Berlin-Chemie Newsletter vom 08. Juni 2023

Berlin-Chemie Newsletter vom 08. Juni 2023

Interview:

  • Berufliche Weiterqualifizierung zur Digitalassistenz im Gesundheitswesen (DTA)
    EinBlick sprach mit Holger Strehlau über die Digitalkompetenz in Arztpraxen und die Weiterbildung des Fachpersonals

Kurzstrecke:

  • Bundesregierung sieht keinen Bedarf
    Überarbeitung des Lieferengpassbekämpfungsgesetzes abgelehnt

  • Ideen für neue Versorgungsformen
    G-BA erhält überdurchschnittlich viele Rückmeldungen

  • Startpunkt für eine zukunftsgerichtete regionale Versorgung
    Positionspapier vom BMC bietet Freiräume für Gestaltung

  • Zahl der abgeschlossenen Weiterbildungen für Fachärzt:innen gestiegen
    Rund 600 Ärzt:innen stehen dem Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz nun zur Verfügung

Interview:

  • Effiziente Personalverwaltung und vorausschauende Planung
    EinBlick sprach mit Lisa Holzgruber, die eine Software für die Aus- und Weiterbildung von Fachärzt:innen entwickelt hat

Start-up Telegram

Meldungen:

  • Ärztetag 2023
    Fachkräfte ausbilden, Digitalstrategie umsetzen, verbindliche IT-Standards einführen

  • GKV-Finanzen in Gefahr
    BKV-Gutachten zeigt dringenden Handlungsbedarf

  • Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
    Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige

  • Was die neue Digitalagentur braucht
    Endlich den Fokus auf Nutzer:innen der Gesundheitsversorgung richten!


Interview:

Berufliche Weiterqualifizierung zur Digitalassistenz im Gesundheitswesen (DTA)

EinBlick sprach mit Holger Strehlau über die Digitalkompetenz in Arztpraxen und die Weiterbildung des Fachpersonals


 

Holger Strehlau

ist seit September 2021 Geschäftsführer und Mitgesellschafter der digiFORT Gesundheit und Pflege gGmbH. Der Diplom-Kaufmann fungierte bereits als Lehrkraft an der Universität Köln sowie der Fachhochschule Osnabrück und war Präsident der hessischen Krankenhausgesellschaft. Aufgrund seiner langjährigen Führungstätigkeit in deutschen Krankenhäusern und Beratungsunternehmen, unter anderem bei Vivantes, ist er Mitglied in diversen Bei- und Aufsichtsräten. Er sieht sich als Unternehmer, Macher und Gesundheitsexperte.

 

Herr Strehlau, was konkret leistet digiFORT?
Unser Unternehmen digiFORT hat digitale Methoden- und Fachkompetenz, um die Bildung im Gesundheitswesen zu gestalten. So befähigen wir MFAs, Hebammen und ähnliches Fachpersonal, künftige Aufgaben der digitalen Transformation besser lösen zu können. Daneben ermöglichen wir Quereinsteiger:innen, das Gesundheitswesen kennenzulernen, damit sie die Funktion eines Krankenhauses oder Pflegeheims verstehen und in einem neuen Berufsfeld daran mitarbeiten können, die Digitalisierung voranzutreiben.

Sie haben dafür zwei Programme entwickelt?
Ja, digiFIT PRO steht für Professionals und richtet sich an MFAs in Arztpraxen. Diese können mit uns berufsbegleitend lernen, wie sie digitale Anwendungen, etwa DiGA, DiPA und E-Rezept, an ihrem Arbeitsplatz umsetzen – immer in Abstimmung mit der Praxisleitung. Das ähnliche Programm für die Praxen heißt digiFIT Quick. In diesem Programm werden Quereinsteiger:innen in die Abläufe einer Arztpraxis eingeführt, um dort administrative Prozesse zu übernehmen. Das fachfremde Personal, das beispielsweise aus der Touristikbranche kommt, erlernt innerhalb von vier Wochen wichtiges Basiswissen aus dem Gesundheitswesen und was man hier tun bzw. nicht tun darf.

Abschließend erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das vom VDE zertifiziert wurde?
Wir haben einen wissenschaftlichen Beirat aus 20 Personen, der sich aus Praktiker:innen sowie Wissenschaftler:innen zusammensetzt und das Curriculum entwickelt hat. Um unsere Expertise von außen zu überprüfen, haben wir uns einer Akkreditierung durch den VDE unterzogen. Dieser hat uns Medienkompetenz und korrekte Durchführung der Programme attestiert, sodass wir den Fortbildungsteilnehmer:innen nach Programmteilnahme und Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen dürfen. Dadurch können Dritte erkennen, dass sie eine digitalaffine Assistenzperson vor sich haben, die in dem Bereich, für den sie qualifiziert ist, mit guten digitalen Kenntnissen unterstützen kann. Schwerpunkte in der Fortbildung sind derzeit die Bereiche Arztpraxen, aber ebenso für die Krankenhäuser oder Pflegeheime. Dafür geben wir verschiedene Zertifikate aus.

Wie viel Zeit müssen die Teilnehmenden aufbringen, um sich weiterzubilden? Passiert das in ihrer Arbeitszeit oder in der Freizeit?
Die Fortbildung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ist Arbeitszeit. Deshalb sind unsere Programme bei digiFIT PRO so gestaltet, dass sie Selbstlerneinheiten beinhalten, die außerhalb der Praxisöffnungszeiten nutzbar sind, beispielsweise am Mittwochnachmittag. Zudem gibt es die Gelegenheit, in unsere Sprechstunde zu kommen und Fragen zu stellen. All dies passiert am Rande und während der Arbeitszeit; die Personen in der Weiterbildung müssen mit ihren Arbeitgeber:innen sprechen, wie diese Zeit bewertet wird.

Für die Quereinsteiger:innen ohne aktuelles Beschäftigungsverhältnis haben wir ein Programm, das täglich vier Stunden online läuft. Das nennen wir dann freie Zeit, nicht Freizeit.

Wie wird das Angebot insgesamt angenommen?
Wir sind noch ein Start-up, uns gibt es seit 2021, aktuell läuft der erste Kurs mit 17-18 Teilnehmenden. Im Sommer startet der zweite Kurs, und wir sind sicher, dass wir nach der Sommerpause mit größeren Berufsverbänden weitere Kurse anbieten können.

Welche Themen adressieren die Schulungen und wie steht es um die Digitalkompetenz generell?
Die Themen kommen aus der Telematikinfrastruktur, es geht um Videosprechstunden etc. und den wichtigen Bereich Datenschutz und Datensicherheit. Einige Personen sind digital hochkompetent, andere weniger. Das ist eine große Herausforderung. In einer Gruppe mit rund 15 Teilnehmenden müssen wir sicherstellen, relativ homogene Lerngruppen zu haben. Dafür werten wir die vorab erstellten Fragebögen aus. Erstaunlicherweise sind einige Praxen gut digital aufgestellt, doch bei 60 Prozent gibt es noch viel Luft nach oben. Digitale Bildung bedeutet nicht, ein Smartphone zu bedienen…

Werden die Teilnehmenden von ihren Arbeitgeber:innen zu den digitalen Fortbildungen entsendet oder entscheiden sie sich selbstständig dafür? Und wer bezahlt dies dann?
In der Regel entsenden die Arbeitgeber:innen ihre Mitarbeitenden. Da wir uns künftig auch über DEKRA und TÜV zertifizieren bzw. schon zertifiziert und rezertifiziert sind, wird die Weiterbildung auch über das Jobcenter möglich und darüber bezahlt; teilweise funktioniert das schon. Auch mit der Bundesärztekammer sind wir im Gespräch.

Wie sehen Ihre weiteren Pläne und eine mögliche Zusammenarbeit mit Berufsverbänden aus?
Wir arbeiten schon mit drei Berufsverbänden zusammen, aber künftig brauchen wir vermehrt Spezialisierung, wenn wir an chronisch Erkrankte, Herz- oder Lungenpatient:innen denken. Dafür benötigen wir gut ausgebildete Mitarbeiter:innen, die sich um genau solche Spezialfälle kümmern und ihre Kompetenz mit Spezialzertifikaten nachweisen können. Um das zu leisten, wollen wir mit weiteren Fachverbänden zusammenarbeiten.

Sie können das komplette Gespräch mit Holger Strehlau als Podcast-Folge EinBlick – nachgefragt in unserem Podcast-Portal hören https://soundcloud.com/einblick-berlin-chemie/einblick-nachgefragt-20230607


Kurzstrecke

 

Bundesregierung sieht keinen Bedarf

Überarbeitung des Lieferengpassbekämpfungsgesetzes abgelehnt

Die in den vergangenen Jahren deutlich angestiegenen Lieferengpässe gefährden insbesondere bei Antibiotika die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung. Das will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz »mit Augenmaß«, so 
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, korrigieren und »Deutschland wieder attraktiver als Absatzmarkt für generische Arzneimittel« machen. 

Bereits im letzten Newsletter berichteten wir über eine mögliche Überarbeitung des ›Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln‹ (ALBVVG). Der Bundesrat hatte die Bundesregierung dazu aufgefordert, das Gesetz insbesondere aufgrund der hohen Energiekosten und der Inflation zu überarbeiten.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) antwortete, es sehe keinen Bedarf, die Apotheken vor Ort zu unterstützen: Weder das Apothekenhonorar noch die Engpass-Prämie von 50 Cent sollen erhöht werden.

Die Länderkammer hatte vorgeschlagen, unter Einbezug der Pharmabranche eine langfristige Strategie zu erarbeiten, um die Arzneimittelversorgung in Zukunft zu sichern. Die Reaktion der Regierung sei schockierend, sagte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: »Die Bundesregierung ignoriert die vom Bundesrat erarbeiteten Warnhinweise zur Arzneimittelversorgung. Es ist kein Zustand, wenn Gemeinden ihre einzige Apotheke verlieren und die Bevölkerung immer weitere Strecken fahren muss, um versorgt zu werden!«

 

Ideen für neue Versorgungsformen

G-BA erhält überdurchschnittlich viele Rückmeldungen

Insgesamt 122 Ideenskizzen hat der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für den aktuellen Bewerbungszeitraum für neue Versorgungsformen erhalten, wobei sich die Ideen auf verschiedene Themenfelder verteilen. Die Förderbekanntmachung hat der G-BA am 2. März veröffentlicht, die Einreichungsfrist war der 16. Mai 2023.

Die meisten Bewerbungen sind für den Bereich Modelle zur Stärkung evidenzbasierter Versorgungsgestaltung eingegangen, gefolgt von interprofessionellen Versorgungsmodellen zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen und Leistungserbringern. Nun wird der Innovationsausschuss voraussichtlich im vierten Quartal 2023 darüber entscheiden, zu welchen Projektideen ein Vollantrag eingereicht werden kann. Die Ausarbeitung fördert der Innovationsausschuss mit bis zu 75 000 Euro.

 

Startpunkt für eine zukunftsgerichtete regionale Versorgung

Positionspapier vom BMC bietet Freiräume für Gestaltung

Im Koalitionsvertrag sowie in geplanten Gesetzesvorhaben hat die Bundesregierung angekündigt, die regionale Gesundheitsversorgung stärken zu wollen. Der BMC unterstützt dieses Vorhaben, da Regionalisierung der Hebel sei, um den bestehenden Reformstau im Gesundheitswesen ›von unten‹ aufzulösen.

Der Bundesverband Managed Care (BMC) e.V. möchte mit seinem Positionspapier ›Besser regional – Wie die Regionalisierung der Gesundheitsversorgung gelingen kann‹ einen Startpunkt für die zukunftsgerichtete regionale Versorgung setzen. Der Verband schlägt Lösungen vor, die ohne neue Institutionen oder zusätzliche finanzielle Mittel auskommen. Dabei kommt der Regionalisierung eine Schlüsselfunktion zu, da sie laut Bundesregierung stärkungswürdig ist.

Der BMC zeigt sieben Startpunkte auf, die regionale Versorgungsverträge mit Freiheitsgraden, eigenen Vergütungsformen und verlässlichen Rahmenbedingungen ermöglichen. »Regionalisierung fördert eine Kultur der Zusammenarbeit […]. Dafür brauchen die Akteure vor Ort rechtssichere und verlässliche Grundlagen, die Abweichungen von bundesweiten Regelwerken erlauben«, erklärt der BMC-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Lutz Hager.

Das Positionspapier des BMC als PDF zum Download finden Sie hier. https://www.bmcev.de/freiraeume-fuer-gestalter-bmc-stellt-startpunkte-fuer-zukunftsgerichtete-regionale-gesundheitsversorgung-vor/

 

Zahl der abgeschlossenen Weiterbildungen für Fachärzt:innen gestiegen

Rund 600 Ärzt:innen stehen dem Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz nun zur Verfügung

Insgesamt 595 Ärzt:innen – und damit rund 60 Ärzt:innen mehr als im Vergleich zum vergangenen Jahr – haben ihre fachärztliche Weiterbildung in Rheinland-Pfalz erfolgreich abgeschlossen und stehen nun dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Über die Hälfte von ihnen sind Ärztinnen. Die meisten Anerkennungen gab es im Jahr 2022 im Bereich der Inneren Medizin (92), gefolgt von der Allgemeinmedizin (89) und der Anästhesiologie (46) und der Kardiologie (34). 

»Wir dürfen in unseren Bemühungen um eine Stärkung der Allgemeinmedizin nicht nachlassen«, erklärt Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer. So fördert das Land explizit einen Quereinstieg aus anderen Fachbereichen in die Allgemeinmedizin. Seit 2011 haben 150 Ärzt:innen diese Chance genutzt, heißt es seitens der Ärztekammer Rheinland-Pfalz.


EinBlick zum Hören

Der wöchentliche Podcast ergänzt unseren EinBlick Newsletter.

 

EinBlick – Der Podcast präsentiert Ihnen die wichtigen gesundheitspolitischen Nachrichten der Woche immer Freitag mittags.
In gut zwölf Minuten hören Sie, was in der vergangenen Woche eine Rolle gespielt hat und was in der folgenden Woche wichtig sein wird.

Zusammen mit den tieferen Analysen des Newsletters EinBlick, sind sie stets bestens auf dem Laufenden.

EinBlick – Der Podcast immer freitags, ab 12 Uhr in allen bekannten Podcastportalen.
Die aktuelle Folge finden Sie hier: www.einblick-newsletter.de 


Interview:

 

Effiziente Personalverwaltung und vorausschauende Planung

EinBlick sprach mit Lisa Holzgruber, die eine Software für die Aus- und Weiterbildung von Fachärzt:innen entwickelt hat

 

 

Lisa Holzgruber

ist Expertin im Personalmanagement und der Aus- und Weiterbildung von Ärzt:innen. Sie hat Internationale Betriebswirtschaft in Wien studiert und danach Personalmanagement in Schottland. Anschließend arbeitete sie im Personalmanagement eines Krankenhauses und hat dort die Abteilung für die Ärzteausbildung in einer Krankenhausgruppe aufgebaut. Nebenbei absolvierte sie einen MBA in Healthcare Management. Nach dem Aufbau der Abteilung gründete sie 2020 das Start-up rotable.

 

 

Frau Holzgruber, was machen Sie und Ihr Unternehmen ›rotable‹ genau?
Wir haben eine Software entwickelt, mit der Krankenhäuser und Kliniken mit nur einem Knopfdruck Rotationspläne für die ärztliche Weiterbildung erstellen können. Dabei erfassen wir alle benötigten Daten, darunter die Klinikstruktur sowie Weiterbildungs- und Personalinformationen der Ärzt:innen. In den letzten zwei Jahren haben wir an einem Forschungsprojekt gearbeitet und einen Algorithmus entwickelt, der auf Basis dieser Daten automatisch einen Rotationsplan erstellen kann, der nicht nur die Umstände berücksichtigt, sondern auch persönliche Präferenzen und Fairnesskriterien. Wir legen großen Wert darauf, Diskriminierung zu vermeiden und Fairness zu gewährleisten.

Wie berücksichtigt die Software genau Diskriminierung? Welche Gruppen sind häufig benachteiligt und wie gehen Sie damit um?
Im Allgemeinen gestaltet es sich schwieriger, Ärzt:innen in Teilzeit in die Planung einzubeziehen, da sie weniger verfügbar sind. Oft sind es Frauen, die Teilzeit arbeiten, insbesondere während der Elternzeit. Wir haben beispielsweise das Geschlecht und die Nationalität als Informationen erfasst, obwohl sie nicht direkt in die Planung einfließen. Diese Daten ermöglichen uns im Nachhinein zu überprüfen, ob Diskriminierungen vorlagen. Unsere Software wurde so entwickelt, dass wir den Algorithmus auf Diskriminierungskriterien prüfen können, was in diesem Bereich sehr wichtig ist.

Welche weiteren Vorteile bietet Ihre Software neben der Diskriminierungskomponente?
Meistens wird in Kliniken alles in Excel geplant. Es gibt separate Excel-Tabellen für den Rotationsplan, Präferenzen und Vertragsinformationen. Die Informationen sind nicht vernetzt oder transparent und die Planung erfolgt meist kurzfristig aufgrund der sich ändernden Umstände wie Krankheit oder Elternzeit der Ärzt:innen. Als Planerin ist das alles sehr aufwendig, insbesondere wenn man viele Ärzt:innen in Weiterbildung betreut. Mit unserer Software haben wir alle Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert, was Transparenz für alle Beteiligten ermöglicht. Ärzt:innen in Weiterbildung wissen nicht nur, wann und wo sie eingesetzt werden, sondern können auch langfristiger planen. Früher wussten sie oft nicht, ob sie in den nächsten drei Monaten im selben Krankenhaus oder sogar in der gleichen Klinik bleiben würden. Mit unserer Software können wir auch Auswertungen, basierend auf diesen strukturierten Daten, durchführen.

Worin besteht der Nutzen dieser Daten?
Aktuell können wir bereits einfache Aufgaben wie Versetzungslisten erstellen, die zwar nicht besonders spannend sind, aber den Krankenhäusern helfen, über Personen-, Abteilungs- und Krankenhauswechsel informiert zu sein. Wir können beispielsweise Personal- und Verrechnungskosten erfassen, Verfahren ändern und Informationen darüber erhalten, wer nächsten Monat in welchen Abteilungen arbeiten wird und wie weit der Ausbildungsfortschritt ist. Auf Knopfdruck können wir Listen generieren, die bei Verwaltungstätigkeiten unterstützen. Darüber hinaus ist es auch möglich, zu überprüfen, wer auf einer Station oder in einer Abteilung bereits gearbeitet hat, falls dort jemand ausfällt und kurzfristig Ersatz benötigt wird, ohne dass eine Neueinarbeitung erforderlich ist. Langfristig können wir sogar Vorhersagen treffen, ob ein Plan in drei Monaten immer noch gültig ist. Sobald wir genügend Erfahrungswerte auf Basis der Daten gesammelt haben, können wir mit Hilfe von Machine Learning weitere Verbesserungen erzielen.

Wie verbreitet ist die Software?
Unsere Software ist bereits in ganz Österreich verfügbar. Wir haben Kunden in vielen Bundesländern, von einzelnen Abteilungen bis hin zu größeren Kliniken und Krankenhausverbänden. Das System kann sogar krankenhausübergreifend genutzt werden. Uns war es wichtig, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen im Krankenhaus zu verbessern und Transparenz zu schaffen. Das haben wir bereits in Österreich erreicht. Jetzt sind wir auch in einigen deutschen Kliniken aktiv und starten in der Schweiz. Unser Fokus liegt derzeit primär auf dem deutschsprachigen Raum.


Startup-Telegram

 

Es gibt zwei weitere vorläufig aufgenommene DiGA im offiziellen Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Insgesamt sind derzeit 47 verschreibbare Anwendungen in der Liste vorhanden.

Neuronation MED von Synaptikon ist eine mobile Anwendung für personalisiertes kognitives Training. Die App basiert auf spielerischen Übungen kognitiver Funktionen und bietet Gesundheitsinformationen. Sie soll Patient:innen mit Symptomen leichter erworbener oder neurodegenerativer kognitiver Beeinträchtigung unterstützen. https://neuronation-med.de/

Proherz von Procarement ist ein Therapiebegleiter für Menschen mit Herzinsuffizienz. Die Anwendung hilft beim Selbstmanagement und dient als Frühwarnsystem. Wichtige Vitalwerte wie Blutdruck, Sauerstoffsättigung, Puls, Temperatur und Gewicht werden in mobilen Endgeräten erfasst und analysiert. Zusätzlich gibt es ein personalisiertes Gesundheitscoaching und weitere Funktionen zur Prophylaxe im Rahmen einer leitliniengerechten Therapie. https://procarement.com/

Die Deutsche Hochdruckliga hat die ›Blutdruckdaten-App‹ mit dem Prüfsiegel für digitale Helfer zertifiziert. Die App unterstützt Ärzt:innen und Patient:innen bei der Erfassung und Auswertung der Blutdruckmesswerte. Durch die leitliniengerechte Anwendung wird automatisch eine aussagekräftige Blutdruckkurve erstellt, die für diverse Statistiken genutzt werden kann. Neben dem Blutdruck lassen sich weitere Vitalwerte erfassen und die Medikamentenverwaltung organisieren. https://www.blutdruckdaten.de/


Meldungen

 

Ärztetag 2023

Fachkräfte ausbilden, Digitalstrategie umsetzen, verbindliche IT-Standards einführen

Der 127. Deutsche Ärztetag in Essen behandelte drängende Themen der Gesundheitsversorgung wie demographische Herausforderungen und politische Rahmenbedingungen. Veranstaltet wurde der Kongress von der Bundesärztekammer, sie vertritt die Interessen von 550.000 Ärzt:innen.

Mit einem kontroversen Auftakt in der Essener Philharmonie begann der 127. Ärztetag: Die Forderungen des bisherigen und neu gewählten Präsidenten, Dr. Klaus Reinhardt, stießen auf wenig Resonanz bei Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. Ein schwieriger Fakt sei die – seit der Pandemie eingeführte – kurze Antwortzeit auf Gesetzesentwürfe, die keine Organisation einhalten könne, so Dr. Klaus Reinhardt. Der Fachkräftemangel sei ein weiterer Bereich, bei dem allerdings mehr Einigkeit herrsche. NRW-Gesundheitsminister Laumann hat bereits 400 neue Medizin-Studienplätze in seinem Bundesland geschaffen, Lauterbach plädierte zur Sicherung der künftigen Versorgung für weitere 5000 Studienplätze in ganz Deutschland.

Die Ausrichtung der Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums auf die Verbesserung der Versorgungsprozesse, nutzerorientierte Technologien und Anwendungen begrüßte der Ärztetag; der Berliner Ärztekammerpräsident Peter Bobbert forderte jedoch konkrete Taten in naher Zukunft: Administrative Prozesse dürften nicht im Fokus stehen. Eine Neuaufstellung der gematik im Sinne einer 100-prozentigen Trägerschaft des Bundes sieht nicht nur er als problematisch an. Daneben fordert der Ärztetag im Rahmen der Digitalstrategie die Einrichtung eines Nutzerpanels von Ärzt:innen und Patient:innen. Es soll die Identifikation prioritärer digitaler Anwendungen, die Erhebung von Anforderungen und eventuelle Nachjustierungen fachlich sowie inhaltlich begleiten. Eine »Implementierungs- und Kommunikationsstrategie« soll die Debatten in der Öffentlichkeit, etwa über die Nutzung von Gesundheitsdaten, richtigstellen. Deren Gegner:innen argumentieren mit Schlagwörtern wie einer umfänglichen Verwendung durch die Pharmaindustrie, Krankenkassen oder Politik. »Wenn man der pharmazeutischen Forschung die Datennutzung verweigert, verlagert diese sich nur weiter ins Ausland,« kritisierte Bobbert.

Der Ärztetag fasste den Beschluss, verbindliche IT-Standards bei der Datenerfassung vorzugeben. Diese müssen für alle Hersteller und Institutionen für die Dokumentation administrativer und medizinischer Daten gelten. Insbesondere in Krankenhausinformations- (KIS) und Praxisverwaltungssystemen (PVS) sollen Daten automatisch ausgetauscht werden können. Gesetzliche Vorgaben zur Qualitätssicherung sollen nur umgesetzt werden, wenn die Standards mit einer einmaligen Eingabe erfüllt sind. Alle Dokumentationen, die diese Standards nicht erfüllen, sollen ausgesetzt werden.

 

GKV-Finanzen in Gefahr

BKV-Gutachten zeigt dringenden Handlungsbedarf

Ein aktuelles Gutachten des Bundesverbandes der Krankenhausversorgung e.V. (BKV) zeigt, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr mit einer Finanzlücke von mindestens 14,1 Mrd. Euro zu kämpfen haben wird. Bis 2025 wird dieser Betrag laut den Berechnungen sogar auf 18,0 Mrd. Euro ansteigen. Um die erheblichen Finanzlücken zu schließen, hat der BKV neun mögliche Finanzierungsansätze analysiert. Der Verein betont die Dringlichkeit politischen Handelns im Hinblick auf das zu erwartende Finanzdefizit.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen unter anderem die Vollfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch den Bund, eine Gesundheitsabgabe auf Alkohol und Tabak sowie die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen. Der BKV fordert eine zeitnahe Reaktion der Politik, um Beitragssteigerungen zu vermeiden und die Finanzierung der GKV langfristig zu sichern.

Konkret lehnt der Verein weitere Beitragsanhebungen ausdrücklich ab. Mit solch einem Vorgehen würde die Sozialquote von 40 Prozent deutlich überschritten werden. Beschäftigte und Arbeitgeber:innen wären laut Verein massiv belastet. Die Analyse zeigt, dass Beitragssteigerungen vermieden werden können, sofern die Politik zeitnah auf das Finanzdefizit reagiert. So fordern die Expert:innen nachdrücklich die Vollfinanzierung der Leistungen für ALG-II-Empfänger:innen sowie der versicherungsfremden Leistungen. Zudem sollte die Mehrwertsteuer bei Arznei- und Hilfsmitteln auf sieben Prozent gesenkt werden. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen wäre laut Gutachten sofort umsetzbar.

Die Mitglieder des BKV e.V. sind 26 traditionelle Betriebskrankenkassen (BKK) verschiedener Unternehmen. Sie vertreten die Interessen von rund einer Million Versicherten. Der Verein dient der politischen Interessenvertretung der betriebsnahen BKK und fördert die Kooperation der Mitgliedskassen untereinander.

 

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige

Der Deutsche Bundestag hat kürzlich das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Das Gesetz soll verschiedene Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit sich bringen. Ziel ist es, die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren, die Arbeitsbedingungen für professionelle Pflegekräfte zu verbessern und die Digitalisierung in der Langzeitpflege zu fördern.

Eine wichtige Neuerung betrifft die Anhebung der Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Hauptleistungen im häuslichen Bereich um fünf Prozent angehoben. Zum 1. Januar 2025 steigen alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent an, sowohl im häuslichen als auch im teil- und vollstationären Bereich. Darüber hinaus ist für den 1. Januar 2028 eine weitere Erhöhung geplant, die sich am Anstieg der Kerninflationsrate orientiert. Das Gesetz sieht auch Änderungen beim Pflegeunterstützungsgeld vor. Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um die Pflege für einen pflegebedürftigen Angehörigen zu organisieren. Der AOK-Bundesverband begrüßt das Gesetz, sieht jedoch noch Nachbesserungsbedarf, insbesondere in der ambulanten Pflege: »Das Motiv, die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in den eigenen vier Wänden zu stärken, ist grundsätzlich zu begrüßen. Durch die letzten Änderungen wird aber nur die ohnehin nicht ausreichende Dynamisierung der ambulanten Pflegeleistungen noch einmal verringert. Anders als die Leistungen der vollstationären Pflege sind die ambulanten Pflegeleistungen seit 2017 nicht mehr an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden«, sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.

Eine weitere Neuerung betrifft den Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge für diese beiden Leistungsarten zusammengefasst. Pflegebedürftige können dann flexibel über einen Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verfügen. Im Bereich der vollstationären Pflege werden die Leistungszuschläge der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in vollstationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Die monatlichen Zuschläge werden abhängig von der Verweildauer der Pflegebedürftigen angehoben, um eine Entlastung der Pflegebedürftigen zu erreichen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden ebenfalls angepasst. Ab dem 1. Juli 2023 wird der reguläre Beitragssatz um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Zusätzlich wird der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert, wobei Eltern mit Kindern niedrigere Beitragssätze zahlen. Es werden auch digitale Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder eingeführt, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. 

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht in dem Gesetz vor allem eine wichtige Maßnahme für eine ambulante Notfallreform. »Die verbesserte Steuerung von Patient:innen in die richtige Versorgungsebene wird das Herzstück der von der Bundesregierung geplanten Reform der ambulanten Notfallversorgung sein«, so Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

 

Was die neue Digitalagentur braucht

Endlich den Fokus auf Nutzer:innen der Gesundheitsversorgung richten!

Der Verband ›D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt‹ hat seine Forderungen an die neue Digitalagentur in einem Positionspapier zusammengefasst. Dieses beinhaltet eine Reihe von Vorschlägen und Forderungen, damit sich die Versorgung für Bürger:innen und medizinisches Personal verbessert.

Ein zentrales Ziel des Positionspapiers lautet: Die künftige Digitalagentur soll den Fokus auf Nutzer:innen legen, damit die digitale Transformation der Versorgung gelingt. Nur über „patient design" und „health professional design thinking“ könne eine echte Transformation mit Veränderung und Verbesserung in der Versorgung umgesetzt werden. Auch der Austausch mit anderen Ländern solle institutionell verankert werden. 
Der Verband D64 fordert zudem einen Bürger:innenrat, der sämtliche Gruppen der Gesellschaft bei grundsätzlichen Entscheidungen einbindet – inklusive der Akteur:innen der digitalpolitischen Zivilgesellschaft. Um die Digitalstrategie weiterzuentwickeln, brauche es einen engen Austausch mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), dem Bundesministerium des Innern (BMI), den Ländern und weiteren Akteuren – sowie eine umfassende Kommunikation zur Transparenz und Wissensvermittlung.

Eine Fokussierung auf Interoperabilität, Portabilität, Standards und Schnittstellen sei nötig, wobei die Entwicklung der Produkte nicht durch die Digitalagentur erfolgen sollte, sie dürfe lediglich Vorgaben liefern. Ferner sollte das Bundesgesundheitsministerium mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden, damit es seiner künftigen Rolle als Fachaufsicht gerecht werden könne. Da die Digitalagentur weitere Zukunftsentscheidungen mit erheblichen finanziellen Folgen treffen wird, braucht es stärkere Transparenzpflichten und Kostenabschätzungen im Rahmen von Entscheidungsprozessen. So könne die Verantwortlichkeit gegenüber der Öffentlichkeit für den Einsatz der Mittel gestärkt werden.

Das Positionspapier finden Sie als PDF-Dokument zum Download hier https://d-64.org/wp-content/uploads/2023/05/20230525_Positionspapier-eHealth.pdf


Bemerkt

 

 

»Nach dem enttäuschenden Eckpunktepapier ist lediglich Minister Lauterbachs Aussage im Bundestag, dass die Vorbehaltsaufgaben der Pflegefachpersonen weiter gefasst werden und eine Regelung zur Heilkundeübertragung kommen soll, ein Lichtblick.
Hier werden wir den Minister beim Wort nehmen!«

 

Prof. Dr. h.c. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) e.V. über das Eckpunktepapier zur geplanten Krankenhausstrukturreform

 

 


Weiterlesen

 

Diabetes-Therapie: Forscher:innen stellen neues Tool vor

Für Menschen mit Muskelzittern könnte bald ein neuer Therapieansatz verfügbar sein: Das Fraunhofer Institut für Biomedizinische Technik IBMT forscht mit weiteren Partnern aktuell an einer Technik, die Menschen mit Muskelzittern künftig helfen soll, den Tremor, also die unkontrollierten Bewegungen eines Körperteils, zu stoppen.

Bei der Therapie werden ein Controller am Gürtel oder unter der Jacke, einige Textilelektroden an Armen und Beinen und dünne Elektroden am Muskel platziert.
Immer wenn das Muskelzittern einsetzt, sendet das System elektrische Stimuli in die Muskulatur, die dann vom Nervensystem registriert werden. Das Nervensystem schickt daraufhin keine Störsignale mehr in die Muskeln.

»In Versuchen mit Patient:innen ist es uns gelungen, das Muskelzittern deutlich zu reduzieren«, sagt Andreas Schneider-Ickert, Projektleiter Aktive Implantate und Innovationsmanager. Die erforschte Technologie könnte auch Menschen mit Rückenmarksverletzungen durch motorisierte, mechanische Gerüste helfen. Dabei könnten Nervenstränge bei Lähmungen, die oftmals nicht vollständig gekappt sind, genutzt werden, damit sie durch externe Reize Informationen zum Gehirn weiterleiten. Die Sensoren registrieren die Aktivität und leiten sie an den Controller weiter. Der analysiert alle Signale, schließt daraus, welche Bewegung der Mensch ausführen will, und aktiviert dann genau jene Prothesen, die die Muskulatur beim Ausführen der Bewegung unterstützen.

Hier finden Sie die Publikation als PDF-Dokument zum Herunterladen https://www.fraunhofer.de/content/dam/zv/de/presse-medien/2023/mai/ibmt-mensch-maschine-schnittstelle-stoppt-muskeltremor.pdf


Empfehlung

 

Rechtshandbuch E-Health / Digital Health

Das umfangreiche Handbuch ›E-Health / Digital Health‹ soll helfen, IKT im Gesundheitsbereich richtig zu nutzen und liegt nun in zweiter Auflage vor.

Es stellt moderne Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Kontext der Behandlung und Betreuung von Patienten in den Vordergrund und bietet eine klare Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es hilft dabei, die vielen Rechtsfragen, die sich bei der Anwendung dieser Technologien ergeben, zu verstehen und zu bewältigen.

Die Rezensionen zur ersten Auflage des Handbuchs betonen den kompakten aber tiefgründigen Charakter des Werks. Es schafft eine einfache Strukturierung komplexer Themen und bietet eine grundsätzliche rechtliche Orientierung sowie produktbezogene Recherche.

Das Buch, das von Dr. Wolfgang A. Rehmann und Dr. Christian Tillmanns herausgegeben wird, ist ein wertvoller Leitfaden für diejenigen, die sich mit Rechtsfragen im Bereich E-Health/Digital Health befassen, insbesondere in Organisationen und Unternehmen der medizinischen Versorgung sowie potenziellen Anwendern und Beratern in diesem Bereich.

Weitere Informationen finden Sie hier https://www.beck-shop.de/rehmann-tillmanns-ehealth-digital-health/product/31620755


Zuletzt:

 

Prof. Dr.-Ing. Holger Hanselka ist neuer Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft

Prof. Dr.-Ing. Holger Hanselka wird neuer Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft. Der derzeitige Präsident des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) wurde einstimmig vom Senat gewählt. Hanselka tritt die Nachfolge von Prof. Dr.-Ing. Reimund Neugebauer an, der nach fast elf Jahren an der Spitze der Fraunhofer-Gesellschaft sein Amt niedergelegt hat. Unter der Leitung von Neugebauer entwickelte sich die Fraunhofer-Gesellschaft zu einer weltweit führenden Institution für anwendungsorientierte Forschung mit einem Budget von rund drei Milliarden Euro und 76 Instituten. Hanselka wurde 1961 in Oldenburg geboren, ist Maschinenbauingenieur und leitete seit 2013 das Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Zuvor war er unter anderem Leiter des Fraunhofer-Instituts für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit LBF in Darmstadt und von 2006 bis 2012 Präsidiumsmitglied der Fraunhofer-Gesellschaft.

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