Berlin-Chemie Newsletter vom 17. März 2017

Berlin-Chemie Newsletter vom 17. März 2017

  • AMVSG: Der logische Mittelweg?
  • Deutschlands Gesundheitswirtschaft ist gesund
  • Was wird aus den Landkrankenhäusern?
  • Mindestmengen: Wer darf wieviel?
  • Wohin wird die Europäische-Arzneimittel-Agentur verlegt?
  • Digitalisierung im Krankenhaus, die wirklich hilft
  • DAK Gesundheitsreport 2017
  • Preis für Gesundheitsnetzwerker

AMVSG: Der logische Mittelweg?

Das Geschrei war bis zum Schluss laut. Jetzt ist das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG) endlich verabschiedet. So richtig glücklich ist weder die Gesetzliche Krankenversicherung noch die pharmazeutische Industrie. Beide haben nicht das ganz große Geschenk bekommen.

Klar, Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe präsentiert sich als Fan „seines“ neuesten Gesetzes: „Wir sorgen dafür, dass sich Patientinnen und Patienten auch in Zukunft auf eine hochwertige und bezahlbare Arzneimittelversorgung verlassen können. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Arzneimittel mit einem Mehrnutzen schnell den Weg in die Versorgung finden, Antibiotika-Resistenzen und Lieferengpässe bekämpft werden und die Arzneimittelversorgung von Krebskranken weiter verbessert wird.“ So einfach wie es klingt, war es dann aber doch nicht. 19 Änderungsanträge gab es in der Schlussberatung. Ein zentraler Bestandteil des ursprünglichen Entwurfs wurde in den Beratungen wieder gestrichen: Bei neuen Medikamenten sollte die freie Preisbildung im ersten Jahr nach Markteinführung nur noch bis zu einem Schwellenwert in Höhe von 250 Millionen Euro gelten. Bei Umsätzen über diesem Wert wären Rabatte fällig geworden. Auf diese Regelung wird nun verzichtet. Dies ruft bei den Krankenkassen naturgemäß Entsetzen hervor, obwohl kaum eine Handvoll hochpreisiger Arzneimittel diese Schwelle erreicht hätte. Dennoch erklärte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Mit der Umsatzschwelle wäre ein erster, zaghafter Schritt in Richtung faire Preise ab dem ersten Tag gemacht worden.“ Es wurde vielleicht auch einfach von ihm erwartet. Die Äußerungen sind zudem merkwürdig vor dem Hintergrund, dass den GKV-Spitzenverband nichts davon abhält, in den Vereinbarungen über einen Erstattungsbetrag (§130b) auch Schwellenwerte und weitere Rabatte zu regeln.

Sein GKV-Mitstreiter und Vorstand des AOK Bundesverbands, Dr. Martin Litsch, machte deutlich, dass die Umsatzschwelle nur der Auftakt hätte sein können, und ihr Nutzen sowieso fragwürdig gewesen wäre: „Die Umsatzschwelle hätte ein erster Schritt hin zu rückwirkenden Preisvereinbarungen sein können, auch wenn sie eher Placebo-Wirkungen entfaltet hätte.“ Zufrieden ist das GKV-Lager, dass die Vertraulichkeit über den Erstattungsbetrag auf der Zielgeraden aus dem Gesetzesentwurf geflogen ist. „Doch keine Geheimpreise und das Praxisinformationssystem kommt, das ist eine überaus positive Entscheidung des Gesetzgebers. […] Richtig ist auch, dass die Ärzte wissen, welche neuen Arzneimittel wirklich besser sind. Nur dann können sie ihre Patienten gut versorgen. Deshalb kann sich das Praxisinformationssystem zu einem Meilenstein für die bessere Patientenversorgung entwickeln“, freute sich von Stackelberg. Weniger erfreut zeigten sich die Pharmaverbände. Die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa), Birgit Fischer, kritisierte etwa, dass durch das AMVSG ein „Einfallstor für künftige Rationierung“ geschaffen werde, weil die Politik keine eindeutigen Vorgaben für ein Arztinformationssystem festschreiben wolle. „Für ein Gesetz, das die Versorgung stärken soll, ist das eindeutig zu wenig“, so Fischer. Dem stimmte Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pharmazeutischer Industrie (BPI) zu und nannte die Ausgestaltung des Arztinformationssystems in Verbindung mit Hinweisen zur Wirtschaftlichkeit eine der „folgenschwersten Regelungen im Gesetz.“ Eines der größten Streitthemen im Vorfeld war die Frage, ob das Preismoratorium bis 2022 verlängert werden soll oder nicht. Es wurde verlängert. Das Preismoratorium zementiert die Arzneimittelpreise auf dem Niveau des Sommers 2009. Schon die globale Preisentwicklung für Arzneimittelwirkstoffe richte sich jedoch nicht nach der deutschen Sozialgesetzgebung, so Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika. Folgen für den deutschen Mittelstand befürchtet Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH): „Die erneute Verlängerung des Preismoratoriums ist im hohen Maße mittelstandsfeindlich und schädlich für den Pharmastandort Deutschland. Angesichts der guten Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das Preismoratorium in keiner Weise gerechtfertigt und gehört abgeschafft.“

Aus Sicht der Pharma-Industrie sind immerhin die Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Antibiotika, die Möglichkeit einer erweiterten Preisreferenzierung im Rahmen der Verhandlungen über Erstattungsbeträge insbesondere zu chronischen Indikationen und eine Verbesserungen im Festbetragssystem für Kinder-Arzneimittel richtige Schritte.

Deutschlands Gesundheitswirtschaft ist gesund

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die aktualisierte Gesundheitswirtschaftliche Gesamtrechnung für das Jahr 2016 vorgestellt. Das Ministerium präsentierte die Zahlen in Berlin als großen Erfolg der Branche(n). Dennoch überrascht ein Innovationssektor mit Stagnation in der Beschäftigtenzahl.

Die Bruttowertschöpfung (BWS) der deutschen Gesundheitswirtschaft betrug im Jahr 2016 rund 12 Prozent (336,4 Milliarden Euro) des Bruttoinlandprodukts (BIP). Dies entspricht etwa jedem achten Euro. Im Vorjahr 2015 lag die Bruttowertschöpfung noch bei 323 Milliarden Euro. Seit 2005 ist die deutsche Gesundheitswirtschaft um durchschnittlich 3,8 Prozent jährlich gewachsen. Die Bruttowertschöpfung ergibt sich aus dem Gesamtwert der im Produktionsprozess erzeugten Güter (Produktionswert) abzüglich der hierzu verwendeten Vorleistungen. Die BWS entspricht damit der in den einzelnen Wirtschaftszweigen erbrachten Leistungen. Darüber hinaus sind der deutschen Gesundheitswirtschaft rund 8,2 Prozent (116,1 Mrd. Euro) der gesamtdeutschen Exporte zuzuschreiben, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in Berlin bei der Vorstellung der neuen Zahlen mit. Schenkt man den neuen Zahlen Glauben, dann ist die Gesundheitswirtschaft inzwischen der größte Arbeitsmarkt in Deutschland. Mit sieben Millionen in der Gesundheitswirtschaft beschäftigten Menschen, was gleichbedeutend mit 16,1 Prozent des gesamten Arbeitsmarktes ist, soll sogar die Automobilindustrie eingeholt und überholt worden sein. Der Zuwachs bei den Beschäftigten liegt seit 2005 bei 1,1 Millionen Menschen; im letzten Jahr mit +2,2 Prozent etwas unter dem Wert von 2015 (+2,8 %).

Überraschend ist, dass die Beschäftigtenzahl im vermeintlichen Innovationssektor „Medizinprodukte und Medizintechnik“ stagniert. Seit 2005 beträgt das Wachstum der Erwerbstätigenzahlen nur überschaubare plus 0,2 Prozent pro Jahr. Zuletzt waren 188.500 Menschen in diesem Sektor beschäftigt. Dabei geht es der Industrie nach nackten Zahlen gar nicht schlecht: Die Bruttowertschöpfung in diesem Segment stieg seit 2005 um durchschnittlich 2,5 Prozent pro Jahr (BWS 2016: 13,2 Milliarden Euro). Bei den Exporten konnte seit 2005 sogar ein durchschnittliches Plus von 4,7 Prozent verzeichnet werden (Export-Umsatz 2016: 26 Milliarden Euro). Der Anteil von Medizinprodukten und Medizintechnik an den gesamten gesundheitswirtschaftlichen Exporten beträgt inzwischen 22,4 Prozent.

Was wird aus den Landkrankenhäusern?

Neu ist es nicht, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei Fragen der Vergütung und zukünftigen Versorgungsplanung in Deutschland uneins sind. Schließlich geht es um viel Geld. Die neueste Runde hat gezeigt, wie verhärtet die Fronten sind. Eine Einigung wird selbst im Bundesgesundheitsministerium (BMG) für unwahrscheinlich gehalten.

Dr. Ulrich Orlowski ist der im BMG zuständige Abteilungsleiter für die Gesetzliche Krankenversicherung. Auf der 2. IGiB-Konferenz in Berlin erklärte er, dass er nicht an Einigung der beiden Streitparteien glaube, schließlich seien die Interessen zu entgegengesetzt. Die KBV predigt allerorts die „Ambulantisierung der Versorgung“. Konträr dazu vertritt die DKG die Ansicht, dass es nicht zu viele Krankenhäuser in Deutschland gibt. „Weil wir mehr Kapazitäten haben als in anderen Ländern, haben die Patienten hier eine hohe Versorgungssicherheit“, so Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG. Das BMG will Kliniken mit weniger als 150 Betten umfassend in die vertragsärztliche Versorgung einbeziehen – und dies unabhängig von der örtlichen ambulanten Versorgungssituation. Von diesem Plan hält die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein überhaupt nicht viel, wie sie kürzlich mitteilte. Gerade aus einer sektorenübergreifenden Perspektive sei dies der falsche Ansatz, meint ihr Vorstandsvorsitzender Dr. Frank Bergmann. „Offenkundig lässt sich das BMG vor allem von der Sorge um die wirtschaftliche Zukunft kleiner Häuser leiten. Es ist aber nicht Aufgabe der Vertragsärzte, finanziell nicht wirtschaftliche Kliniken durch das Umverteilen vertragsärztlicher Honorare am Leben zu erhalten“, ergänzt er. Die kleinen Häuser sind sehr präsent in Deutschland. Über die Hälfte der deutschen Kliniken (53 %) gelten als klein, haben sie doch weniger als 150 Betten. Überflüssig sind sie trotz schlechter Wirtschaftszahlen nicht, leisten sie einen relevanten Beitrag für die Grundversorgung oder Notfallversorgung – zum Beispiel auf Inseln wie Norderney oder Sylt. Nun heißt es die Aufgaben dieser Einheiten neu zu definieren. „Obwohl in Deutschland immer mehr Eingriffe ambulant vorgenommen werden, sind die Unterschiede zu anderen Nationen immer noch riesig“, berichtete Orlowski in Berlin. Leistenbrüche und Kniearthroskopien würden in Dänemark zu 95 % ambulant behandelt werden – in Deutschland nur zu 14 beziehungsweise 24 Prozent. Aus Sicht der KBV und ihren KVen ist eine Einigung nur zu erreichen, wenn die Vergütungssysteme aneinander angepasst würden. „Häufig stabilisieren die Vertragsärzte die Krankenhausstruktur und nicht die Krankenhäuser retten ambulante Strukturen“, ist Dr. Bernhard Gibis, Leiter des Dezernats Ärztliche Leistungen und Versorgungsstruktur der KBV, überzeugt. Der stationären Versorgung mangele es an Fachkräften, zudem sei sie teuer. Vertragsärzte müssten schon jetzt den Fachkräftemangel in den Kliniken ausgleichen. Mehr als Säbelrasseln findet momentan einfach nicht statt. Womöglich bringen sich die beiden Parteien nur für die Bundestagswahl in Stellung, um der neuen Regierung gleich einen ausführlichen Sorgen- und Forderungskatalog präsentieren zu können.

Mindestmengen: Wer darf wieviel?

Welchen Sinn hat eine generelle Ausweitung der Mindestmengenregelungen, wenn bisher eingeführte Vorgaben sich bisher nicht eindeutig bewährt haben oder nicht entsprechend umgesetzt wurden?, fragen sich die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC).

Ein Profisportler, der fünf Mal die Woche trainiert, ist in der Regel besser in seinem Sport als ein Hobbysportler, der diesen als Ausgleich nach der Arbeit betreibt. Das hinterfragt eigentlich niemand. Im Gesundheitswesen soll die Mindestmengenregelung Patienten vor Behandlungs- und Operationsfehlern schützen, indem nur dort bestimmte Eingriffe durchgeführt werden dürfen, wo diese auch in entsprechend hohen Fallzahlen praktiziert werden. „Eine weitere Ausweitung kann nicht als alleiniges Qualitätsmerkmal in der Chirurgie gelten, denn Mindestmengen sind kein Allheilmittel gegen Schwächen des Gesundheitssystems. Allerdings sind Mindestmengenvorgaben bei komplexen operativen Eingriffen für die Behandlungsqualität und Sicherheit für den Patienten durchaus zu fordern“, meint Prof. Dr. Dr. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC und Generalsekretär der DGCH. Dennoch fordere er evidenzbasierte Ergebnisse der bisherigen Regelungen. Wie haben sich Richtlinienänderungen auf die Versorgungsqualität ausgewirkt? Welche haben gar nicht gefruchtet? "Jede Ausweitung von Mindestmengenregelungen innerhalb der Chirurgie muss detailliert geprüft werden“, so Meyer und weiter: „Die Höhe der Fallzahlen bzw. die Erfahrung muss dann aber ganz klar durch Studien belegt sein und muss sich an eindeutig definierten Schwellenwerten orientieren.“ Aktuell befürchten die Chirurgen, dass die Mindestmengenregulierung „politisch zur Reduktion bestimmter Eingriffe genutzt wird“, so BDC-Vizepräsidentin Prof. Dr. Julia Seifert.

Wohin wird die Europäische-Arzneimittel-Agentur verlegt?

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) koordiniert die laufende Bewertung und Überwachung aller Human- und Tierarzneimittel. Seit ihrer Gründung im Jahr 1993 hat sie ihren Sitz in London. Der Brexit, an dem wohl kein Weg mehr dran vorbeiführen dürfte, würde einen Umzug der Behörde in ein Land der Europäischen Union notwendig machen. Chancen rechnen sich offenbar viele aus.

Dass viele Städte und Länder eine Bewerbung ins Rennen schicken, ist nur zu logisch: Einerseits beinhaltet die Behörde rund 900 Arbeitsplätze, sodass der Umzug mit einer möglichen Zuwanderung regulatorischer Expertise verbunden wäre. Andererseits verfügt die EMA über ein jährliches Budget von etwa 320 Millionen Euro. Neben Berlin und Bonn meldete zuletzt auch Hamburg sein Interesse an einer deutschen Bewerbung an. Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks und Wirtschaftssenator Frank Horch machten das Interesse der Hansestadt gemeinsam bei Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe deutlich. Was für Hamburg spricht? „Die EMA könnte in Hamburg von einem hervorragenden Umfeld in Medizin und Wissenschaft profitieren. Über 500 Unternehmen aus den Bereichen Biotechnologie, Medizintechnik und Pharmazeutik verdeutlichen den Ruf der Stadt und der Region als Medizinmetropole“, so die Senatorin. Auf ein anderes Ass setzt die Landesregierung im Saarland. Punkten wolle man mit der räumlichen Nähe zu vielen EU-Behörden in Brüssel, Luxemburg und Straßburg.

Bevor eine Entscheidung für einen Standort in Deutschland konkret wird, müsste erst einmal eine Entscheidung auf EU-Ebene für Deutschland fallen. Laut Medienberichten haben auch Städte aus Frankreich, Skandinavien oder Spanien ihr Interesse bekundet.

Digitalisierung im Krankenhaus, die wirklich hilft

Im wahrsten Sinne des Wortes „wegweisend“ ist der neueste Digital-Streich des christlichen Gesundheitskonzerns Agaplesion, der sich gerne als einen der digitalen Vorreiter in der Kliniklandschaft präsentiert.

Häufig wird von Leistungserbringern kritisiert, dass der noble und zukunftsweisende Pfad der Digitalisierung des Gesundheitswesens erst einmal nur mehr Bürokratie verursacht. Und dies darf eigentlich im Interesse von niemandem sein. Bei Agaplesion zeigen sich die Verantwortlichen sehr zufrieden mit den Ergebnissen eines Projektes zur Effizienzsteigerung der Bettenaufbereitung. Dafür hat der Klinikbetreiber im Evangelischen Krankenhaus Holzminden ein „Indoor-GPS“ für Mitarbeiter eingerichtet, das vom Berliner Start-up simplinic entwickelt wurde. Über das „Navigationssystem“ sollen mobile Gegenstände wie Betten, aber auch Infusionspumpen, Ultraschallgeräte oder Transportwagen schneller lokalisiert werden. Je mehr Stockwerke ein Haus hat, umso ineffizienter wird die Bettenaufbereitung; ganz einfach, weil die Mitarbeiter keinen Überblick mehr haben können. Die Echtzeitlokalisierung besteht aus zwei Komponenten: der Lokalisierung der Betten mit der Kennzeichnung „rein“, „unrein“, „infektiös“ und „belegt“ sowie einer App, mit der Pflegende den Bettenstatus ohne zeitaufwendige Kommunikationswege melden. Die Bettenaufbereitung erhält jederzeit eine Live-Statusübersicht inklusive Aufenthaltsort aller Betten und kann dementsprechend planen. Bei Agaplesion ist man so überzeugt von der Installation, dass nun weitere Anwendungsmöglichkeiten in Holzminden sowie konzernweit geprüft werden. Skeptiker mögen jetzt denken, dass so weniger Personal benötigt werde und es zu Kündigungen kommen könnte. Das dementierte Dr. Markus Horneber, Vorstandsvorsitzender der Agaplesion gAG, umgehend: „Es geht nicht darum, Personal einzusparen, sondern ihnen unnötige Tätigkeiten abzunehmen, damit sie sich auf ihre eigentliche Arbeit für die Patienten konzentrieren können.“

DAK Gesundheitsreport 2017

Die Zahl der Menschen in Deutschland, die schlecht ein- oder durchschlafen können, nimmt nach einer Untersuchung der DAK-Gesundheit zu. Seit 2010 seien die Schlafstörungen bei Berufstätigen zwischen 35 und 65 Jahren um 66 Prozent angestiegen. Betroffene verkennen häufig den Ernst ihrer Erkrankung. Ein Lebenswandel und Medikation sind die einzigen Therapiemöglichkeiten, kritisiert ein Experte.

Unter besonders schweren Schlafstörungen, sogenannten Insomnien, leide inzwischen jeder zehnte Arbeitnehmer - ein Anstieg von 60 Prozent seit 2010. Als Ursachen für Schlafprobleme gelten unter anderem die Arbeitsbedingungen. Stress steigert das Risiko, die schwere Schlafstörung Insomnie zu entwickeln. Auch starker Termin- und Leistungsdruck, Überstunden sowie Nachtschichten und ständige Erreichbarkeit nach Feierabend gelten in diesem Zusammenhang als wichtige Risikofaktoren. Auch nach der Arbeit schaden viele Menschen ihrem Schlaf kurz vor dem Zubettgehen durch den Konsum digitaler Medien (Fernseher, Laptop, Smartphone). „Diese Ergebnisse zeigen eindrucksvoll, wie unsere Gesellschaft das Thema Schlaf in eine Nebenrolle drängt“, so Prof. Dr. Ingo Fietze, Leiters des Interdisziplinären Schlafmedizinischen Zentrums an der Berliner Charité. Betroffen sind Männer und Frauen fast gleichermaßen; auch in allen Altersgruppen gibt es viele Fälle. Ein nicht unbedenklicher Teil der Betroffenen hält Schlafstörungen nicht für eine Krankheit und begibt sich daher in die Selbstmedikation anstatt zum Arzt. Ein Fehler? „Wichtig ist, die Behandlung mit Schlafmitteln geschulten Ärzten zu überlassen. Die chronische Insomnie ist ein Defekt im Schlaf-Wach-System. Die Wahrscheinlichkeit einer spontanen Heilung ist nahezu nicht vorhanden. Die Krankheit ist kaum heilbar. Die medikamentöse Dauertherapie ist denkbar, aber unter ärztlicher Beobachtung“. so Fietze. Nur wissen die Betroffenen oftmals gar nicht, wo sie Hilfe finden können. „Wenn jemand einen Pickel hat, dann weiß er, dass er zum Hautarzt muss. Aber wohin geht jemand, der eine Schlafstörung hat? Das wissen wenige Patienten“, so Fietze weiter. Obwohl es in Deutschland bis zu 800 Ärzte mit der Zusatzqualifikation Schlafmediziner (Somnologen) gebe, behandele nur eine Handvoll der Praxen durchgehend Schlafgestörte. Und weil eine Schlafstörung nicht einfach wegoperiert werden kann und Hirnstimulationen noch auf sich warten lassen, sind Medikamente die derzeit einzige echte Behandlungsoption. DAK-Chef Andreas Storm wies derweil daraufhin, dass Schlafstörungen beispielsweise das Risiko für Depressionen und Angststörungen erhöhen. „Möglicherweise besteht hier ein Zusammenhang mit dem starken Anstieg der Krankmeldungen bei den psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren“, so Storm. Daher stehe die Abklärung von möglichen psychischen Ursachen bei Schlafproblemen in den Arztpraxen an erster Stelle.

Als Reaktion auf die aktuelle Studie und die zunehmenden Schlafstörungen bietet die DAK-Gesundheit ab sofort unter einer neuen Rufnummer übrigens eine spezielle Schlaf-Beratung an. Die neue „DAK Hotline Gesunder Schlaf“ soll rund um die Uhr erreichbar sein. Unter der Rufnummer 040/325 325 805 geben Mediziner Hinweise und Tipps rund um die Themen Schlafen und Schlafstörungen.

Preis für Gesundheitsnetzwerker

Am Ende haben es zehn von 35 eingegangenen Projekten auf die Shortlist des diesjährigen Preises für Gesundheitsnetzwerker geschafft. Die Gewinner des mit 20.000 Euro dotierten Preises werden am ersten Tag des Kongresses für Gesundheitsnetzwerker am 29. März bekanntgegeben und gekürt. Die Berliner Universitätsmedizin Charité konnte mit gleich drei Projekten die Jury in der Vorauswahl überzeugen.

Der Impfbus der Charité bietet einen niedrigschwelligen Zugang zur Verbesserung der Durchimpfungsrate. Er wird in den Flüchtlingsunterkünften Berlins eingesetzt. Ein Onlinevideodolmetschsystem hilft bei der Überwindung von Sprachbarrieren. Auch mit dem Kompetenzzentrum Essstörung, das eine leitliniengerechte interdisziplinäre Therapie den Patienten ermöglichen soll, schaffte es die Charité in das Finale. Als drittes Projekt konnte zudem die patientenzentrierte E-Health-Plattform MACSS zur Verbesserung der Patientensicherheit nach einer Nierentransplantation bei der Jury punkten.

Auch zwei weitere Universitätskliniken sind mit Projekten auf der Shortlist vertreten. Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) widmete sich ebenfalls der telemedizinbasierten Nachsorge nach einer Nierentransplantation. Die Universitätsmedizin Rostock hingegen will mit dem Projekt „schmerzEffekt“ die Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Im Zentrum steht die Steuerung durch eine elektronische Fallakte. Ebenso wurde eine Fallakte im Qualitätsverbund Geriatrie Nord-West-Deutschland entwickelt. Das Augenmerk ist auf die sektorenübergreifende Versorgung multimorbider Patienten gelegt worden. Mit der geriatrischen Versorgung beschäftigt sich auch das Präventionszentrum am Dortmunder Hüttenhospital, welches mit einem qualifizierten Präventologenteam den individuellen Präventionsbedarf aufnimmt, sodass individuelle Präventionspfade entstehen können.

Die Ärztenetz Lippe GmbH unterstützt mit einer App und einem Schulungsprogramm das Stressmanagement von Patienten mit metabolischen Erkrankungen. Zudem hat sich die Gesundheitsregion Gesundes Kinzigtal GmbH für die Endrunde qualifiziert. Die Jury, deren Vorsitz die Staatssekretärin a. D. Gudrun Schaich-Walch innehat, überzeugte MyDoks, eine praxisübergreifend geführte Patientenakte. Bleibt noch ein Vertreter auf der Shortlist übrig: Ärzte der Welt kümmert sich mit festen Anlaufstellen und mobilen Einsätzen um die Menschen in Deutschland, die keinen oder nur eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem haben.

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