Berlin-Chemie Newsletter vom 11. Februar 2021

Berlin-Chemie Newsletter vom 11. Februar 2021

Interview:

  • Lange Lunte, großer Knall
    EinBlick sprach mit Bernhard Calmer über digitale Tools und Formate im Gesundheitswesen

Kurzstrecke:

  • 28 Projekte im Bereich neuer Versorgungsformen erhalten Förderungen
    G-BA veröffentlicht Übersichtsliste

  • Cloud-Computing für eine bessere Gesundheitsversorgung?
    Positionspapier des bvitg

  • Laborleistungen von Post-Corona-Patient:innen abrechnen
    Hartmannbund fordert neue EBM-Ziffer

  • Der elektronische Arztbrief kommt!
    Sicherer Versand von medizinischen Dokumenten

Young Health:

  • Ethik und Medizin: Warum der ethische Blick im Gesundheitswesen wichtig ist
    Eva Kuhn Vorstandsmitglied des Vereins Blaupause – Initiative für mentale Gesundheit im Gesundheitswesen e.V. Start-up Telegram

Start-up Telegram

Meldungen:

  • Repräsentative Studie zu Auswirkungen der Pandemie verfügbar
    Pandemie bringt gesundheitliche Spätfolgen mit sich

  • Zeitgemäße Ausbildung in Berufen der medizinischen Technologie
    Modernisierung, Rechtssicherheit und Zukunftsorientierung

  • Befragung von Bitkom und Hartmannbund
    Wie stehen Deutschlands Ärzt:innen zur Digitalisierung?

  • Forschungsdaten zu Covid-19 bündeln und tagesaktuell nutzen
    Plattform Codex unterstützt Fortschritt


Beim 16. Kongress für Gesundheitsnetzwerker werden rund 50 Top-Referenten darüber diskutieren, wie Digitalisierung die Gesundheitsversorgung in Zukunft weiter vorantreiben wird.

Videosprechstunde, ePA und eRezept stehen hier nur am Anfang eines langen Transformationsprozesses; künstliche Intelligenz ist ein weiterer Treiber.

Innovative Versorgungsprojekte, von denen es inzwischen zahlreiche gibt, dürfen dabei keine Insellösungen bleiben, wie unser Preis für Gesundheitsnetzwerker zeigt.

Hier geht es zum vollständigen Programm: https://www.gesundheitsnetzwerker.de/programm/

 

Wir laden Sie herzlich ein, am 16. und 17. März 2021 beim ersten digitalen Kongress für Gesundheitsnetzwerker dabei zu sein. Nutzen auch Sie die Vorteile der Digitalisierung: Die Teilnahme über unsere neue Webplattform GNWvirtuell ist von jedem Ort aus möglich; zudem finden Sie zahlreiche Interaktionsmöglichkeiten, die einen nachhaltigen Austausch und umfangreiche Informationsmöglichkeiten bieten, die Sie sonst nur von Präsenzkongressen kennen.

Melden Sie sich gleich hier an: https://www.gesundheitsnetzwerker.de/anmeldung.html

Wir freuen uns auf Sie!
Der Kongress beginnt am 16. März um 15 Uhr und endet am 17. März um 13 Uhr.


Interview

 

Lange Lunte, großer Knall

Einblick sprach mit Bernhard Calmer über digitale Tools und Formate im Gesundheitswesen

 

 

Bernhard Calmer

studierte Betriebswirtschaft in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Nach neun Jahren in der Klinik begleitet er bis heute die IT des deutschen Gesundheitswesens. Von der Dataplan Software GmbH über SMS, Siemens und Cerner wurde die Softwaresparte mehrfach und zuletzt an CGM verkauft. Dort ist er aktuell Geschäftsführer der neu gegründeten CGM Clinical Europe GmbH. Der ›Dinosaurier im Gesundheitswesen‹ agiert seit Februar 2008 wechselnd als Mitglied des Vorstandes oder als Vorsitzender an der Spitze des Bundesverbandes Gesundheits-IT (bvitg).

 

Bitte beschreiben Sie eingangs Ihre Vision einer patientenzentrierten digitalen Versorgung.
Ganz selbstverständlich zeichnen Gesundheits-Apps über Sensoren per Smartphone, Uhr oder direkt am Körper der Patient:innen Daten auf und übermitteln diese innerhalb einer Blockchain-Infrastruktur automatisch und verschlüsselt an die Behandelnden. Werden ungewöhnliche Daten registriert, erhalten Erkrankte automatisch und unverzüglich eine Videosprechstunde. Die KI-gestützte Software schlägt eine individualisierte Arzneimitteltherapie mit den besten Erfolgschancen vor. Eine passende App koordiniert die bedarfsgerechte Einnahme und die Arztkontakte, zeichnet behandlungsspezifische Daten auf, wertet sie aus und speichert diese verschlüsselt via Blockchain. Die Informationen zur Verschreibung werden in Echtzeit an eine Apotheke übermittelt. Das Arzneimittel kommt per Drohne nach Hause.

Die Gesundheitsversorgung muss insgesamt neu und viel patientenzentrierter gedacht werden!

Welche digitalen Tools und Formate bestimmen in der Gesundheitsbranche aktuell unser Handeln?
Die Revolution hat längst begonnen. Was vor wenigen Jahren noch Utopie war, ist heute längst Realität. Die digitale Vernetzung von physischen Objekten über das Internet zeigt das telekardiologische Monitoring in der Nachsorge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen – ohne physische Anwesenheit der Patient:innen in Klinik oder Praxis. Um das volle Potenzial der Digitalisierung auszuschöpfen, ist es nicht ausreichend, analoge Prozesse und Strukturen innerhalb bestehender Grenzen in Apps abzubilden. Wir müssen lernen, digital zu denken.

Durch die Covid-19-Pandemie haben Videosprechstunden und digitale Terminvereinbarung explosionsartig Verbreitung und Akzeptanz gefunden. Das wird nach Abklingen der Pandemie zwar zurückgehen, sich aber insgesamt auf einem deutlich höheren Niveau stabilisieren.

Auch in der doc-to-doc-Kommunikationsform der Telemedizin, beispielsweise bei Konsilen, ist eine deutliche Nutzungssteigerung zu verzeichnen. Hier werden die KIM- Dienste der Telematik-Infrastruktur und die weiteren Komponenten ePA, eMedikation und eRezept für einen zusätzlichen Schub sorgen.

Was hat sich im letzten Jahr verändert, welche Treiber oder Hürden gab es?
Smarte Versorgungsszenarien entstehen durch die neu entstehende und kreative Zusammenarbeit aller Beteiligten. Dreh- und Angelpunkt bleibt die konsequente Orientierung an den Bedürfnissen der Menschen. In den letzten Jahren hat sich einiges bewegt. Ein prägendes Element war und ist eine Flut gesetzlicher Regelungen. Unter der Ägide von Gesundheitsminister Spahn wurde durchschnittlich jeden Monat ein neues Gesetz verabschiedet. Viele dieser Gesetze fördern bzw. regulieren den Einsatz von IT im Gesundheitswesen – nicht nur in der ambulanten und stationären Versorgung, sondern auch durch die Finanzierung oder durch die Schaffung notwendiger Infrastruktur.

Auch die Pandemie zählt zu den Treibern. Nicht nur, weil die Telemedizin ein neues Level erreicht hat, sondern weil das Konjunkturprogramm Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) dringend benötigte finanzielle Mittel zur Digitalisierung ins Krankenhaus bringt.

Das Potenzial digitaler Anwendungen und Innovationen kann nur ausgeschöpft werden, wenn die rechtlichen, technischen und finanziellen Rahmenbedingungen passen. Diese dürfen sich nicht auf bestimmte Lösungsansätze beschränken, sondern müssen einen innovationsoffenen Umgang mit künftigen technologischen Entwicklungen ermöglichen. Hier ist es wichtig, dass die Gesundheits-IT-Industrie nicht durch zu restriktive Vorgaben, Regulierungen und nachgeordnete Organe der Selbstverwaltung limitiert wird.
 
Wird sich die elektronische Patientenakte in der Bevölkerung 2021 durchsetzen, oder braucht es dafür mehr Verständnis bei den Patient:innen über Vorteile und Nutzen?
Grundsätzlich bedient die ePA die Bedürfnisse der Bevölkerung nach mehr Souveränität als Patient:in und auch grundlegende Trends wie das Selfquantifying – also die Selbstvermessung des Patienten. Auf der anderen Seite stehen Datenschutzthemen und andere Bedenken. Diese lassen sich nur durch Investitionen in Aufklärung und Teilnahme- Incentives überwinden. Ein gutes Beispiel dafür ist die Corona-App. Auf der einen Seite ein riesiger Erfolg – auf der anderen Seite gibt es circa 30 Prozent ›Verweigerer‹. Dies könnte bei einer Digitalisierung der Medizin – nicht einer Digitalisierung der medizinischen Versorgung – perspektivisch zu einer Zweiklassen-Medizin führen: Die einen geben digitale Daten frei und werden auf Basis dieser Erkenntnisse behandelt, die anderen stellen keine Daten bereit und müssen analog versorgt werden. Das sollten wir verhindern.

Bringen digitale Möglichkeiten nachhaltig Normalität in der Versorgung?
Um auch in Zukunft die medizinische Versorgung flächendeckend zu gewährleisten, muss die Balance zwischen einer mindestens gleichbleibenden Behandlungsqualität und einem kosteneffektiven Wirtschaften gelingen. Viele Branchen konnten zeigen, dass die Digitalisierung eine probate Möglichkeit zur Lösung dieses Problems sein kann.
Geschäftsmodelle, Wertschöpfungsketten und andere Prozesse benötigen eine erneute Betrachtung. Zu neu erschließbaren Potenzialen gehören unter anderem eine Steigerung der Versorgungseffizienz und eine individuellere Abstimmung der Gesundheitsleistung, von der die Patient:innen profitieren. Trotz positiver Effekte verläuft der digitale Wandel im Gesundheitswesen schleppend. Studien, u.a. von der AOK, gehen bei Transformationsprozessen von großen, spät einsetzenden Auswirkungen aus. Sie bezeichnen dies als ›Lange Lunte, großer Knall‹.


Kurzstrecke

 

28 Projekte im Bereich neuer Versorgungsformen erhalten Förderungen

G-BA veröffentlicht Übersichtsliste

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) traf eine Entscheidung: Insgesamt 28 Projekte aus dem Bereich der neuen Versorgungsformen erhalten eine Förderung.

Davon sind 21 Projektanträge aus den vier vorgegebenen Bereichen Altersmedizin, Versorgung von strukturschwachen Regionen, digitale Transformation sowie Prävention für Menschen mit Behinderungen. Sieben Projektanträge konnten keiner Kategorie zugeordnet werden und gehören damit in den themenoffenen Bereich. Dazu zählen beispielsweise ein Konzept der personalisierten Therapie bei einer bestimmten rheumatischen Erkrankung oder ein Projekt für ein Netzwerk, um chronisch Kranke und ihre Angehörigen zu unterstützen.

Insgesamt hat der Innovationsausschuss seit seiner Förderbekanntmachung im Dezember 2019 über 70 Anträge erhalten. Ein Expertenpool, bestehend aus ehrenamtlichen Vertreter:innen aus Wissenschaft und Versorgungspraxis, bewertete die Anträge.
Hier finden Sie die Übersichtsliste als PDF-Dokument: https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/media/243/2021-01-28_Liste-gefoerderte-Projekte-NVF_FBK-2019-12-12.pdf

 

Cloud-Computing für eine bessere Gesundheitsversorgung?

Positionspapier des bvitg

In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier befürwortete der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) die Nutzung von Cloud-Computing für eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung. Über ein Netzwerk an Servern können Daten flexibel, transparent und sicher abgelegt sowie genutzt werden, so der Verband.

Das Papier zeigt fünf Kernforderungen für den erfolgreichen Einsatz von Cloud- Computing in der Versorgung auf. Zunächst soll eine bundesweit einheitliche IT- Sicherheitsrichtlinie eine übergreifende Nutzung ermöglichen. Eine länderübergreifende Datenschutzrichtlinie soll die unterschiedlichen Landesrichtlinien ersetzen. Daneben braucht es ein konsequentes Bekenntnis vom Bund zu Cloud-Lösungen gegenüber den bisherigen lokalen Formen der Datenspeicherung und -verarbeitung. Ferner muss es Anreize für den flächendeckenden Einsatz des Cloud-Computing geben, um sinnvolle KI- und Big-Data-Anwendungen voranzutreiben. Zudem soll ein klarer Rechtsrahmen den DS-GVO-konformen Datenaustausch über nationale Grenzen hinaus ermöglichen.

Die Freie Ärzteschaft e. V. wendet sich entschieden gegen die Speicherung von Gesundheitsdaten in der Cloud: Das Risiko von Diebstahl, Zweckentfremdung oder Fälschung der sensiblen Gesundheitsdaten ist bei Speicherung in der Cloud systemisch bedingt erheblich. Fälle von Datendiebstahl mit Auswirkungen auf die informationelle Unversehrtheit der betroffenen Patient:innen bis hin zu Erpressung seien international bereits aufgetreten, so Vorsitzender Wieland Dietrich.

 

Laborleistungen von Post-Corona-Patient:innen abrechnen

Hartmannbund fordert neue EBM-Ziffer

Der Hartmannbund fordert eine EBM-Ziffer für Laborleistungen im Zusammenhang mit Post-Covid-19-Erkrankungen. Demnach sollen Ärzt:innen die Möglichkeit erhalten, Laborleistungen von Patient:innen, die Monate nach einer Covid-19-Infektion in der Praxis erscheinen, abrechnen zu können. »Es ist noch nicht klar, welche Spätfolgen das Virus SARS-CoV-2 selbst bei milden Krankheitsverläufen verursachen kann«, sagt Dr. Thomas Lipp, Facharzt für Allgemeinmedizin und Vorstandsmitglied im Hartmannbund. Er weist darauf hin, dass sich Patient:innen mit einem milden Krankheitsverlauf einige Monate nach Abklingen der Covid-19-Infektion erneut untersuchen lassen.

Laut dem Hartmannbund wirken sich diese medizinisch notwendigen Laboruntersuchungen negativ auf die ärztliche Vergütung aus. Der Hartmannbund appelliert deshalb an die Kassenärztliche Bundesvereinigung und an die Gesetzlichen Krankenversicherungen, eine Ausnahmeziffer für Laborleistungen im Zusammenhang mit Post-Covid-19-Erkrankungen in das Vergütungssystem aufzunehmen.

 

Der elektronische Arztbrief kommt!

Sicherer Versand von medizinischen Dokumenten

Die Telekom startete im Februar ihren Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Dieser Dienst verbindet alle Teilnehmenden der Telematik-Infrastruktur. Ab jetzt können Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Therapeut:innen und Apotheker:innen das sichere Kommunikationstool nutzen. Arztbriefe auf Papier werden überflüssig.
 
Nach einem erfolgreichen Feldtest im Jahr 2020 erfolgte die Zulassung des Dienstes durch die Gematik. An diesem Test nahmen ein Krankenhaus, 66 Praxen, die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung teil.

Die Fachanwendung KIM enthält ein Clientmodul und Serviceleistungen. Dazu zählt ein Postfach für E-Mails, E-Arztbriefe oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit unbegrenzter Nutzung. Die Adresse ist frei wählbar. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) begleitete die Entwicklung, damit Patient:innendaten bestmöglich geschützt sind.


EinBlick zum Hören: Der wöchentliche Podcast

Das neue Angebot ergänzt unseren EinBlick Newsletter.

 

EinBlick – Der Podcast präsentiert Ihnen die wichtigen gesundheitspolitischen Nachrichten der Woche immer Freitag mittags.
In gut zehn Minuten hören Sie, was in der vergangenen Woche eine Rolle gespielt hat und was in der folgenden Woche wichtig sein wird.

Zusammen mit den tieferen Analysen des Newsletters EinBlick, sind sie stets bestens auf dem Laufenden.

EinBlick – Der Podcast immer freitags, ab 12 Uhr in allen bekannten Podcastportalen.
Die aktuelle Folge finden Sie hier: www.einblick-newsletter.de 


young health

 

Ethik und Medizin: Warum der ethische Blick im Gesundheitswesen wichtig ist

 

 

Eva Kuhn

ist Gesellschaftswissenschaftlerin, hat Katholische Theologie sowie Rechtswissenschaften studiert und widmet sich in ihrer Forschung vor allem ethischen Fragestellungen mit Gesundheitsbezug. Neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit ist sie Vorstandsmitglied des Vereins Blaupause – Initiative für mentale Gesundheit im Gesundheitswesen e.V.

 

 

 

Frau Kuhn, Sie beschäftigen sich mit ethischen Fragen. Wann treffen Ethik und das Gesundheitswesen aufeinander?
Tagtäglich! Das sehen wir momentan sehr deutlich: Ob es um die Frage geht, wer wann geimpft wird, ob Geimpfte Sonderrechte erhalten sollen, oder welche:r von zwei gleich schwerkranken Patient:innen den letzten freien Beatmungsplatz auf der Intensivstation erhält. Solche Fälle von Triage oder Fragen der Therapiebegrenzung am Lebensende sind dadurch gekennzeichnet, dass es mehrere, oft gleichwertige Behandlungsoptionen gibt. Für Ärzt:innen und Pflegefachpersonen kann eine solche Entscheidungssituation, vielleicht sogar Dilemmasituation, mit großer Unsicherheit verbunden sein. An dem Punkt kommt die Ethik beziehungsweise kommen Ethikberater:innen oder das Klinische Ethik- Komitee ins Spiel. Patient:innen und Angehörige können diese übrigens in vielen Kliniken auch selbst anfragen.

Warum ist der ethische Blick im Gesundheitswesen so wichtig?
Die Antwort ist so vielfältig wie das Gesundheitswesen selbst. Die Grundfrage der Ethik – Was soll ich tun? – stellt sich nicht nur in der Klinik, sondern beispielsweise auch im betrieblichen Gesundheitsmanagement: Soll ein Unternehmen durch Schrittzähler- Challenges, Veggie-Days in der Kantine oder Kurse zur Raucherentwöhnung auf das Gesundheitsverhalten der Beschäftigten Einfluss nehmen? Warum? Oder warum nicht? Wo verbergen sich Fallstricke wie zum Beispiel die Ausgrenzung derjenigen, die nicht an der Challenge teilnehmen wollen oder können? Wo wird aus dem Angebot ein Gruppenzwang unter Kolleg:innen und wie ist gewährleistet, dass die ungleiche Machtverteilung durch Lohnabhängigkeit die selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen ein Gesundheitsangebot nicht untergräbt?

Welche ethischen Kontrollorgane haben wir im deutschen Gesundheitswesen?
Ethik und Kontrolle schließen sich in Teilen gegenseitig aus – Ethik ist weder Recht noch Moral, sondern eine Reflexions- und Begründungsinstanz. Manchmal wird Recht als ›geronnene Ethik‹ bezeichnet. Dabei wird jegliche Forschung am Menschen und Tier streng von den Forschungsethikkommissionen kontrolliert und beaufsichtigt. Fragen wie die oben angesprochene Triage, assistierter Suizid oder Robotik in und für die Pflege, sind vielleicht zu facettenreich für eine Kontrolle, wie wir sie aus dem Compliance-Bereich kennen. Organe wie der Deutsche Ethikrat, aber zum Beispiel auch die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, erarbeiten hierfür umfangreiche Stellungnahmen und Empfehlungen. Diese fließen immer wieder in Gesetze ein und werden so zu geronnener Ethik.

Sie sind im Vorstand des Vereins Blaupause – Initiative für mentale Gesundheit im Gesundheitswesen e.V. Was hat Ethik mit Mental Health zu tun?
Das ist erst einmal keine Frage von Blaupause, sondern treibt mich im Bereich von Mental Health Ethics eher privat um. Psychisch Erkrankte sind weiterhin stigmatisiert und werden strukturell diskriminiert. Insbesondere Personen mit schweren psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie sind unterversorgt. Sie haben also keinen oder erst einen späten Zugang zum Gesundheitswesen. Außerdem wird in der Public Health der mentalen Gesundheit nach wie vor nicht die Bedeutung zugemessen, die sie haben sollte. Dieses Defizit trifft Kernfragen von Gerechtigkeit und wirft viele Fragen nach staatlicher und gesellschaftlicher Verantwortung auf. Das sind beides zentrale ethische Konzepte.

Wofür steht der Verein Blaupause – Initiative für mentale Gesundheit im Gesundheitswesen e.V.?
Jede dritte Ärztin oder jeder dritte Arzt weltweit zeigt laut einer wissenschaftlich publizierten Studie depressive Symptome. Die Suizidrate unter Ärzt:innen ist deutlich höher als in der Allgemeinbevölkerung. Ich könnte noch viele weitere ähnliche Befunde zitieren. Fakt ist, dass die mentale Gesundheit von im Gesundheitswesen Beschäftigten, das sind Ärzt:innen, Pflegefachpersonen, Ergo-, Physio-, Psychotherapeut:innen und viele andere mehr, immer noch stiefmütterlich oder gar nicht thematisiert wird. Das sogenannte ›ABS‹ von Blaupause lautet deshalb: A für Aufklärung und Austausch, B für Bewusstsein schaffen und S für Sekundärprävention sowie Stigmatisierung aufdecken. Unser Ziel ist,  
dass mentale Gesundheit und psychische Erkrankungen von Beschäftigten im Gesundheitswesen den notwendigen Stellenwert erhalten.


Startup-Telegram

 

Im Bereich der Physiotherapie und Rehabilitation gibt es zahlreiche Start-ups:
Als Physiotherapeut sozusagen für die Hosentasche unterstützt eCovery den optimalen Rehabilitationserfolg. Eine Therapie-App leitet die Patient:innen zuhause bei der Durchführung der Übungen an. Mithilfe von vernetzten Sensoren, die am Körper getragen werden, gibt die App Feedback zur richtigen Durchführung. https://ecovery.de/

Raccoon.Recovery basiert auf Videospielen, Big Data und künstlicher Intelligenz. Sensoren an Hand und Arm erfassen Bewegungsdaten, während die Patient:innen spielerisch genesungsfördernde Körperbewegungen ausführen. Die Physiotherapeut:innen verfolgen den Patientenfortschritt aus der Ferne, optional auch über zielgerichtete personalisierte Kurse. https://raccoon.world/de/

Der kostenfreie YouTube-Kanal des gleichnamigen Start-ups Online Physiotherapie hilft zeit- und ortsunabhängig vor allem bei der Prävention. Einen dazugehörenden zertifizierten Rückenkurs erstatten die meisten Kassen von 70 bis zu 100 Prozent.
Weitere Kurse und ein Schmerzprogramm sind in Planung. https://www.online- physiotherapie.de/

Über die Rücken-App mit Videos und Echtzeit-Feedback des Start-ups Kaia Health diskutieren aktuell viele Nutzer:innen. Dabei steht nicht die Wirksamkeit der App im Fokus, sondern die mit ihr verbundene enorme Kostensteigerung. Zahlten Bestandskund:innen bisher 8 Euro monatlich, sollen Neukund:innen nunmehr 99 Euro monatlich aufwenden. Laut Hersteller entstehen die hohen Kosten bei zertifizierten Medizinprodukten durch die Finanzierung von Studien sowie die Patent- und Qualitätssicherung. https://www.kaiahealth.com/de


Meldungen

 

Repräsentative Studie zu Auswirkungen der Pandemie verfügbar

Pandemie bringt gesundheitliche Spätfolgen mit sich

Die repräsentative Gutenberg COVID-19 Studie untersucht von Oktober 2020 bis Juni 2021 das Verhalten und den Gesundheitszustand von über 10.000 Personen aus Rheinhessen. Dabei erfassen die Wissenschaftler:innen sowohl gesundheitliche Effekte einer Infektion als auch soziale Auswirkungen der dazugehörigen Maßnahmen.

Seit Ende Januar 2021 gibt es erste Zwischenauswertungen der Gutenberg COVID-19 Studie. Dafür hatten Wissenschaftler:innen der Universitätsmedizin in Mainz Daten von rund 5.450 Studienteilnehmer:innen ausgewertet.

Die Studienteilnehmer:innen sind im Alter von 44 bis 84 Jahren. Sie wurden befragt, haben sich PCR- und Antikörpertests unterzogen und umfangreiches Biomaterial zur Verfügung gestellt. Im Verlauf der Studie erfolgte zusätzlich eine Erfassung von Informationen mittels einer App. Außerdem nehmen alle Befragten seit 2007 an der bevölkerungsbasierten Gutenberg Gesundheitsstudie teil. Somit lagen bereits Daten zur medizinischen Vorgeschichte vor.

Die aktuelle Auswertung zeigt, dass die Pandemie einen deutlichen Einfluss auf die Gesundheitsversorgung mit potentiell negativen Spätfolgen für die Bevölkerungsgesundheit hat. Die Studienteilnehmer:innen seien zwar körperlich und seelisch belastet, jedoch habe der Lockdown laut Selbsteinschätzungen der Probanden keine Effekte auf Gefühle wie Ängstlichkeit und/oder Traurigkeit. Außerdem fanden die Expert:innen heraus, dass die Impfbereitschaft deutlich zugenommen hat. Aktuell wollen sich über 85 Prozent der Bevölkerung wahrscheinlich impfen lassen. Dem gegenüber steht, dass jede 25. Person in Deutschland anfällig für Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit der Pandemie ist.

Hinsichtlich der sozialen Lage ist das Nettoeinkommen bei etwa jeder 10. Person gesunken und bei jeder 14. Person gestiegen. Etwa die Hälfte der Befragten hat die Corona-Warn-App installiert, jedoch hat sie bei über 94 Prozent der Teilnehmenden noch nie eine Risikobegegnung angezeigt. Darüber hinaus haben sich über 36 Prozent der Menschen in Deutschland schon einmal auf eine SARS-CoV-2-Infektion testen lassen.

Die Gutenberg COVID-19 Studie erhält Förderungen durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), die ReALity-Initiative der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und das Nationale Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin.

 

Zeitgemäße Ausbildung in Berufen der medizinischen Technologie

Modernisierung, Rechtssicherheit und Zukunftsorientierung

Der Bundestag beschloss Ende Januar das ›Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin‹. Die neue Berufsbezeichnung ›medizinische Technologin/medizinischer Technologe‹ für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik oder Veterinärmedizin entspricht den fachlich-inhaltlichen Aufgaben. Zudem schafft das Gesetz mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter:innen. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und weitere Fachverbände fordern einen rechtskonformen Handlungsspielraum.

Die neue Berufsbezeichnung ›medizinische Technologin/ medizinischer Technologe‹ nimmt sprachlich auf, was längst durch Änderungen in der Praxis aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts vollzogen wurde. Alle vorbehaltenen Tätigkeiten verbleiben im bisherigen Umfang in der Berufsgruppe. Zudem werden die eher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung konkretisiert und neu strukturiert sowie die praktische Ausbildung ausgeweitet. Die Ausbildungsziele der Fachrichtungen erhalten eine moderne, spezifizierte und kompetenzorientierte Ausgestaltung. Ausbildungsvertrag und Vergütung sind verbindlich vorgesehen, Schulgeld wird abgeschafft.

Daneben beschloss der Bundestag eine Anpassung im Notfallsanitätergesetz, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter:innen in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen. Ein neuer Zusatzparagraph erlaubt den Sanitäter:innen die eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen bis zum Eintreffen der Notärzt:in oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen Versorgung. In dieser Zeit dürfen sie heilkundliche Maßnahmen – einschließlich invasiver Art – eigenverantwortlich durchführen, wenn sie diese in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen, oder wenn die Maßnahmen erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von den Erkrankten abzuwenden.
 
Die DDG und beteiligte Fachverbände definierten erstmals einen Handlungsrahmen für nicht-ärztliche Assistenzberufe in der Diabetologie. Damit wollen sie die Kompetenz der Diabetesfachberufe stärken und aufwerten. Diese Orientierungshilfe entlastet die Ärzt:innen und gibt den Assistent:innen einen breiten rechtskonformen Handlungsspielraum, so Kathrin Boehm, stellvertretende Vorsitzende des Verbands der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD).

 

Befragung von Bitkom und Hartmannbund

Wie stehen Deutschlands Ärzt:innen zur Digitalisierung?

Während Ärzt:innen in Kliniken offen für digitale Gesundheitsangebote sind, zeigt sich ärztliches Personal in Praxen skeptischer. Das ist ein Ergebnis der Umfrage, die der Digitalverband Bitkom gemeinsam mit dem Ärzteverband Hartmannbund unter mehr als 500 Ärzt:innen in Deutschland durchgeführt hat. Auch gibt es einen Unterschied zwischen Männern und Frauen.

Laut der Befragung sehen 86 Prozent der Klinikärzt:innen in der Digitalisierung eine Chance für das Gesundheitswesen. Bei den Mediziner:innen, die in Praxen arbeiten, stimmen dem nur 53 Prozent der Befragten zu. Während sich 74 Prozent der Frauen für die Digitalisierung aussprechen, sind es hingegen nur 63 Prozent der Männer, die einen Mehrwert darin sehen. Je jünger die Ärzt:innen sind, desto aufgeschlossener und optimistischer stehen sie der Digitalisierung gegenüber. Bei den unter 45-Jährigen sehen 88 Prozent die Digitalisierung positiv, aber nur jeder Zweite ab 45 Jahren.

Darüber hinaus ging aus der Befragung hervor, welche Programme und Tools Ärzt:innen nutzen. Jede zweite Ärztin oder Arzt erstellt Medikationspläne digital. Eine digitale Patientenakte ist bereits bei 66 Prozent der Befragten im Einsatz. 17 Prozent der Praxisärzt:innen bieten Videosprechstunden an. 61 Prozent verwalten eigene Notizen und Dokumentationen digital. „Die Zeiten, in denen ein Patient ein Leben lang beim selben Hausarzt in Behandlung war, sind vorbei. Wenn Akten und Befunde in Papierform abgeheftet werden, sind Doppeluntersuchungen, Sicherheitsdefizite und der Verlust von Informationen vorprogrammiert“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Umso wichtiger ist es, dass im Gesundheitswesen durchgängig digitale Prozesse eingeführt werden.“

Obwohl jede:r vierte Befragte Gesundheits-Apps auf Rezept verschreiben will, haben dies bis jetzt nur zwei Prozent bereits getan. 28 Prozent schließen Apps auf Rezept kategorisch aus. Auf diesem Gebiet besteht noch deutlicher Informationsbedarf. Jede zehnte Ärztin oder Arzt weiß nicht, was eine App auf Rezept ist.

Die Befragung ermöglicht auch ein Meinungsbild der Ärzt:innen in Richtung zukünftiger Entwicklungen im Gesundheitswesen: 72 Prozent der Ärzt:innen erwarten, dass Organe wie Speiseröhrenimplantate, Haut oder Knorpelscheiben künftig mithilfe eines 3D- Druckers entstehen können. 58 Prozent rechnen damit, dass Tierversuche durch Versuchsmaterial aus 3D-Druckern ersetzt werden. 80 Prozent der Mediziner:innen denken, dass spätestens im Jahr 2030 Programme vor einer Pandemie warnen können.

 

Forschungsdaten zu Covid-19 bündeln und tagesaktuell nutzen

Plattform Codex unterstützt Fortschritt

Die nationale Forschungsdatenplattform Codex (Covid-19 Data Exchange Plattform) soll Wissenschaftler:innen und Ärzt:innen die zentrale Auswertung komplexer Covid-19- Datensätze aus verschiedenen Quellen ermöglichen. Sie liefert tagesaktuell behandlungs- und entscheidungsrelevante Daten zu Covid-19. Dabei handelt es sich um pseudonymisierte klinische Daten sowie um diagnostische Bilder und Bioproben aus deutschen Unikliniken. Auch Daten aus kommunalen Kliniken, Gesundheitsämtern, Praxen und Patienten-Apps sollen künftig ausgewertet werden.

Codex gehört zur dezentralen Forschungsinfrastruktur der Medizininformatik-Initiative (MII). Das Projekt startete im August des vergangenen Jahres als ein zentraler Baustein des mit 150 Millionen Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Netzwerks Universitätsmedizin (NUM). Dieses Netzwerk bündelt die Kräfte der Universitätsmedizin und weiterer Akteure, um nachhaltige Strukturen zu etablieren, die auch für die Bewältigung künftiger Krisen hinaus von Nutzen sein sollen.

Seit 2018 entstanden in 29 Universitätskliniken der MII Datenintegrationszentren (DIZ), die Daten aus Versorgung und Forschung klinikübergreifend und datenschutzgerecht für die Forscher:innen nutzbar machen. Mit Beginn der Pandemie begannen die DIZ, auch qualitativ hochwertige Covid-19-Daten strukturiert bereitzustellen. Die standortübergreifende, auf internationalen Standards basierende Datengrundlage in Codex soll neuartige wissenschaftliche Auswertungen zu Covid-19 ermöglichen, beispielsweise zum Einsatz von Therapien und Medikamenten oder zur Patientenstruktur an den Unikliniken.

»Insgesamt soll die Plattform zu einem besseren Verständnis der Erkrankung beitragen und als Grundlage für politische Entscheidungen dienen. Zudem bietet die Datenbasis die Möglichkeit, evidenzbasierte Entscheidungsunterstützungssysteme für Ärzt:innen zu entwickeln«, erläutert Prof. Heyo K. Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité und Mitinitiator des NUM.

Eine erste Studie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg wertete mit Hilfe von Codex die Anzahl stationärer Krankenhauseinweisungen von Januar bis Mai 2020 analog zum gleichen Zeitraum in den Jahren 2019 bzw. 2018 aus. Die Einweisunge gingen während der Pandemie um rund 35 Prozent zurück, auch bei Notfällen wie Herzinfarkt. Bei kritischen Krebsbehandlungen betrug der Rückgang nur 13 Prozent, planbare Operationen wurden kaum, Notfalloperationen jedoch unverändert durchgeführt.


Bemerkt

 

 

»Es ist für die Nachuntersuchung Infizierter auf das Vorliegen der leichter übertragbaren Varianten B.1.1.7 und B.1.351 wichtig, dass entsprechend den RKI- Testkriterien breit und niedrigschwellig mit der PCR-Testung untersucht wird – insbesondere bei symptomatischen Personen.«

Dr. Michael Müller, 1. Vorsitzender des Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM)

Seit rund einem Jahr läuft auch die Initiative zur Datenanalyse der Akkreditierten Labore in der Medizin – ALM e.V., an der sich aktuell 171 Labore beteiligen.

 

Hier finden Sie die Pressemitteilung des ALM e.V. vom 9. Februar: https://www.alm-ev.de/symptomatische-personen-und-kontaktpersonen-verstaerkt-mit-sars-cov-2-pcr-testen-infizierte-auf-kritische-mutationsvarianten-nachuntersuchen/

 


Weiterlesen

 
Wir wollen im EinBlick neben einem Überblick zu Themen der Gesundheitsnetzwerker auch einen Blick auf Debatten und Dokumente werfen.

Viele Wissenschaftler:innen beschäftigt die Frage, wie lange Menschen nach einer COVID-19-Erkrankung immun gegen das Virus sind. Forscher:innen einer Arbeitsgruppe an der Rockefeller University in New York City haben dazu nun neue Versuche durchgeführt und ihre Ergebnisse veröffentlicht. Sie verglichen Antikörperketten von sechs Patient:innen, die eine Corona-Infektion durchlebt hatten, nach 1,3 Monaten mit Daten nach 6,2 Monaten.

Die Versuche zeigten, dass sogenannte Bmem-Zellpopulationen nicht nur in ihrer Summe stabil geblieben waren, sondern die durchschnittliche Anzahl der Mutationen in den Immunglobulin-Genen sogar zugenommen hatte. Die Zellpopulation scheint also nicht zu schrumpfen und die Zellen weisen Anzeichen einer verbesserten Abwehr gegen SARS- CoV-2 und seine Varianten auf.

Hier finden Sie die komplette Studie: https://www.nature.com/articles/s41586-021-03207-w


Empfehlung

Livestream: gematik meets Hashtag Gesundheit

Am 26.02. um 18.15 Uhr veranstaltet Hashtag Gesundheit e.V. seinen ersten Livestream zum Thema: ›Fortschrittsbeschleuniger ePA?‹ Mit dabei sind Charly Bunar und Lars Gottwald, die das Projekt der elektronischen Patientenakte bei der gematik betreuen. In der Diskussion geht es um die Zukunft der ePA, welche Funktionalitäten noch zu erwarten sind und wie sich der Digitalisierungsschub auf das deutsche Gesundheitssystem auswirkt. Alle Teilnehmenden können während der Veranstaltung Fragen stellen und mit den Referenten in direkten Austausch treten.

Der Stream ist kostenfrei und hier abrufbar: https://hashtag-gesundheit.de/livestream/


Zuletzt:

 

Gutscheine für FFP2-Masken an nicht Empfangsberechtigte versendet

Auf Social-Media kursieren immer wieder Geschichten von Personen, die nicht zur Risikogruppe gehören, beispielsweise Kinder, die aber dennoch Gutscheine für den Erwerb von FFP2-Masken zugesendet bekommen haben. Die Gründe dafür sind unklar. Eine Sprecherin der AOK Bayern sagte gegenüber der Apotheken Umschau, dass es vorkommen könne, dass den Versicherten gar nicht bewusst sei, dass ein Arzt ggf. früher einmal eine Diagnose gestellt haben könne, die den Kriterien des Bundesgesundheitsministeriums für den Bezug der entsprechenden Gutscheine entspreche. Dies könne dann auch Kinder betreffen.

Sogar Bayerns Ministerpräsident Markus Söder habe die Gutscheine erhalten. »Da war ich schon etwas überrascht«, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Markus Söder versprach jedoch, die Gutscheine zurückzugeben.

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