlastet. Wir haben auch den Deckel der Einkommen von Fachärztinnen und Fachärzten aufgehoben und eine vergütungsbezogene Verbesserung im Krankenhausbereich erreicht. Mit dem ALBVVG haben wir zuletzt erste Schritte zur Beseitigung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln unternommen. Und obwohl es Fortschritte gibt, sind wir uns bewusst, dass es noch viel zu tun gibt, insbesondere im Hinblick auf die Reform der Krankenhausstrukturen. Ich bin stolz darauf, dass wir als Ampelkoalition an einem Strang ziehen, um ein effektiveres und gerechteres Gesundheitssystem zu schaffen.

Welche Schwierigkeiten sehen Sie bei der Krankenhausstrukturreform und wie schätzen Sie in diesem Zusammenhang die Rolle der Bundesländer ein?

Prof. Dr. Andrew Ullmann: Die Finanzierung im Zwei-Säulen-System wurde von den Bundesländern, besonders in Bayern, vernachlässigt. In den letzten 30 Jahren hat sich die Situation kaum verbessert. Die Investitionskosten wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Es ist nicht akzeptabel, wenn Bundesländer, wie Bayern, erwarten, dass der Bund zahlt und sie sich zurücklehnen. Das ist destruktive und populistische Politik.

Dr. Georg Kippels: Die Reform ist zweifellos notwendig. Nordrhein-Westfalen hat bereits strukturierte und konzentrierte Schritte in diese Richtung unternommen. Wir haben allerdings einerseits eine Überversorgung als auch andererseits eine Fehlzuordnung in der Behandlung. Lokale Aspekte wie Bevölkerungsdichte, Erreichbarkeit und demografische Situation müssen berücksichtigt werden. Diese Aspekte werden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich betrachtet, weshalb die Beteiligung der Bundesländer nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen essenziell ist.

Kann der Zeitplan bei der Krankenhausstrukturreform eingehalten werden?

Dr. Georg Kippels: Wenn man nicht annimmt, dass man zum 1. Januar 2024 plötzlich eine neue Struktur zu 100 Prozent Leistung beginnt, dann ist es machbar. Die Idee ist, den Strukturänderungsprozess zu starten, aber nicht gleich das Endergebnis zu haben. Das ist realistisch, setzt allerdings voraus, dass man intensiv weiterarbeitet und die anstehenden Abstimmungsgespräche im zweiten Halbjahr durchführt. Einfach einen Schalter umlegen, ist ausgeschlossen und auch nicht fair gegenüber den Akteuren und Mitarbeitern.

Prof. Dr. Andrew Ullmann: Spannungen in unserer Koalition werden medial oft überbewertet. Aber meine jüngsten Erfahrungen mit der SPD-Vize-Fraktionschefin Dagmar Schmidt zeigen in meinem Verständnis, wie Demokratie funktioniert – nämlich durch Diskussionen und Kompromisse. Wir haben in den letzten Jahren vielleicht ein wenig verlernt, dass es zum politischen Geschäft gehört, demokratische Debatten zu führen. Es stimmt, wir ringen in der Ampelkoalition oft um Kompromisse, besonders bei der Krankenhausstrukturreform, an der ich auch beteiligt war. Aber ich bin vorsichtig, wie viele Kompromisse ich bereit bin einzugehen, besonders bei Themen wie den Versorgungsstufen.

Welche Schritte sollten im Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen als nächste folgen?

Prof. Dr. Andrew Ullmann: Wir müssen die Digitalisierung beschleunigen und dabei eine nutzerfreundliche elektronische Patientenakte zum 1. Januar 2024 implementieren. Das Thema Datenschutz bleibt dabei wichtig, Komplexität und Schwierigkeit im Umgang damit sollten jedoch reduziert werden. Wir wollen keine künstlichen Hürden schaffen, sondern eine echte elektronische Patientenakte etablieren. Derzeit nutzen weniger als ein Prozent der deutschen Bevölkerung diese Technologie, das ist nicht ausreichend. Wir müssen aus den Erfahrungen anderer Länder lernen und dürfen uns nicht technologisch zurückfallen lassen.

Dr. Georg Kippels: Die Digitalisierung schreitet erkennbar voran, beispielsweise durch das E-Rezept und den Medikationsplan. Allerdings gibt es bei allen beteiligten Akteuren, ob Apotheken, Ärzten oder Krankenkassen, sowohl unterschiedliche Vorbehalte als auch Erwartungen. Es besteht das Bedürfnis, wiederkehrende Fehler, etwa im Rahmen der Nullretaxation, zu vermeiden. Dabei wäre der Einbezug von spezialisierten Softwareentwicklern, neben der alleinigen Beteiligung der gematik, wünschenswert. Länder wie Dänemark und Finnland zeigen, dass ein reibungsloser Ablauf möglich ist. Ein europäischer Informations- und Technologieaustausch könnte dabei sehr hilfreich sein.

Es gibt einen neuen Einlöseweg beim E-Rezept und Pläne, dies ab 1. Januar 2024 verpflichtend einzuführen. Wie bewerten Sie diese Entwicklungen?

Dr. Georg Kippels: Die Bedenken der Ärzte sind nachvollziehbar, doch technologische Herausforderungen sind lösbar. Mehrheitsentscheidungen sind wenig hilfreich, wenn sie auf Widerstand stoßen. Alle Beteiligten sollten ein Interesse daran haben, dass durch digitalisierte Prozesse eine Arbeitserleichterung und Beschleunigung erfolgt. Dies gilt insbesondere für Wiederholungsrezepte, die den Patienten von einem erneuten Praxisbesuch befreien. Ich würde mir hier also mehr technologisches Grundverständnis und weniger ideologische Vorbehalte wünschen. Es sollte ein zielorientiertes Herangehen geben, bei dem man im Prozess lernt und kleine Fehler ausbessert. Widerstand gegen Neuerungen ist kontraproduktiv und beeinträchtigt das Vertrauen in die Anwendung. Die Leidtragenden sind letztlich die Patienten oder die Apotheken.

Prof. Dr. Andrew Ullmann: Der Widerstand ist marginal. Es gibt einzelne Standesvertreter, die die Digitalisierung ablehnen, aber die überwiegende Mehrheit der Ärzteschaft steht dahinter, da sie Arbeitserleichterung, erhöhte Patientensicherheit und Kosteneinsparungen verspricht. Digitalisierung im Krankenhaus könnte beispielsweise zu jährlichen Einsparungen zwischen sieben und zehn Milliarden Euro führen. Natürlich müssen wir Datenmissbrauch und Lecks vermeiden, aber auch das ist eine lösbare Aufgabe. Digitalisierung wird unsere Arbeit vereinfachen. Ich erlebe dies bereits in der Wissenschaft, wo ich umfangreiche Literaturrecherchen heute in wenigen Minuten durchführen kann. Die Digitalisierung ist eine Revolution in unserem Alltag, die wir begrüßen und sinnvoll nutzen sollten.

Wenn wir uns an Silvester wiedersehen, welches Resümee möchten Sie dann über das Gesundheitswesen im Jahr 2023 ziehen?

Prof. Dr. Andrew Ullmann: Mein größter Wunsch ist, dass wir bis Jahresende die Krankenhausstrukturreform erfolgreich abgeschlossen haben. Falls dies gelingt und das Gesetz ab 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wäre das ein großer Erfolg. Weiterhin wäre es bemerkenswert, wenn wir das Digitalgesetz durchsetzen könnten. Schaffen wir zusätzlich die geplante Notfallreform, dann hätte ich Grund zu großer Freude und würde dies gebührend feiern.

Dr. Georg Kippels: Es bedarf noch erheblicher Anstrengungen, um in einigen Monaten zufrieden auf dieses Jahr zurückblicken zu können. Ich kritisiere, dass die Gesetzesinitiativen zu lange vorbereitet und dann zu rasch durch den Ausschuss gebracht wurden. Ein konstruktiver Dialog und eine echte Einbindung des Parlaments fehlen derzeit. Nur durch mehr Kooperation und Dialog wird die Qualität der Gesetze verbessert. Kommen diese Veränderungen nicht, werde ich dieses Jahr wahrscheinlich politisch sehr unzufrieden abschließen.

Fachjournalist und EinBlick-Redakteur Christoph Nitz führte Anfang Juli einzelne Interviews mit den Bundestagsabgeordneten, die hier zusammengefasst wurden.

Das Gespräch mit den beiden Bundestagsabgeordneten finden Sie als Podcast-Folge EinBlick – nachgefragt hier in unserem Podcast-Portal https://soundcloud.com/einblick-berlin-chemie/einblick-nachgefragt-20230707

Das komplette Interview mit Prof. Dr. Andrew Ullmann können Sie hier https://soundcloud.com/einblick-berlin-chemie/einblick-nachgefragt-20230714 anhören, das komplette Interview mit Dr. Georg Kippels steht hier https://soundcloud.com/einblick-berlin-chemie/einblick-nachgefragt-20230719 bereit.


Kurzstrecke

 

Medizinischer Notfall oder nicht?

G-BA definiert Vorgaben für die Ersteinschätzung in Notaufnahmen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat, entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag, Vorgaben für ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen von Krankenhäusern definiert. Das Verfahren soll helfen, den Behandlungsbedarf von Hilfesuchenden schnell und zuverlässig einzuschätzen. Nur bei akutem Behandlungsbedarf sollen Patient:innen im Krankenhaus behandelt oder stationär aufgenommen werden, ansonsten soll die Behandlung anschließend in der vertragsärztlichen Versorgung erfolgen.

Der G-BA legte Mindestanforderungen an das Verfahren, digitale Assistenzsysteme und die Qualifikation des medizinischen Personals fest. Krankenhäuser haben Übergangsfristen, um das Personal anforderungsgemäß weiterzubilden und ein digitales Assistenzsystem zu implementieren. Der Beschluss des G-BA ist ein wichtiger Schritt hin zu einer umfassenden Reform der Notfallversorgung, um auch in der Übergangszeit angemessene Lösungen für überfüllte Notaufnahmen zu gewährleisten. Die Richtlinie des G-BA tritt nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und anschließender Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

 

Neuer Umschlagplatz für Zukunftsideen in Magdeburg

Initiative ›transPORT‹ startete am 1. Juli für maximal neun Jahre

Am Forschungscampus der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg entsteht ein urbanes Zentrum für medizintechnische Spitzeninnovationen. Am 1. Juli 2023 begann das ›transPORT‹-Office mit strategischen und koordinierenden Aufgaben. So soll ein Ort entstehen, an dem Wissenschaft, Wirtschaft, Wohnen und Wohlfühlen miteinander verzahnt werden.

Durch die enge infrastrukturelle und inhaltliche Verbindung versprechen sich die Initiator:innen neue Impulse für Firmengründungen, eine Stärkung des Medizintechnikstandorts und berufliche Perspektiven für qualifizierte Nachwuchskräfte.
Im Gespräch sind für die Verbindung von Wohnen und Freizeitgestaltung beispielsweise sportliche Angebote im historischen Hafenbecken, ein Innovationscafé und ein Reallabor, in dem neuartige Ansätze der modernen Mobilität erprobt werden können. Eine Konferenz ist für den 11. Oktober 2023 geplant, um Schnittstellen zu entwickeln und Synergien zu finden. Interessierte können sich bereits jetzt unter info@forschungscampus-stimulate.de melden und vorregistrieren lassen.

 

Gemeinsam für Gesundheitsförderung und Prävention

BZgA, die Deutsche Turnerjugend und der Deutsche Turner-Bund setzen Partnerschaft fort

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Deutsche Turner-Bund (DTB) und die Deutsche Turnerjugend (DTJ) haben eine neue Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um ihre langjährige Zusammenarbeit fortzusetzen. Der Fokus liegt auf den Themen ›Suchtprävention‹ und ›gesundes Altern‹. Der DTB sei mit seinen vielen Turn- und Sportvereinen ein idealer Partner für die Initiativen der BZgA, da er Sport und Bewegung für alle Altersgruppen fördere, betont Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Die Zusammenarbeit habe sich bewährt und sei zu einem festen Bestandteil der Präventionskonzepte der BZgA geworden, ergänzt er. Gemeinsam werden deshalb Programme zur Suchtvorbeugung und zur Förderung alkoholfreien Sports fortgesetzt. Zudem sollen aktuelle Fragen der Gesundheitsförderung und Prävention angegangen werden.

Die Kooperation wird von beiden Seiten als praxisnah und hilfreich für die Umsetzung der Programme angesehen. Die Deutsche Turnerjugend sieht die Zusammenarbeit als Chance, ihre Angebote an das wachsende Gesundheitsbewusstsein anzupassen. Dafür steht aus dem Nationalteam die Kunstturnerin Sarah Voss für die Initiative ›Kinder stark machen‹ als prominente Botschafterin. BZgA und DTB fördern zudem Bewegung bei älteren Menschen mit speziellen Programmen wie ›Mach mit, bleib fit!‹ und dem ›AlltagsTrainingsProgramm (ATP)‹.

 

Herausforderungen und Perspektiven des Europäischen Gesundheitsdatenraums

Workshop zeigt Vorgehen, Hürden und Chancen auf

Die Expert:innen dreier nationaler Initiativen diskutierten Ende Juni mit der EU-Kommission über Herausforderungen und Perspektiven eines gemeinsamen Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Dabei wurden Vorgehen, Hürden und Chancen beim Aufbau von Infrastrukturen für die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung beleuchtet.
 
Ein innereuropäischer Datenaustausch verbessere die künftige Gesundheitsversorgung und ermögliche zudem eine Nachnutzung für Forschende, so der Tenor der Beteiligten. Allerdings bedarf es dazu einer gemeinsamen Strategie, wobei Versorgung und Forschung stärker miteinander verzahnt werden müssen. In Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden wurden bereits dezentrale Infrastrukturen dafür geschaffen. Das Gesetz zum EHDS kann voraussichtlich im nächsten Jahr verabschiedet werden, so Licínio Kustra Mano, Beauftragter für Informationssysteme bei der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU.


EinBlick zum Hören: Der wöchentliche Podcast

Das neue Angebot ergänzt unseren EinBlick Newsletter.

 

EinBlick – Der Podcast präsentiert Ihnen die wichtigen gesundheitspolitischen Nachrichten der Woche immer Freitag mittags.
In gut zwölf Minuten hören Sie, was in der vergangenen Woche eine Rolle gespielt hat und was in der folgenden Woche wichtig sein wird.

Zusammen mit den tieferen Analysen des Newsletters EinBlick, sind sie stets bestens auf dem Laufenden.

EinBlick – Der Podcast immer freitags, ab 12 Uhr in allen bekannten Podcastportalen.
Die aktuelle Folge finden Sie hier: www.einblick-newsletter.de 


Young Health:

 

Digitale Fortbildungen für Pflegekräfte in der Onkologie

EinBlick sprach mit Magdalena Valder von der Care & Coach Akademie über ›Netflix für Pflegekräfte‹

 

 

Magdalena Valder

ist Projektmanagerin bei Care & Coach Akademie, eine Plattform für die digitale Fortbildung von Pflegekräften. Sie hat Germanistik und Linguistik in Köln studiert und arbeitete vorher als Lektorin.

 

 

 

Die Care & Coach Akademie bietet Netflix für Pflegekräfte an. Was bedeutet das genau?
Das bedeutet, dass wir eine Plattform bereitstellen, auf der Pflegekräfte im Bereich der Onkologie digitale Fortbildungen absolvieren können. Auf diese Fortbildungsmodule kann man zeitlich und räumlich flexibel zugreifen, sodass jede:r Teilnehmer:in selbst entscheiden kann, wann und wo sie oder er sich weiterbilden möchte. Ähnlich wie bei Netflix kann man die Inhalte jederzeit abrufen, um sie in seinem eigenen Tempo zu absolvieren. Unser Ziel ist es, Barrieren bei der Weiterbildung zu verringern, indem wir lange Reisen zwischen verschiedenen Städten minimieren. Wir möchten den Pflegekräften die Freiheit geben, nicht jedes Mal zu uns nach Köln reisen zu müssen. Daher bieten wir alle Fortbildungen ›on demand‹ an.

Wie sind die digitalen Fortbildungen aufgebaut?
Die Struktur der Videos hängt von dem gewählten Inhalt ab. Auf der einen Seite bieten wir Coaching an, das eine breite Palette von Themen abdeckt und entsprechend mehr Zeit in Anspruch nimmt. Wenn jemand neben seiner Arbeit daran teilnimmt und beispielsweise täglich eine halbe Stunde investiert, kann es eine Woche dauern, um das Coaching abzuschließen. Dabei kann es sein, dass man zusätzliche Informationen nachschlägt oder sich weiter informiert. Auf der anderen Seite bieten wir Schulungen an, die immer zwei Stunden dauern. Diese Schulungen sind kompakter und zielen auf spezifische Themen ab.

Warum ist eine Weiterbildung im pflegerischen onkologischen Bereich wichtig?
Die Bedeutung einer Weiterbildung im pflegerischen onkologischen Bereich liegt darin, dass die Onkologie ein äußerst komplexes und ständig wachsendes Gebiet ist. Immer mehr Menschen sind von Krebserkrankungen betroffen, und viele Menschen haben persönliche Verbindungen zu Betroffenen. Es ist wichtig zu beachten, dass es nicht nur die typischen onkologischen Patient:innen gibt, sondern die onkologische Pflege auch Bereiche betrifft, wie zum Beispiel die Geriatrie und leider auch die Kinderonkologie. Die Onkologie umfasst insofern nahezu alle medizinischen Fachbereiche, daher ist es von großer Bedeutung, dass speziell in diesem Bereich intensiv gearbeitet wird. Es ist notwendig, dass Pflegekräfte in der Onkologie über fundiertes Wissen und spezifische Fähigkeiten verfügen, um eine qualitativ hochwertige Versorgung für die Patient:innen sicherzustellen.

Welche Vorteile haben Pflegekräfte durch die Weiterbildung? Warum reicht es nicht aus, eine dreijährige Ausbildung und etwas Berufserfahrung, möglicherweise auch schon in der Onkologie, zu haben? Warum ist eine spezielle Weiterbildung so wichtig?
Nun, ohne politisch werden zu wollen, aber meiner Meinung nach ist mit der aktuellen Ausbildung in der Pflege nicht davon auszugehen, dass innerhalb von drei Jahren das gesamte erforderliche Wissen vermittelt werden kann. Insbesondere bei der Onkologie handelt es sich um einen Fachbereich, der sich kontinuierlich weiterentwickelt. Selbst als erfahrene Onkologiepflegekraft kann man es nicht mit dem jährlichen Nachschlagen in einem Lexikon bewenden lassen und glauben, so auf dem Laufenden zu bleiben. Dafür ist das Thema zu komplex, was aber auch eine positive Seite hat, da es zeigt, dass intensiv geforscht wird. Um also in diesem Bereich stets auf dem neuesten Stand zu sein, muss man am Ball bleiben und sich kontinuierlich weiterbilden, selbst neben der eigentlichen Arbeit. Eine Weiterbildung ermöglicht es den Pflegekräften, ihr Wissen zu vertiefen, neue Techniken und Entwicklungen kennenzulernen und ihre Fähigkeiten zu erweitern, um eine qualitativ hochwertige Pflege in der Onkologie zu gewährleisten.

Welche Ziele und Pläne hat die Care & Coach Akademie für die nächste Zeit?
Da wir immer noch ein vergleichsweise junges Unternehmen sind, liegt unser Hauptziel darin, unser Angebot und unsere Auswahl an Fortbildungen zu erweitern. Wir möchten perspektivisch über die Onkologie hinausgehen und auch Themen wie Hämatologie oder Neurologie abdecken. Es gibt so viele faszinierende und vielfältige Bereiche, die es zu erkunden gilt. Unsere Vision ist es künftig nicht nur ein Anbieter für onkologische Fortbildungen zu sein, sondern auch in anderen medizinischen Fachgebieten wertvolle Schulungen anzubieten. Mit anderen Worten, wir wollen eine breite Palette an hochwertigen Fortbildungsmöglichkeiten für Pflegekräfte schaffen, um ihren Wissensstand und ihre Fähigkeiten kontinuierlich zu erweitern.


Startup-Telegram

 

Das Start-up Myscribe hat eine vollautomatisierte, KI-gestützte Software zur Arztbrieferstellung entwickelt. Dadurch können Ärzt:innen täglich mehrere Stunden Büroarbeit einsparen. Die Briefe werden im Fließtextformat anhand aller im Krankenhaus erhobenen Daten und Befunde automatisch generiert. Als Software-as-a-Service-Modell ist die App hauptsächlich für die Dokumentation in Krankenhäusern vorgesehen, wird aber aktuell auch an ein Praxissystem angebunden. https://my-scribe.de/

Eine ähnliche Anwendung hält das Start-up Doctos bereit, allerdings mit dem Schwerpunkt auf Praxen von niedergelassenen Mediziner:innen verschiedener Fachbereiche und von Zahn:ärztinnen. Die Software enthält eine KI-basierte Dokumentation und Abrechnung, sie soll den Praxisablauf optimieren und so mehr Zeit für Patient:innen schaffen. https://www.doctos.de/

Das Unternehmen Vertama digitalisiert medizinische Meldevorgänge im Krankenhausumfeld und transformiert aufwändige, üblicherweise händisch auszuführende Arbeiten in effiziente, teilweise vollautomatisierte Prozesse. Dabei bietet es digitale Lösungen für die Dienste ELIM (Elektronische Infektionsschutzmeldung) und BELIM (Elektronische Bettenbelegmeldung) an. Krankenhäuser können die Anwendungen unabhängig vom verwendeten Informationssystem (KIS) nutzen. Mit der selbst entwickelten Plattform für innovative Webapplikationen und einem umfangreichen Baukasten verschiedenster Module realisiert das Start-up flexible und skalierbare Lösungen. https://vertama.com/


Meldungen

 

IGES Institut stellt Auswertung im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes

Evaluation der Pflegeberatung: Digitalisierung stärken

Eine aktuelle Evaluation der Pflegeberatung durch das IGES Institut zeigt, dass die Angebote der Pflegekassen ausgebaut wurden und die Mehrheit der Nutzer:innen zufrieden ist. Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf, um das Angebot bekannter zu machen und den Bereich der digitalen Unterstützung in der Pflege zu stärken. Die Ergebnisse der Studie zeigen auch die Notwendigkeit, das gewünschte Fallmanagement und die Sichtbarkeit der Pflegeberatung zu verbessern.

Das IGES Institut hat im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes eine Evaluation der Pflegeberatung durchgeführt. Diese Folgestudie baut auf einer vorherigen Evaluation aus dem Jahr 2020 auf und muss, wie gesetzlich festgelegt, alle drei Jahre durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass die Pflegeberatung der Pflegekassen einen positiven Eindruck bei den meisten Pflegebedürftigen und deren Angehörigen hinterlässt. Fast 90 Prozent der Nutzer:innen gaben an, dass ihre Fragen nach der Beratung größtenteils beantwortet gewesen seien. Rund 80 Prozent waren mit der zeitlichen Abwicklung und dem Verlauf der Gespräche zufrieden. Allerdings wurde nicht allen Ratsuchenden ein gewünschtes Fallmanagement angeboten, bei dem Hilfe bei der Umsetzung von Maßnahmen und die Kontaktherstellung zu anderen Pflegeakteuren im Fokus stehen.

Die Befragung machte auch deutlich, dass 25 bis 30 Prozent der Antragsteller:innen auf Pflegeleistungen keine Kenntnis von den Angeboten der Pflegeberatung haben. Rund ein Drittel der Beratungsstellen und Pflegeberater:innen empfanden die Sichtbarkeit der Pflegeberatung als unzureichend. Besonders in ländlichen Regionen bestehen weiterhin Lücken in der Versorgung. Während in den meisten städtischen Gebieten Angebote für Pflegebedürftige mit speziellen Bedürfnissen vorhanden sind, fehlt es in ländlichen Regionen oft an spezifischen Beratungsmöglichkeiten für Kinder und deren Familien. Deutlich wurde allerdings auch, dass das Interesse an digitalen Angeboten seitens der Ratsuchenden gering ist. Nur 21 Prozent der Befragten zeigten während der Gespräche Interesse an digitalen Lösungen und lediglich 14 Prozent waren motiviert, sich näher mit den digitalen Angeboten auseinanderzusetzen. Dabei konnten 28 Prozent der Pflegeberater:innen den Ratsuchenden kaum konkrete digitale Angebote nennen. Die Möglichkeit der Videoberatung wurde Ende 2021 eingeführt, jedoch gaben nur 14 Prozent der Berater:innen an, diese Option selbst auch anzubieten. Die Nutzung von Videoberatungen blieb mit weniger als einem Prozent der Beratungsgespräche gering, könnte sich aber zukünftig erhöhen.

Die Evaluation basiert auf Befragungen von 2.744 Versicherten mit Erstantrag auf Pflegeleistungen, 1.168 Pflegebedürftigen, die eine Pflegeberatung erhalten haben, 193 Pflegeberaterinnen und -beratern, 246 Beratungsstellen sowie 19 Kommunen. Zusätzlich wurden Sekundärdaten der Pflegekassen aus dem Jahr 2020 analysiert. Die Studie beinhaltet auch eine umfassende Recherche zu den Angebotsstrukturen sowie zwei Fallstudien.

 

Assistenzroboter für die Pflege

Digitale Vernetzung zwischen Pflegebedürftigen und Pflegenden

Im Forschungsprojekt Morphia wurde ein Assistenzroboter entwickelt, der es Pflegebedürftigen ermöglicht, von zu Hause aus zu kommunizieren und so mit den Pflegenden vernetzt zu bleiben.

Dreieinhalb Jahre lang haben die TU Ilmenau und sechs Partner aus Wissenschaft, Technologie und Pflege am Projekt ›Mobiler robotischer Pflegeassistent zur Verbesserung von Teilhabe, Versorgung und Sicherheit in der häuslichen Pflege durch videobasiertes Angehörigennetzwerk‹ (Morphia) geforscht und gearbeitet. Der autonom navigierende Assistenzroboter ist mit Interaktions- und Kommunikationsfähigkeiten ausgestattet. Daneben dient ein App-basiertes Netzwerk, das von jedem Smartphone, PC oder Tablet genutzt werden kann, der schnellen und effektiven Abstimmung zwischen pflegebedürftiger Personrespektive deren Angehörigen und der beziehungsweise dem professionell Pflegenden.

Der Roboter verbindet dabei Pflegebedürftige und Pflegende kommunikativ per Video oder Chat, er kann aber auch zum sozialen Austausch mit anderen Menschen genutzt werden. Ferner erinnert er an die Einnahme von Medikamenten und übernimmt bei Bedarf den Transport von Mahlzeiten oder Gegenständen innerhalb der Wohnung. Bei eingehenden Anrufen sucht er die Senior:innen in der Wohnung auf, ebenso lässt er sich per Rufknopf herbeiholen – mit unbegrenzter Zeit und Geduld. Hinsichtlich der Interaktion mit den Pflegebedürftigen ist der Roboter so programmiert, dass er sie humorvoll aufmuntert und dadurch ihren Alltag bereichert, wodurch sie sich weniger einsam fühlen. Entfernt lebende Angehörige können per Fernsteuerung nach dem Rechten schauen und sogar bei bestimmten Tätigkeiten unterstützen.

In einem Langzeittest über 41 Wochen wurde der Roboter von 13 Senior:innen in Wohnanlagen der AWO Ilmenau erprobt, pflegende Personen und Einrichtungen waren involviert. Wertvolle Einblicke wurden gewonnen über die Verwendung von Pflegeassistenzrobotern im Alltag älterer Menschen, selbst wenn diese nicht an den Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien gewöhnt sind. Die Anwesenheit technischer Expert:innen war dabei nicht nötig.

 

Future Health Index 2023

Technologie, Patient:innenfokus und Partnerschaften sind Top-Prioritäten

Der jährlich erhobene Future Health Index von Philips zeigt, wie sich derzeitige und künftige Führungskräfte neue Versorgungsmodelle vorstellen. Mit rund 3.000 Teilnehmenden aus 14 Ländern ist er eine der größten globalen Umfragen im Gesundheitswesen seiner Art, in Deutschland nahmen 200 Fachkräfte daran teil.

Ein Ergebnis der Umfrage korrigiert die Annahme, der Digitalisierungsschub im Gesundheitswesen habe nach der Pandemiephase abgenommen. So bestätigt der Future Health Index 2023 einen anderen Befund: Politiker:innen, medizinische Fachkräfte und Patient:innen möchten die vernetzten und mobilen Möglichkeiten moderner Medizin jetzt und in Zukunft nutzen. Dabei haben derzeitige und angehende Führungskräfte drei Prioritäten: Neben der Finanzierung sind dies Technologien, Patientennähe und Partnerschaften.

Der finanzielle Druck und der Fachkräftemangel stellen auch das Gesundheitswesen vor weitreichende Herausforderungen. Deshalb führen 34 Prozent aller Führungskräfte in Deutschland Kostensenkungsmaßnahmen durch, in den USA oder den Niederlanden nutzen nur jeweils 14 Prozent dieses Instrument. Die Strategien zur Kostensenkung erstrecken sich dabei auf die Optimierung der Patientenprozesse und die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen. In Deutschland beträgt – im Gegensatz zu anderen Ländern – die Wahrscheinlichkeit sogar 98 Prozent, dass Investitionen in KI innerhalb von Einrichtungen priorisiert werden. Aufgrund des Personalmangels planen zwei Drittel aller deutschen Führungskräfte den Einsatz digitaler Gesundheitstechnologien, weltweit möchten das durchschnittlich 56 Prozent umsetzen.

Mehr digitale Versorgung, neue Modelle und Patientennähe außerhalb des traditionellen klinischen Umfelds sind ebenfalls wichtige Parameter. So glauben drei Viertel der deutschen Teilnehmer:innen an der Umfrage, dass die virtuelle Versorgung der Patient:innen bereits einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung geleistet hat und dies auch in Zukunft tun wird. Ein Viertel der Führungskräfte plant, enger mit Technologieunternehmen zusammenzuarbeiten. Allerdings betrachtet ein Viertel der Führungskräfte bzw. sehen 14 Prozent der jüngeren Fachkräfte die Akzeptanz von neuen Technologien als die größte Herausforderung an, die jedoch über klinische und wirtschaftliche Nachweise auf Basis partnerschaftlicher Pilotprojekte deutlich erhöht werden könne.

 

Gesundheitsminister Lauterbach bringt Digitalisierungsgesetze auf den Weg

gematik-Umbau und Nutzung von Patientendaten im Fokus

Zwei Digitalisierungsgesetze brachte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in den Gesetzgebungsprozess und zunächst in die Ressortabstimmung der Ministerien. Überraschenderweise soll die geplante Umstrukturierung der gematik nicht in den beiden aktuellen Gesetzentwürfen geregelt werden, sondern in einem eigenen gematik-Gesetz.

»Wir haben sehr genau die Technik geprüft«, mit diesen Worten erklärte Gesundheitsminister Lauterbach den zeitlichen Verzug bei den Digitalisierungsvorhaben. Insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von KI-Technologien in der elektronischen Patientenakte (ePA) habe das Ministerium sorgfältige Evaluierungen vorgenommen. Die Strategie für die ePA solle geändert werden, um sie benutzerfreundlicher zu gestalten und mehr Funktionen anzubieten. So strebt der Minister an, bis 2025 rund 80 Prozent der Patient:innen mit einer ePA auszustatten. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im geplanten Opt-out-Verfahren soll ebenfalls umgesetzt werden.

Ein weiterer Gesetzesentwurf, der in die Ressortabstimmung gehen soll, ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Es soll die Nutzung von Patientendaten für Forschungszwecke erleichtern und den internationalen Gesundheitsdatenaustausch fördern. So möchte Lauterbach deutsche Gesundheitsdaten auch für Forschungszwecke in den USA zugänglich machen, um den Anschluss an die internationale medizinische Forschung nicht zu verlieren. Er führte in dem Zusammenhang an, dass in der Charité Berlin zum Beispiel exzellente Daten zwar bereitstehen, jedoch für Forschungszwecke am Hasso-Plattner-Institut in Potsdam gar nicht genutzt werden können. Aus diesem Grund würde das Institut Daten zum Training für KI-Systeme aus den USA nutzen. »Die Hürden wollen wir beseitigen«, so Lauterbach.

Das geplante Gesetz könnte jedoch auf den Widerstand der Datenschutzlobby und des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber stoßen. So könnten deutsche Patientendaten nicht nur im europäischen Gesundheitsdatenraum verwendet werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch in den USA.


Bemerkt

 

 

»Das Gesundheitswesen braucht Zukunftsinvestitionen, um dauerhaft allen Menschen in diesem Land einen niedrigschwelligen Zugang zu medizinischen und pflegerischen Leistungen garantieren zu können. Drastische Kürzungen im Bereich Gesundheit sind das Gegenteil einer verantwortlichen Politik und verschärfen die ohnehin schon angespannte Finanzlage im Gesundheitswesen«

Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes zu den geplanten Einsparungen im Gesundheitswesen im Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2024

 


Weiterlesen

 

Studierende leiden unter steigender psychischer Belastung: TK-Gesundheitsreport 2023 zeigt alarmierende Entwicklung

Laut dem Gesundheitsreport 2023 der Techniker Krankenkasse (TK) fühlen sich Studierende in Deutschland psychisch stark belastet. Dabei habe die Belastung im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie deutlich zugenommen. Mehr als ein Drittel der Studierenden ist Burnout-gefährdet. Gründe dafür seien laut TK steigende Lebenshaltungskosten, Prüfungsdruck, aber auch allgemein Zukunftsängste. Der Report zeigt, dass Studierende unter Stress, Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Konzentrationsstörungen und Schlafproblemen leiden. Besonders betroffen sind Studierende der Sprach- und Kulturwissenschaften sowie der Rechtswissenschaft. Die psychische Belastung spiegelt sich auch in den Auswertungen der Arzneimittelverordnungen der bei der TK versicherten Studierenden wider. So ist der Anteil der Studierenden, die Antidepressiva verordnet bekommen haben, von 2019 bis 2022 um 30 Prozent gestiegen. "Damit erhalten Studierende deutlich häufiger Antidepressiva als gleichaltrige Erwerbspersonen", sagt Dr. Thomas Grobe vom aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen. Positiv zu sehen ist jedoch, dass Hauptentspannungsstrategien wie Freund:innen treffen und Sport treiben zugenommen haben und der Konsum von Alkohol als Mittel zum Stressabbau im Vergleich zu 2015 um rund 15 Prozent abgenommen hat.

Hier können Sie den TK-Gesund­heits­re­port 2023 ›Wie geht‘s Deutsch­lands Studie­ren­den?‹ als PDF herunterladen https://www.tk.de/resource/blob/2149886/e5bb2564c786aedb3979588fe64a8f39/2023-tk-gesundheitsreport-data.pdf


Empfehlung

 

MED.mind: Der Podcast für Medizinstudierende und an Medizin Interessierte

In dem Podcast ›MED.mind‹ spricht Studentin Alessa-Janine Köhne mit ihren Gästen über verschiedenste Krankheitsbilder. Ihre Gesprächspartner:innen sind Fachärzt:innen spezifischer Bereiche, die erklären, worauf es bei den jeweiligen Krankheiten ankommt. Dabei gehen sie auf klinische, diagnostische und therapeutische Aspekte ein. Themen der vergangenen Folgen waren beispielsweise Hirnblutung, Schlaganfall oder Gastritis. »Unser Ziel ist es, mit dem Podcast Themen der Medizin kompakt und unterhaltsam aufzubereiten«, so Köhne. Der Podcast erscheint einmal im Monat. Pro Folge spricht Moderatorin Köhne zwischen 20 bis 30 Minuten mit der jeweiligen Expertin oder dem Experten.


Zuletzt:

 

Sachstandsbericht des RKI zu Klimawandel und Gesundheit – Eine globale Herausforderung

Das Robert Koch Institut beleuchtet in einem Sachstandsbericht die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels. Der Bericht zeigt, dass der Klimawandel zu einer Zunahme von Hitzetoten, neuen Infektionskrankheiten, erhöhter Allergiebelastung, Antibiotikaresistenzen, Lungenerkrankungen durch Feinstaub und Hautkrebs durch UV-Strahlung führt. Der Bericht besteht aus drei Ausgaben des Journal of Health Monitoring. So liegt der Schwerpunkt der ersten Ausgabe auf dem Einfluss des Klimawandels auf Infektionskrankheiten, während sich die zweite Ausgabe auf nichtübertragbare Erkrankungen konzentriert, und die dritte Ausgabe untersucht gesundheitliche Chancengleichheit und Kommunikation über den Klimawandel. Der Bericht betont den Forschungsbedarf und die Notwendigkeit intersektoraler Zusammenarbeit, um den Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen.
»Neben verschiedenen themenspezifischen Handlungsempfehlungen haben alle Beiträge eines gemeinsam: Sie weisen auf einen anhaltend hohen Forschungsbedarf hin. Auch erweitertes Monitoring vieler gesundheitlicher Auswirkungen des Klimawandels wird empfohlen« – so das Resümee der Autor:innen.

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