Berlin-Chemie Newsletter vom 05. Juli 2017

Berlin-Chemie Newsletter vom 05. Juli 2017

  • Bürgerversicherung: Einigkeit über Uneinigkeit
  • Novum: Gesundheitsausschuss lehnt G-BA-Personalien ab
  • Biopharmazeutika: Marktanteil wähst, Pipeline gut gefüllt
  • Eine Herzenssache für Minister Gröhe
  • Zahlung wegen Dokumentationsfehler eingestellt
  • Kleiner Pieks sorgt für großen Trubel
  • Ein ungleiches Spiel
  • Gefahr für Generation Smartphone

Bürgerversicherung: Einigkeit über Uneinigkeit

Der Hauptstadtkongress 2017 brachte in diversen Diskussionsrunden Befürworter und Gegner der Bürgerversicherung zusammen. Kompromisse oder ein Entgegenkommen gab es nicht.

Verglichen mit der Jahrtausendwende hat sich der prozentuale GKV-Beitrag eines Arbeitnehmers im Durchschnitt um fast ein Viertel erhöht – von 6,75 auf heute 8,4 Prozent des Bruttogehalts. In den letzten drei Jahren stiegen die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung wieder stärker als die Einnahmen. Zusatzbeiträge gibt es bereits – einen weiteren Beitragsanstieg auf Arbeitnehmerseite schließen Kassenexperten nicht aus. Auch deshalb ist das Thema Bürgerversicherung in aller Munde. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sagte auf dem Hauptstadtkongress, dass an der Bürgerversicherung nur der Name toll sei. Diesen fände er aber wirklich schlau gewählt. Chapeau. Die CDU setzt auch in ihrem Wahlkampf auf die Sonderrolle als einzige aktuelle Bundestagspartei, die sich für den Erhalt des dualen Krankenversicherungssystems ausspricht. Maria Michalk betonte, dass mit dem Wegfall der PKV auch der Wettbewerb wegfallen würde, damit das Leistungsniveau sinken und viele Versicherte sich Zusatzangebote nicht mehr leisten können würden. Der mögliche Koalitionspartner FDP sprach sich zuletzt ebenfalls gegen die folgenschwere Reform aus.

Grüne und SPD sind sich einig, dass die paritätische Finanzierung nur ein Schritt sein dürfe bei der Umsetzung einer Bürgerversicherung. Hilde Mattheis erklärte für die Sozialdemokraten, dass sie „mit allen Widerständen dieser Welt“ rechne. Dennoch nannte sie eine Bürgerversicherung einen „Gewinn für alle“. Vor allem die Selbständigen und Beamte würden von neuen Wahlmöglichkeiten profitieren. Auch Maria Klein-Schmeink, Bündnis 90/Die Grünen, nannte kleine Selbstständige und Beamte die „Verlierergruppen des aktuellen Systems“. Die Bürgerversicherung sei jedoch ein so großer Wurf, der sich nicht als Gesamtpaket umsetzen lasse, sondern nur in einzelnen Schritten möglich sei, führte Mattheis weiter aus.

„Jeder Mensch in Deutschland ist bereits Mitglied in einer Krankenversicherung“, meinte hingegen Dr. Volker Hansen, Leiter der Abteilung Soziale Sicherung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Das sei eine Bürgerversicherung. Wieso brauche es da noch eine andere? Das Bürgerversicherungs-Modell habe nur das Ziel an die PKV-Rückstellungen heranzukommen und dieses Geld gehöre den Privatversicherten und nur ihnen, warnte Hansen, der selbst privat-versichert ist. Auch CDU-Politiker Dr. Rudolf Henke deutete dahingehend an, dass eine Bürgerversicherung sich rechtlich nur schwierig umsetzen lasse. Nach der Eigentumsregelung des Grundgesetzes würden die Altersrückstellungen der PKV erst einmal denjenigen gehören, die sie auch geschaffen haben. Dies würde ausgehebelt werden, wenn die Gelder der GKV zur Verfügung stehen würden. Zudem hätten die Menschen, die sich eine Absicherung über die Private Krankenversicherung leisten können, nach der Handlungsfreiheit auch das Recht dazu.

Und was sagen die Vertreter der Privaten Krankenversicherung zu der durchaus bedrohlichen Aussicht, bei „falschem“ Wahlausgang plötzlich eingegliedert zu werden? In einem einheitlichen Krankenversicherungssystem würde die Herausnahme von Leistungen erleichtert werden, warnte Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes Private Krankenversicherung. „Von Befürwortern der Bürgerversicherung höre ich nie ein Argument, dass die Medizin oder Gesundheit anschließend besser wird.“ Die Bürgerversicherung würde die Zwei-Klassen-Medizin erst einführen. Besserverdiener könnten sich dann deutlich mehr Zusatzleistungen zu dem abgesenkten Niveau der Grundversicherung leisten.

Es sei doch gerade eine Stärke des deutschen Gesundheitswesens, dass es zwei Versicherungssysteme aber nur ein Versorgungssystem gebe.

Novum: Gesundheitsausschuss lehnt G-BA-Personalien ab

Das gab es noch nie: Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat gleich beide Kandidaten für die Posten der hauptamtlichen, unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses abgelehnt – und das einstimmig!

Die Trägerorganisationen sind mit ihren Vorschlägen für die am 1. Juli 2018 beginnende Amtsperiode nicht durchgekommen. Je 36 von 36 abgegebenen Stimmen sprachen sich gegen den ehemaligen AOK-Chef, Uwe Deh, und den FDP-Politiker sowie Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Fachärzte, Lars Lindemann, aus. Der Ausschussvorsitzende, Dr. Edgar Franke, sprach davon, dass der Ausschuss somit Rechtsgeschichte geschrieben habe. Nie zuvor hatte das Gremium von seinem Widerspruchs-Recht Gebrauch gemacht. Es habe zwar keine Zweifel an der persönlichen Qualifikation der Kandidaten gegeben, aber Bedenken wegen der Unparteilichkeit, lautet die offizielle Stellungnahme des Ausschusses. Auf dem Sicherstellungskongress der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der zeitgleich mit der Bekanntgabe stattfand, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen, dass die Entscheidung aus Sicht der Selbstverwaltung unglücklich sei. Am Tag darauf verabschiedeten KBV, KZBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft folgendes Statement: „Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung des Gesundheitsausschusses. KBV, KZBV und DKG haben einen einstimmig beschlossenen Personalvorschlag unterbreitet mit Kandidaten, deren fachliche Eignung unbestritten ist. Vor diesem Hintergrund ist das ablehnende Votum des Gesundheitsausschusses unverständlich, sachlich nicht gerechtfertigt und stellt das Prinzip der Selbstverwaltung infrage.“ Aus dem GKV-Spitzenverband hieß es derweil, dass es für die Ablehnung kein Verständnis gebe und diese Eingriffsmöglichkeiten seitens der Politik dem wesentlichen Prinzip der Selbstverwaltung widersprechen würden. Nun haben die Trägerorganisationen sechs Wochen Zeit, um neue Vorschläge vorzulegen. Sollte der Ausschuss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Personalvorschläge erneut Bedenken äußern und die Kandidaten ablehnen, dann müsste die Berufung hauptamtlicher, unparteiischer Mitglieder durch das Bundesministerium für Gesundheit erfolgen. Dieser Fall würde auch dann eintreten, sollten die Trägerorganisationen keine neuen Vorschläge unterbreiten.

Biopharmazeutika: Marktanteil wächst, Pipeline gut gefüllt

Der Markt für Biopharmazeutika wird größer und die Hersteller ziehen nach. Im Vorjahr stammten bereits mehr als ein Drittel aller neu zugelassenen Präparate aus dem Bereich der Biopharmazeutika. Auch auf die Beschäftigtenzahlen wirkt sich diese Entwicklung positiv aus.

Im Jahr 2016 stieg der Umsatz mit Biopharmazeutika, also gentechnisch hergestellten Medikamenten, in Deutschland um über eine Milliarde Euro von 8,2 Milliarden Euro (2015) auf 9,3 Milliarden Euro in 2016. Beide Angaben beschreiben den Netto-Umsatz im deutschen Apotheken- und Klinikmarkt und beinhalten abgezogene Zwangsrabatte. Der Marktanteil stieg zudem von 22,9 auf 24,8 Prozent. Darin ist auch der Trend der Biosimilars, also Nachbildungen von Originale-Biopharmazeutika erfasst. Erstmals waren 2016 mehr als ein Drittel (37 %) aller neu zugelassenen Medikamente Biopharmazeutika.

Die Beschäftigtenzahl in diesem Industriezweig stieg um 3.300 auf 44.000. Dies bedeutet ein Plus von 8,1 Prozent gegenüber 2015. Dies ist ein Ergebnis des Branchenreports "Medizinische Biotechnologie in Deutschland 2017", den vfa bio, die Interessengruppe Biotechnologie im Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), zusammen mit The Boston Consulting Group (BCG) in Berlin vorstellte.

Aus dem Report geht hervor, dass es derzeit 636 biopharmazeutische Entwicklungsprojekte in allen Phasen der klinischen Erprobung gebe. Darunter sollen sich insgesamt 264 fortgeschrittene Projekte (Phase II, III oder im Zulassungsverfahren) gegen 37 verschiedene Krebserkrankungen befinden. Obwohl Krebspatienten heute dank der Fortschritte in Diagnostik und Therapiemöglichkeiten deutlich länger mit ihrer Erkrankung weiterleben können, sind die verschiedenen Krebserkrankungen nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen nach wie vor die zweithäufigste Todesursache. Das Emporschnellen der Krebsinzidenz (1980: 250.000 Krebsneuerkrankungen, 2013: 482.500) während der letzten Jahrzehnte dürfte vor allem der alternden Gesellschaft geschuldet sein. Die Zahl der krebsbedingten Todesfälle ist jedoch nicht in ähnlich hohen Raten gestiegen: Starben 1980 etwa 200.000 Menschen an Krebs, waren es im Jahr 2013 rund 223.000. „Biopharmazeutika werden gegen häufige, aber auch gegen sehr seltene Krebsarten wie Gliom oder Gallenblasenkrebs entwickelt. Die Unternehmen kümmern sich auch um Anwendungsgebiete, in denen es nur wenige Patienten gibt, aber der medizinische Bedarf hoch ist", berichtet Dr. Frank Mathias, Vorsitzender von vfa bio. Viele neue Biopharmazeutika sind sogenannte zielgerichtete Medikamente. Während eine Chemotherapie allen teilungsaktiven Zellen stark schadet, greifen diese neueren Wirkstoffe vorrangig Krebszellen an. Ein weiterer Trend sind Immunonkologika, welche durch die Einbeziehung des Immunsystems in die Behandlung vor allem bei der Melanom-Therapie gute Fortschritte ermöglichten.

„Es wird immer wichtiger, neue Innovationen in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext zu betrachten. Alle Akteure sollten gemeinsam im Sinne eines Value Based Health Care- Ansatzes den Nutzen für den Patienten noch stärker in den Mittelpunkt stellen. Eine bessere Versorgung nutzt dem gesamten Gesundheitswesen“, mahnt Judith Wallenstein, BCG-Senior Partnerin.

Eine Herzenssache für Minister Gröhe

Viel zu wenige Deutsche wissen, was im Ernstfall nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand zu tun ist oder trauen es sich schlichtweg nicht zu. Das soll sich nun ändern. Die Betriebskrankenkassen und der Bundesgesundheitsminister haben das Projekt „Herzenssache“ auf den Weg gebracht.

In Deutschland erleiden jedes Jahr rund 50.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand – und das außerhalb des Krankenhauses. Fatalerweise trauen sich die wenigsten Menschen in solchen Augenblicken eine Reanimation zu. „Nur zehn Prozent überleben, weil erste Hilfe unterbleibt und wesentliche Minuten vergehen, bis der Notarzt eintrifft“, sagte Andrea Galle, Vorständin der BKK VBU und ergänzte: „Wir haben nun das bundesweite Projekt zur Laien-Reanimation gestartet, weil wir der Meinung sind, dass dies ein Wissens-Muss in allen Lebensbereichen ist und noch stärker in der Gesellschaft etabliert sein sollte.“ Unterstützung bekommt sie von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, der zur Auftaktveranstaltung sagte: „Jeder von uns kann zum Lebensretter werden. Deshalb haben wir mit 13 Fachgesellschaften, Vereinen und Hilfsorganisationen das 'Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung' gegründet und wollen gemeinsam zeigen: Wiederbelebung ist einfacher, als viele denken.“ Ziel der Betriebskrankenkassen und des Bundesgesundheitsministers ist es, ähnliche Quoten von Laienhelfern wie in Skandinavien: Hier lernen schon die Kleinsten, wie Lebensrettung funktioniert. 70 Prozent der Skandinavier führen im Notfall eine Herzdruckmassage durch. In Deutschland sind es nur 30 bis 35 Prozent.

Zahlung wegen Dokumentationsfehler eingestellt

Auf der Basis von rund 94.000 Patienten-Beratungen im Jahr 2016 wird mehr als sichtbar, wo der Schuh im deutschen Gesundheitssystem drückt. Beim Thema Krankengeld scheint es die meisten Probleme zu geben.

„Mit dem Bericht zeigen wir kompakt und verständlich, wie die Bürger unser Gesundheitssystem derzeit erleben. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) will auf diese Weise auch als Seismograf für grundlegende Problemlagen dienen und dazu beitragen, dass unser Gesundheitssystem noch patientenfreundlicher wird“, so UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. Eines der Hauptprobleme ist demnach, dass man den Krankengeldanspruch verlieren kann, wenn es Lücken bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt. Das Problem hat sich trotz der jüngsten Reformen nicht in Luft aufgelöst. Das Versorgungsstärkungsgesetz, das im Juli 2015 verabschiedet wurde, sieht vor, dass sich eine Arbeitsunfähigkeit auch dann fortsetzen lässt, wenn der Arzt die Bescheinigung erst am nächsten Werktag ausstellt. Dennoch scheint es massive Probleme zu geben, denn die Zahl der Beratungsfälle zu diesem Thema hat sich noch einmal erhöht. Darüber hinaus übt die UPD Kritik an der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nach Aktenlage durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Aus diesen beiden festgestellten Problemen leitet die UPD zwei Forderungen ab: Zum einen sollten die Akten sorgfältiger auf Aktualität geprüft werden und zum anderen sollte die persönliche Begutachtung durch die Mitarbeiter des MDK gestärkt werden. Auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann unterstützt die beiden Vorschläge der UPD: „Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen. Und das braucht unser Gesundheitssystem und gerade auch die Krankenkassen. Außerdem kann es nicht sein, dass Patienten ihren Krankengeldanspruch verlieren und damit womöglich in massive finanzielle Nöte geraten, nur weil sie nicht richtig informiert wurden.“ Laumann geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert die Neuorganisation der Dienste: „Auch mir gegenüber sagen viele Versicherte, dass sie den MDK als verlängerten Arm der Krankenkassen empfinden.“

Kleiner Pieks sorgt für großen Trubel

„Ohne Impfung keine Kita“ – das fordert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Die neue Gesetzesinitiative, wonach Eltern zu einer ärztlichen Impfberatung vorgeladen werden können, geht dem Verband noch nicht weit genug.

Wenn Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen wollen, sollen sie künftig behördlich zu einer ärztlichen Impfberatung vorgeladen werden können. So will es das Gesetz, das jüngst den Bundestag passiert hat. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) begrüßt das Votum des Bundestags und sagt: „Eine Impfberatung für Eltern ist sehr wichtig. Mit dem Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe kann besser als bisher dafür gesorgt werden, dass sich wirklich alle Eltern beraten lassen.“ Eine generelle Impfpflicht, wie sie aber unter anderem von der FDP fordert wird, lehnt Huml jedoch ab – zu weitreichend seien die Eingriffe in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hingegen will noch mehr. Mit der neuen Gesetzesinitiative sei lediglich der erste Schritt getan. Langjährige und längst überfällige Reformen seien damit endlich in eine Gesetzesform gegossen worden. Nun müsse es aber darum gehen, die massiven Versorgungsdefizite wirklich anzupacken. BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach sieht noch gewaltigen Handlungsbedarf und kritisiert, dass die Kinder- und Jugendärzte jahrelang „seitens der Politik nicht besonders ambitioniert unterstützt worden sind.“ Der BVKJ begrüße zwar die jüngste Initiative von Bundesgesundheitsminister Gröhe, allerdings wünscht sich der Verband etwas anderes. Fischbach fordert, dass künftig jedes impffähige Kind vor Eintritt in eine Kita den Nachweis erbringen müsse, dass es STIKO-konform geimpft ist. Das hieße dann: „Ohne Impfung keine Kita und auch keine andere Bildungseinrichtung.“

Ein ungleiches Spiel

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verkündet: Im ersten Quartal dieses Jahres ist durch die Gesetzliche Krankenversicherung ein Plus von rund 612 Millionen Euro erwirtschaftet worden, was einen Anstieg der Finanzreserven auf insgesamt 16,7 Milliarden Euro bedeutet. Doch wie die Gelder verteilt sind, steht auf einem anderen Blatt Papier. Im Wettbewerb gibt es wie immer Gewinner und Verlierer. Dennoch: Eine positive Entwicklung, mit der Tendenz nach oben. Wie kommt’s?

Eine sehr gute Wirtschaftslage sowie positive Beschäftigungs- und Lohnentwicklung werden für den Trend verantwortlich gemacht. Laut BMG gab es im Gesamtjahr 2016 eine Erhöhung von 1,62 Milliarden Euro – die damit rund 240 Millionen Euro höher ist als die vorläufigen Rechnungsergebnisse ergaben. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) verzeichneten mit rund 361 Millionen Euro den höchsten Überschuss, gefolgt von den Ersatzkassen mit 155 Millionen Euro. Die Betriebskrankenkassen (BKKen) kamen wiesen einen Überschuss von 27 Millionen Euro aus, die Innungskrankenkassen (IKKen) von 17 Millionen Euro und die Knappschaft-Bahn-See erzielte ein Plus von 58 Millionen Euro. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung machte hingegen ein Minus von 6 Millionen Euro. Der Gesundheitsfonds, der zum Jahresende 2016 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete ein saisonübliches Plus von rund 2,5 Milliarden. Damit liegen die Zuwachsraten bei den Einnahmen des Gesundheitsfonds deutlich über dem Ausgabenanstieg der Krankenkassen. Doch davon wird nicht alles bei den Versicherten ankommen. Im Jahr 2015 erzielte der Gesundheitsfonds erstmalig ein negatives Zinsergebnis von rund 1,8 Millionen Euro. Die Strafzinsen fließen vom Bundesversicherungsamt, das den Gesundheitsfonds verwaltet, an die Banken ab. Weil sich die Zinspolitik seitdem kaum geändert hat, dürften auch jetzt wieder Strafzinsen fällig werden. Genaue Zahlen dazu gibt es noch nicht. Die Veröffentlichung der GKV-Zahlen wurde von den Nicht-AOKen wieder einmal genutzt, um auf die „unfaire Verteilung der Gelder durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich“ hinzuweisen.

Gefahr für Generation Smartphone

„Bei der Azubi-Zielgruppe passiert ziemlich viel, daher ist es sinnvoll sich diese als Krankenkasse anzusehen“, so fasst Dr. Jens Baas als Vorstandvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK) die Hintergründe für die Untersuchung des aktuellen Gesundheitsreports zusammen. Den gewonnenen Ergebnissen zufolge sind die Fehlzeiten beispielsweise aufgrund von Depressionen, Anpassungs- und Belastungsstörungen bei Auszubildenden zwischen 16 und 25 Jahren seit dem Jahr 2000 um 108 Prozent gestiegen. Müssen wir uns ernsthaft um die Psyche der jungen, digitalaffinen – bis digitalabhängigen – Generation Sorgen machen?

Zum Vergleich: Über alle Altersgruppen hinweg betrug der Anstieg psychisch bedingter Fehlzeiten „nur“ 88 Prozent. Die Azubis wurden zumeist über kurze Zeiträume krankgeschrieben. Das ließe darauf schließen, dass es sich häufig um kurzweilige, psychische Überbelastungen handle, schlussfolgert der Neurologe, Dr. Volker Busch. Für das menschliche Gehirn sei es wichtig, Ruhepausen einzuhalten und von einem ständigen Online-Verhalten sowie damit einhergehendem Druck und Stress wegzukommen. Denn: Im Durchschnitt fehlte jeder Auszubildende etwa 1,3 Tage mit den Krankschreibungsdiagnosen im Bereich psychischer Störungen. Im gleichen Zeitraum ist auch die Menge der Verordnungen an Arzneien zur Behandlung des Nervensystems gestiegen, insbesondere wurden Antidepressiva und Psychostimulanzien verschrieben. Baas betont, dass Medienkompetenz ein wichtiger Teil der Prävention darstelle und die TK ihren Anteil daran leisten möchte. So wurde unter anderem auch ein Film veröffentlicht, der laut dem Macher, Holger Braack, vermitteln soll, dass „ein bewusstes Offline für ein gesundes Online wichtig ist“.

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