Berlin-Chemie Newsletter vom 11. August 2016

Berlin-Chemie Newsletter vom 11. August 2016

  • Das Spargesetz im Sommerloch
  • Ärztliche Schweigepflicht in Gefahr?
  • IQTIG mit „Schnellschussverfahren“?
  • Kreislauf immer noch häufigste Todesursache
  • Fitness-Tracker oder doch lieber Hausarzt?
  • Gesundheitsfonds-Rücklagen für Flüchtlinge?
  • Gesünder im Integrationsnetz
  • 1. Juristentag der Heilberufe-Organisationen

Das Spargesetz im Sommerloch

Kaum waren die Parlamentarier und viele Akteure der Gesundheitspolitik in den Sommerferien, legte das Bundesgesundheitsministerium seinen Referentenentwurf zum AM VSG vor. Dieser dürfte noch für einige Diskussionen sorgen.

Gesetzespolitische Vorstöße, erst recht dann, wenn sie diskussionsträchtig sind, werden gerne schon mal in die parlamentarische Sommerpause verlegt . So offenbar auch der Referentenentwurf für die AMNOG-Novelle, das so genannte Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (kurz: AM-VSG). Schon nach den kürzlich vorgelegten Eckpunkten gab es die Vermutung, dass hier keine reine Umsetzung der Ergebnisse des Pharmadialogs geplant werde. So ist es denn auch gekommen. Nach Ende der parlamentarischen Sommerpause Mitte September dürfte also kräftig über das Paket diskutiert werden, bevor das Gesetz mit dem 1. Januar 2017 Gültigkeit erhält. Zufrieden sein können vor allem die Apotheker. Sie erhalten danach mehr Geld für Rezepturarzneien. Kritisch wird von den Pharmaherstellern vor allem ein tiefgreifender Markteingriff gesehen, der im Pharmadialog nie Thema war. So soll das seit 2009 geltende und eigentlich 2017 auslaufende Preismoratorium für Arzneimittel ohne Festbetrag bis 2022 verlängert werden. Bis dahin, so die Begründung im Referentenentwurf sind die Patente aller Medikamente ohne Nutzenbewertung ausgelaufen. Ab 01.03.2018 soll ein Inflationsausgleich gewährt werden. Als Rechtfertigung macht sich das Bundesgesundheitsministerium zu eigen, dass in den letzten 10 Jahren die Ausgaben für Arzneimittel um zwei Drittel gestiegen seien. Aktuell liegen die Ausgaben bei knapp 35 Milliarden Euro im Jahr. Besonders bedenklich finden die Hersteller auch die Möglichkeit von Erstattungsausschlüssen für bestimmte Patientengruppen durch den G-BA im Rahmen der frühen Nutzenbewertung. Somit könnten Patienten von der Versorgung neuer Arzneimittel ausgeschlossen werden, für die in individuellen Einzelfällen eine wirksame Therapie zur Verfügung gestanden hätte. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch nach dem G-BA-Beschluss weitere Studien einen zusätzlichen Nutzen für Patientengruppen darlegen, die zum Zeitpunkt der Nutzenbewertung noch nicht vorlagen. Weniger überraschend ist die Einführung einer Preisschwelle für den Umsatz von neuen Arzneimitteln bis höchstens 250 Millionen Euro. Diese wiederum ist den Krankenkassen zu hoch angesetzt. Einige weitere Regelungen:

  • Präparate aus dem Bestandsmarkt sollen bei Indikationserweiterung eine neue Nutzenbewertung durchlaufen.
  • Erstattungsbeträge sollen vertraulich bleiben
  • Neben Erstattungsbeträgen können alternativ auch Umsatz- und Mengenvereinbarungen getroffen werden.
  • Mehr Spielraum für den Erstattungsbetrag bei neuen Wirkstoffen ohne Zusatznutzen, die versorgungsrelevant sind, um eine „Opt-out-Strategie“ zu verhindern.
  • Bei Antibiotika-Festbeträgen muss die Resistenzsituation berücksichtigt werden. Das heißt höhere Festbeträge für bewusst weniger verordnete Antibiotika. Einsatz von Diagnostik zur Antibiotika-Verträglichkeit wird Kassenleistung.
  • Aus Sicht des G-BA unvollständige Dossiers sollen Erstattungsbeträge unter der Vergleichstherapie nach sich ziehen.

‚Interessant’ ist, dass die Verlängerung des Preismoratoriums bis 2022 mit der starken Ausgabensteigerung von Arzneimitteln begründet wird. Jedoch haben sich die Gesamtausgaben vor allem aufgrund des Einsatzes hoch innovativer Präparate, unter anderem in der Krebstherapie, erhöht und deren Preise sind durch das AMNOG-Verfahren geregelt. Die Arzneimittel, für die das Preismoratorium gilt, erzielten aufgrund gesetzlich geregelter Abschläge aber allein im ersten Halbjahr 2016 bereits 2.2 Milliarden Euro. Außerdem wurden aufgrund der Rabattverträge und des Preismoratoriums zwei Milliarden Euro eingespart.

Ärztliche Schweigepflicht in Gefahr?

In der Diskussion um die innere Sicherheit will Innenminister de Maiziére auch die ärztliche Schweigepflicht lockern. Damit hat er eine Debatte über den Kern ärztlicher Vertrauenskultur ausgelöst.

Unmittelbar nach der Ankündigung von Innenminister de Maiziére, die ärztliche Schweigepflicht durch ein Gesetz noch in dieser Legislaturperiode aufweichen zu wollen, ist eine Debatte um die ärztliche Schweigepflicht entbrannt. Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank-Ulrich Montgomery, warnte: „Die angespannte innenpolitische Sicherheitslage darf nicht zu vorschnellen politischen und rechtlichen Maßnahmen führen, die den Schutz der Privatsphäre von Patientinnen und Patienten gefährden“. Nur eine weitgehend uneingeschränkte Schweigepflicht schaffe die Voraussetzung für das unerlässliche Vertrauensverhältnis Arzt-Patient.

Fakt ist, dass die ärztliche Schweigepflicht nicht nur vom Berufsrecht der Ärztekammern – auch über den Tod des Patienten hinaus – gedeckt ist. Auch das Strafgesetzbuch § 203 bindet die Mediziner an ihre Schweigepflicht, soweit der Patient sie nicht ausdrücklich davon entbindet oder zur Wahrung eines „höherwertigen Rechtsgutes“. Dies kann nach gültiger Auslegung nur ein „rechtfertigender Notstand“ nach § 34 StGB sein, wenn es anders nicht möglich erscheint, Straftaten gegen Rechtsgüter wie Freiheit und körperliche Unversehrtheit zu verhindern. Nach Einschätzung von Experten würde ein neuer, erweiterter Ausnahmebestand von der Schweigepflicht, erhebliche Gesetzesänderungen bis hin zur verfassungsrechtlichen Klärung bedingen, so dass ein schnell auf den Weg gebrachtes Sicherheitsgesetz, wie es mehrere Unionspolitiker fordern, nicht so schnell zu realisieren wäre.

IQTIG mit „Schnellschussverfahren“?

Die Einhaltung von Qualitätsindikatoren soll für die künftige Krankenhausplanung und -finanzierung maßgeblich sein. Das sieht das Krankenhausstrukturgesetz vor, das seit gut einem halben Jahr gilt. Per Auftrag des G-BA soll das IQTIG schnell solche Indikatoren finden. Doch an dessen Vorgehen üben führende Wissenschaftler jetzt herbe Kritik.

Eines der ersten großen Projekte des noch im Aufbau befindlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Auftrag des G-BA ist die Ermittlung planungsrelevanter Qualitätsindikatoren zur Krankenhausversorgung. Laut dem seit 2016 gültigen Krankenhausstrukturgesetz sollen die Länder damit messbare Zahlen an die Hand bekommen, einzelne Häuser nach Leistungsfähigkeit und Versorgungsqualität zu beurteilen und in der Folge wohl auch über Investitionen und generell die Existenz entscheiden zu können. Als „Schnellschussverfahren“ ohne evaluationsgesteuertes Konzept kritisiert nun die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) den ersten Vorschlag, den das IQTIG hierzu gemacht hat. Das Institut habe wenige, vorrangig operative Bereiche ausgesucht. Man habe als führenden Versorgungsaspekt eine „Patientengefährdung“ herangezogen und dafür ein Risiko-Akzeptanz-Modell der Bundesanstalt für Arbeit verwendet, das für Gefahren am Arbeitsplatz gedacht sei. AWMF-Präsidiumsmitglied Prof. Dr. Hans-Konrad Selbmann: „Bei dieser Gewichtung einzelner Qualitätsindikatoren geraten andere Eigenschaften von Kliniken womöglich ins Abseits. Etwa eine wohnortnahe Basisversorgung, qualifiziertes Personal oder die Rolle von Patientensicherheit und Qualitätssicherung.“ Besonders kritisch sehen die Wissenschaftler, dass das IQTIG als Ergebnis seiner Vorarbeiten lediglich Indikatoren aus Frauenheilkunde und Herzchirurgie anführt. Die Repräsentativität der Indikatoren – wenige Qualitätsindikatoren zur Bewertung einer ganzen Abteilung – sowie die Anwendung des so genannten „Tracerkonzepts“ zeigten, dass das Institut unter dem Druck von G-BA und Gesetzgeber vordringlich den „Faktor schnelle Machbarkeit“ im Auge habe. AWMF-Präsident Prof. Dr. Rolf Kreienberg: „Die mit heißer Nadel gestrickten Vorgaben sind schwer übertragbar und begünstigen Fehlentwicklungen.“ Das IQTIG hat also offenbar Probleme wissenschaftlich anerkannt, seine „Feuerprobe“ zu bestehen. Das liegt wahrscheinlich auch am Druck politischer Vorgaben, denn bereits bis 31. August soll es Ergebnisse vorlegen, die dem G-BA Grundlage zu einem Beschluss bis spätestens 31. Dezember sind.

Kreislauf immer noch häufigste Todesursache

Das statistische Bundesamt sowie seine Landesämter führen regelmäßig Statistiken zu den häufigsten Krankheiten und Todesursachen durch. Wenn die Versorgungsforschung auch detailliertere Ergebnisse für Steuerung braucht, dienen diese Rahmenwerte doch als Entscheidungskriterium, beispielsweise bei der Forschungsförderung. Nun gibt es eine aktuelle Statistik.

Gesundheitsstatistiken werden fortlaufend veröffentlicht und die Aussagekraft ist je nach Initiator oft sehr auf dessen Kerninteressen fixiert. Relativ neutral, wenn auch bewusst für Ursachen- und Versorgungsforschung meist zu unspezifisch, sind da die Erhebungen des Statistischen Bundesamtes und der Landesämter. Danach sind weiterhin Kreislauferkrankungen häufigste Todesursache. 38 Prozent der Gestorbenen litten entweder an Bluthochdruck, hatten Schlaganfälle oder Herzinfarkte. Bei Frauen liegt der Anteil der Todesfälle bei einer solchen Erkrankung sogar bei 41 Prozent, während bei Männern nur bei gut 34 Prozent. Krebserkrankungen führen in Deutschland laut aktueller Statistik zu 25 Prozent der Todesfälle, ebenso hoch liegt der Anteil der Atmungssystem-Erkrankungen wie etwa Lungenentzündungen.

Im Jahr 2015 starben 925 000 Menschen. Gegenüber dem Vorjahr (868 000) ist die Zahl der Sterbefälle um 6,5 % gestiegen. Wie in allen Jahren seit 1972 starben somit mehr Menschen als Kinder geboren wurden. 2015 lag die Differenz bei 188 000, im Jahr 2014 hatte sie 153 000 betragen. Die Lebenserwartung in Deutschland steigt weiter an: Sie beträgt für neugeborene Jungen 78 Jahre und 2 Monate, für neugeborene Mädchen 83 Jahre und 1 Monat. Die Lebenserwartung Neugeborener hat sich in den letzten zehn Jahren damit bei den Jungen um 2 Jahre und 3 Monate, bei den Mädchen um 1 Jahr und 6 Monate erhöht. Zugleich wurden die meisten der Gestorbenen (86 Prozent) mindestens 65 Jahre alt.

Fitness-Tracker oder doch lieber Hausarzt?

Fitness-Tracker und andere Geräte zur Messung der so genannten Vitalparameter liegen im Trend. Viele Kassen interessieren die Daten, um auf dieser Basis Tarife zu entwickeln. Viele, aber längst nicht alle…

Die Deutschen wollen gesundheitsbewusst leben, erwarten dafür aber auch eine Prämie von ihrer Kasse. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage der Marktberatung Prophet hervor. 37 Prozent sind im Gegenzug auch bereit, ihrer Kassen relevante Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen, bei unter 34-jährigen sogar 50 Prozent. Etwas per App oder über so genannte Fitness-Tracker. Dagegen haben 63 Prozent Bedenken, dass sie durch die Freigabe ihrer Daten Nachteile erleiden könnten. Weiterhin plädieren immerhin drei Viertel der Befragten, dass nicht eine App, sondern gegebenenfalls der Hausarzt eine gesunde Lebensweise bestätigen soll. Interessante Fakten liefert die Umfrage auch zur Solidarität unter den GKV-Versicherten. So sind zwei Drittel nicht bereit, eine ungesunde Lebensweise wie etwa von Rauchern oder Fettleibigen durch ihre Beiträge zu unterstützen und plädieren für individuelle Gesundheitstarife.

Solche Tarife haben die Kassen längst im Blick, vor allem in der PKV. Die Generali plant noch für dieses Jahr einen Tarif für Versicherte, die über eine Fitness-App ihr Gesundheitsbewusstsein nachweisen. Rechtlich gesehen sehen Experten wie Prof. Volker Nürnberg, Hochschule für angewandtes Management und Leiter Healthcare-Management Mercer, kein großes Problem. Auch Bonushefte stellten ja eine vergleichbare Strategie dar. Die neue Dimension liege aber in der massenhaften und systematischen Erfassung von Vitalparametern und einer Verhaltenserfassung. Sowohl die kollektive als auch die individuelle Nutzung dieser Daten zur Tarifgestaltung tangiere schon ethische Fragestellungen und Persönlichkeitsrechte.

Die Euphorie mancher Kassen in Sachen Datentransparenz via Wearable teilt die Deutsche Krankenversicherung (DKV) nach einer eigenen Erhebung nicht. Fast jede zweite Wearable liege in der Ecke. Fast die Hälfte der Fitness-Armband-Besitzer nutzt dieses also nicht mehr, zumindest nicht mehr regelmäßig. DKV-Chef Clemens Muth sieht so erhobene Daten also als nutzlos für versorgungsrelevate Fragen an. Andere Kassen wie die BarmerGEK versuchen offenbar die Ergebnisse online-basierter Fitnessprogramme auf den Gesundheitszustand ihrer Mitglieder zu prüfen. „Online-basierte Gesundheitstrainings sind eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Präventionsangebote, da sie zeit- und ortsunabhängig genutzt werden können“, so Vorstandsvorsitzender Dr. Christoph Straub. Insbesondere Menschen mit einer starken Affinität für Online-Anwendungen wolle man hiermit erreichen.

Gesundheitsfonds-Rücklagen für Flüchtlinge?

Die Rücklagen des Gesundheitsfonds sind seit langem Thema für Diskussionen und Begehrlichkeiten. Nun möchte die Bundesregierung Geld daraus für die Versorgung von Flüchtlingen verwenden. Damit ist die GKV-Spitze allerdings nicht einverstanden.

Eigentlich sollte eine Finanzspritze aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds – zurzeit immer noch ca. 10 Milliarden Euro – für die gesetzlichen Krankenkassen dafür sorgen, dass besonders im kommenden Wahlkampf keine „störende“ Diskussion um potentiell steigende Zusatzbeiträge in der GKV hochkocht. Rund 1,5 Milliarden sind im Gespräch. Nun gewinnt dieses Thema zusätzliche Brisanz, da auf Initiative von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe eine Milliarde Euro ausgeschüttet werden sollen, um „beitragsrelevante Belastungen“ durch das Flüchtlingsproblem abzufangen. Das Bundeskabinett hat bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst. Hintergrund: Mehrere hunderttausend Asylbewerber werden bald Hartz IV-Empfänger und damit künftig über die Bundesagentur für Arbeit bei den gesetzlichen Kassen versichert. Diese zahlen für Hartz-IV-Empfänger aber nur 90 Euro pro Monat. Kostendeckend wären, so die GKV-Spitzenverbands-Vorsitzende Dr. Doris Pfeiffer aber mindestens 136 Euro. Grundsätzlich ist Pfeiffer ohnehin der Meinung, dass das Geld aus den Rücklagen des Fonds als Beitragsgeld der Versicherten nicht einfach zum Abfangen der Kosten der Asylproblematik genutzt werden darf. Pfeiffer: „Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss aus Steuermitteln finanziert werden“. Die Kassen halten den Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds von aktuell 14 Milliarden Euro im Jahr ohnehin für zu niedrig kalkuliert. Durch die Ausweitung von Ansprüchen aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen in dieser Legislaturperiode rechnen die GKV-Kassen mit mindestens 0,2 bis 0,3 Punkte höheren Zusatzbeiträgen. Grundsätzlich hat man daher wohl nichts gegen eine Verteilung aus den Fonds-Rücklagen. Nur eben nicht für gesellschaftliche Aufgaben, an denen auch privat Versicherte sich beteiligen sollten. Das BMG hält die „anteilige Finanzierung“, die sich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds speist, angesichts der momentan „deutlich“ über die gesetzlich festgeschriebene „Mindestreserve“, die laut § 271 Abs. 2 Satz 3 SGB V „nach Ablauf eines Geschäftsjahres mindestens 25 Prozent der durchschnittlich auf den Monat entfallenden Ausgaben des Gesundheitsfonds betragen“ muss, hinausgehenden Rücklage für „sachgerecht“. Die Liquiditätsreserve liegt auch nach Angaben des Ministeriums bei rund 10 Mrd. Euro und damit bei ca. 60 Prozent einer Monatsausgabe des Gesundheitsfonds. Dass die 10 Milliarden dort liegen, die zudem nicht verzinst, ja sogar Negativ-Zinsen erzeugen, ist vor allem Kassen ein Dorn im Auge, die das Geld lieber in Projekten zur Förderung der Prävention oder für innovative Projekte – beispielsweise IT-Vernetzung – sähen.

Gesünder im Integrationsnetz

92 Prozent würden sich wieder einschreiben, über ein Drittel fühlt sich eindeutig gesünder. Die Strategie und medizinische Versorgung im Intregrationsmodell Gesundes Kinzigtal ist deutlich auf Erfolgskurs.

Integrierte Versorgung macht offenbar gesünder. Jedenfalls fühlen das mehr als ein Drittel der eingeschriebenen Patienten im Netz „Gesundes Kinzigtal“. Nach einer Befragung des Lehrbereichs Allgemeinmedizin der Uni Freiburg die 3471 Versicherte nach einer Zufallsstichprobe kontaktierte, erklärten 30,7 Prozent, sie lebten geünder. 41,5 Prozent der Befragten erklärten, sie fühlten sich „etwas oder deutlich besser“ gesundheitlich betreut als vor der Einschreibung. Sogar 58,1 Prozent gaben an, ihr Wissen, wie sie gesund bleiben können, habe sich vergrößert. Fast 92 Prozent würden sich danach wieder für die Mitgliedschaft im Versorgungsnetz entscheiden. In der Region Kinzigtal werden rund 33000 Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der früheren LKK Baden-Württemberg versorgt. Die medizinische Vollversorgung der Versicherten wird dabei von der Gesundes Kinzigtal GmbH über alle Diagnosen und Leistungsbereiche gesteuert. Aktuell nehmen 65 Ärzte und Therapeuten daran teil. Das Gesunde Kinzigtal gilt als einer der Pioniere in der Integrierten Versorgung.

1. Juristentag der Heilberufe-Organisationen

Nicht nur für Juristen werden unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Schlegel beim ersten Juristentag der Heilberufe-Organisationen Erfahrungen zu aktuellen Regelungen des Gesundheitswesens ausgetauscht.

Die Komplexität der Regelungen im Gesundheitswesen nimmt nicht nur stetig zu, sondern vervielfältigt sich auch durch die Anzahl unterschiedlicher Berufsgruppen. Gleichsam findet wenig interdisziplinärer und fachübergreifender Austausch auf juristischer Basis statt. Der Juristentag der Heilberufe-Organisationen am 29. / 30. September 2016 in Düsseldorf – Zentrale der apoBank – trägt dazu bei, dies zu ändern.

Hier kommen Juristen und juristisch Interessierte aus unterschiedlichen Bereichen der Selbstverwaltung und der Industrie im Gesundheitswesen zusammen, um Erfahrungen und Informationen auszutauschen, Positionen zu erarbeiten und „über den Tellerrand“ hinauszuschauen. Dafür wurden herausragende Referenten aus Ärzte-, Zahnärzteschaft, der ersten Pflegekammer, dem Bundesverband Freier Berufe, sowie der deutschen Krankenhausgesellschaft und dem FS Arzneimittelindustrie e.V. gewonnen.

Zielgruppe sind in erster Linie Juristinnen und Juristen aus Heilberufekammern und Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, von Krankenhausträgern, Krankenkassen, Verbänden, Industrie, sowie Rechtsanwälte und Juristen aus dem Gesundheitswesen. Interessierte Nichtjuristen sind selbstverständlich ebenfalls herzlich willkommen.

Anmeldung oder Rückfragen unter info@health-care-akademie.de .

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