Berlin-Chemie Newsletter vom 05. August 2015

Berlin-Chemie Newsletter vom 05. August 2015

  • Antikorruptions-Gesetz: Eine Frage der Interpretation
  • MVZ: Trend geht stadtwärts
  • GKV-Finanzen: Rückwärts
  • OECD-Gesundheitsausgaben: Aufwärts
  • GBA: Vorwärts
  • Patientenberatung: Seitwärts
  • Datenschützer bemängeln Sendefehler der Kassen
  • Statistik: Gesundheit der Generation 65+

Antikorruptions-Gesetz: Eine Frage der Interpretation

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Ärzte sich auch bei korrupterem Verhalten nicht strafbar machen, da sie nicht als Amtsträger oder Beauftragte der Kassen gelten, hat die Politik jetzt ein eigenes Anti-Korruptionsgesetz auf den Weg gebracht. Die verfasste Ärzteschaft kommt offenbar damit zurecht. Dennoch gibt es noch viele offene Fragen bei der Auslegung.

Mit dem Kabinettsbeschluss ist das so genannte „Anti-Korruptionsgesetz“ für das Gesundheitswesen – genau: Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen – inzwischen auf der parlamentarischen Zielgeraden. 2016 soll es rechtskräftig sein. Besonderheit ist, dass mit §299 a/b (StGB) ein eigener Straftatbestand geschaffen wurde. Es wird nicht allein auf Regelungen des Sozialgesetzbuchs gesetzt. Nach anfänglich massiven Protesten der Ärzteschaft wegen eines „Generalverdachts“ gegen den Berufsstand, sehen Ärztekammer und KBV das Gesetz in der aktuellen Vorlage nicht mehr so kritisch. Auch wenn in vielen Medien erneut anders berichtet wurde: Das Gesetz richtet sich in der jetzt beschlossenen Form an alle Heilberufe gleichermaßen. Explizit also auch an nicht-akademische Heilberufe.

Die Regelungen wurden, auch auf Druck der Ärzteschaft, so angepasst, dass nicht sozialpolitisch gewollte Kooperationen im Gesundheitswesen automatisch unter Korruptionsverdacht stehen könnten. Auch Leistungen des Arztes, wie beispielsweise bei Anwendungsbeobachtungen sollen nur dann unter Korruptionsverdacht stehen, wenn sie Teil einer „Unrechtsvereinbarung“ sind. Ärzte dürfen sich zusätzlichen Aufwand durchaus vergüten lassen. Wer aber aufgrund einer Vereinbarung ungerechtfertigte Vorteile (bsp. bevorzugte Verordnungen) für eine Gegenleistung gewährt, macht sich strafbar.

Auch der neue Entwurf birgt einige Interpretationsmöglichkeiten sobald für Leistungen Boni oder Vergütungen bezahlt werden. Wer gegen seine „berufsrechtliche Pflicht zur Wahrnehmung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ verstößt, handelt gesetzeswidrig. In einem Gesundheitswesen, das einerseits zunehmend auf Wettbewerb setzt (wenn auch vorwiegend Qualitätswettbewerb) und das zunehmend auch Dienstleistungskomponenten vernetzter Gesundheitsberufe enthält, ist manche Gratwanderung vorprogrammiert. Die so genannten „gewollten Kooperationen“ könnten durchaus Streitpunkt werden, wenn zwar Gesundheitsberufe profitieren, nicht aber die Kassen. Auch das Thema „unlauterer Wettbewerb“ dürfte damit Stoff für Auseinandersetzungen bieten. Besonders wenn den Kassen, wie vorgesehen, ausdrücklich ein Strafantragsrecht zugestanden wird.

Auch für Beratungen, beispielweise bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sind – so sieht es auch der Gesetzentwurf vor – „Auslegungsgrundsätze zu entwickeln“. Die Teilnahme an wissenschaftlichen Fortbildungen, die über die notwenige Reisekosten- und Teilnahmeerstattung hinausgeht, sei zwar berufsrechtlich nicht akzeptiert, deshalb aber keineswegs automatisch strafbar, so der Entwurf. Eine Strafbarkeit setzt demnach voraus, dass die berufliche Unabhängigkeit zu Lasten des Patienten auch unter berufsrechtlichen Aspekten nicht gewährleistet ist. Interessant ist hier die Tatsache, dass in den Bundesländern noch sehr unterschiedliche Berufsordnungen gelten. In Niedersachen ist es danach berufsrechtlich nicht erlaubt, sich die Reisekosten für Fortbildungen erstatten zu lassen. Der vorliegende Kabinettsentwurf stuft dieses dagegen ausdrücklich als erlaubt ein.

Offen bleibt freilich, wie das Gesetz in der Praxis mit der berufsrechtlichen Kompetenz und der Sanktionsaufgabe der Kammern als Körperschaft und untergesetzlicher Normgeber vereinbaren lässt. Hier ist auch seitens der Kammern noch einiges zu tun. Protest seitens der Ärzteschaft ruft weiterhin die Tatsache hervor, dass bei den KVen, KBV sowie beim GKV-Spitzenverband Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten einzurichten sind. Die Ärzteschaft sieht hier keine Aufgabe für die Kassen, sondern eher für ihre berufsständischen Körperschaften. Die Institutionalisierung von Erfahrungsaustausch sowie von verstärkten Berichtspflichten (§81a und §197a SGB V) könnte auf dem Weg zum Gesetzesbeschluss noch Anlass für einige Diskussionen sein. Auch die Linken im Bundestag haben bereits einen weiteren Vorstoß gemacht. Sie fordern, nicht nur, dass neben Bestechung und Bestechlichkeit auch Vorteilsnahme und Vorteilsgabe mit einbezogen wird. Auch wollen sie, dass der Arzt quasi als Amtsträger und Beauftragter der Kassen behandelt wird. Letzteres hatte der Bundesgerichtshof seinerzeit ausdrücklich ausgeschlossen.

MVZ: Trend geht stadtwärts

Die anfangs stürmische Entwicklung beim Aufbau von MVZ hat sich verlangsamt. Besonders bei Hausärzten und Internisten ist das Modell MVZ aber weiterhin beliebt.

Deutschlandweit gab es zum 31. Dezember 2014 insgesamt 2073 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit 13.465 Ärzten (im Vorjahr waren es noch 12.788). Damit hat sich der anfangs starke Aufwärtstrend zur Gründung neuer MVZ zwar verlangsamt, es gibt aber einen deutlichen Trend zu größeren MVZ. Gab es 2009 noch 20,6 Prozent Wachstum bei MVZ-Gründungen, so reduziert sich der Ende 2014 auf nur noch 3,4 Prozent zusätzlich, dafür aber Einrichtungen mit mehr Personal. Absolut gesehen hat Bayern mit 391 die meisten MVZ. 111 davon sind in Klinikträgerschaft. Im Verhältnis aber entspricht dies nicht einmal einem Drittel gegenüber durchschnittlich 38,4 Prozent im Bundesdurchschnitt.

Der knapp überwiegende Teil der MVZ-Gründer sind Vertragsärzte (40,7 Prozent). Die bevorzugten Rechtsformen sind die GmbH und die GbR. Von den knapp 13.500 MVZ-Ärzten arbeiten 90 Prozent als Angestellte. Im Durchschnitt beschäftigt jede Einrichtung 6,5 Ärzte. Der Anteil an der vertragsärztlichen Versorgung ist mit 4,4 Prozent in Baden-Württemberg am geringsten und in Hamburg mit 15,7 Prozent am größten bei bundesdurchschnittlich 8,2 Prozent. Dies spiegelt sich auch in den Versorgungszahlen wider. Während im Musterländle ein MVZ auf 71.351 Einwohner kommt, sind es in der Hansestadt gerade mal 20.790. Die Mehrzahl der MVZ gründen sich in Kernstädten (47,5%) sowie Ober-und Mittelzentren (38,5%). Lediglich 14 Prozent gehen aufs Land. Sie bilden offenbar damit keine Lösung für Versorgungsprobleme strukturschwacher Räume.

Hausärzte (1913), fachärztliche Internisten (1576) sowie Chirurgen (1021) und Gynäkologen stellen das Gros der Fachgruppen, die in den MVZ am häufigsten vertreten sind. Mit etwas Abstand folgen Radiologen (771) und Orthopäden (770), während es Hautärzte (197), Urologen (187) und ärztliche Psychotherapeuten (172) am wenigsten dorthin zieht.

GKV-Finanzen: Rückwärts

Die Bundesbank rechnet für 2015 mit Defizit bei den Krankenkassen. Der Zusatzbeitrag könnte fürs finanzielle Überleben entscheidend sein.

Der Finanzierungssaldo in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird in diesem Jahr entscheidend von der Erhebung der Zusatzbeiträge abhängen, prognostiziert die Bundesbank in ihrem aktuellen Monatsbericht. Derzeit wird der Aufschlag mit 0,83 Prozent errechnet. Das ist etwas weniger als der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent. Beigetragen zur Entwicklung hat ein statistischer Sondereffekt, der auf die Zahlungsmodalitäten des Bundes beim Steuerzuschuss in den Gesundheitsfonds zurückzuführen ist. Hieraus erwächst ein Defizit von 2, 5 Milliarden Euro im ersten Quartal im Vergleich zum Vorjahresquartal mit 1,5 Milliarden Euro. Diese Besonderheit herausgerechnet, ergibt sich ein positiveres Ergebnis als vom Bundesversicherungsamt mit ebenfalls 2,5 Milliarden Euro noch im Herbst 2014 prognostiziert. Nachdem die Rücklagen der Krankenkassen ungleich verteilt sind, kann im Augenblick über die weitere Entwicklung der Zusatzbeiträge keine präzise Aussage getroffen werden. Insgesamt gleicht der Bund über den Gesundheitsfonds 11,5 Milliarden Euro aus Steuermitteln aus.

OECD-Gesundheitsausgaben: Aufwärts

Im internationalen Vergleich hat das deutsche Gesundheitssystem erneut die Nase vorn.

Zum fünften Mal in Folge zieht Deutschland 2013 bei den Gesundheitsausgaben mit einem Pro-Kopf-Wachstum von 1,7 Prozent an den übrigen OECD-Staaten vorbei, so die jüngst verfügbare OECD-Gesundheitsstatistik für 2013. Erste Schätzungen für 2014 weisen auf eine weitere Steigerung von 2,5 Prozent hin. Dabei ist allerdings auch zu beachten, dass Deutschland im OECD-Vergleich auch das höchste Durchschnittsalter hat. Insgesamt lag der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt 2013 abzüglich der Investitionen in den Gesundheitssektor bei elf Prozent und damit weit über dem OECD-Schnitt (8,9%). Die Ausgaben sind im vergangenen Jahrzehnt etwas schneller gestiegen als die Wirtschaftsleistung. Gemessen an der Wirtschaftskraft sind die deutschen Ausgaben für Gesundheit in etwa so hoch wie in den Niederlanden (11,1%), der Schweiz (11,1%), Schweden (11,0%) und Frankreich (10,9%) aber immer noch erheblich niedriger als in den USA (16,4 % ). Der Anteil der öffentlichen Ausgaben an den Gesamtgesundheitsausgaben lag in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren relativ konstant bei 76 % und damit leicht über dem OECD-Durchschnitt von 73 Prozent. Innerhalb der OECD betragen die öffentlichen Gesundheitsausgaben nur in den Vereinigten Staaten und in Chile weniger als 50 Prozent der Gesamtausgaben. 2013 finanzierten deutsche Haushalte 13 Prozent der Gesundheitsausgaben direkt – sechs Prozentpunkte weniger als im OECD-Schnitt (19 %). Obwohl diese Zuzahlungen im OECD-Vergleich relativ niedrig sind, liegen sie über dem, was in anderen westeuropäischen Ländern wie Frankreich (7%) oder Großbritannien (10%) anfällt. Bis 2012 war der Anteil der Direktzahlungen im Gesundheitsbereich in Deutschland relativ stabil, 2013 ging er dann infolge von Reformen der Zuzahlungspolitik leicht zurück. Pro Kopf und kaufkraftbereinigt gab Deutschland 2013 für Gesundheit 4819 US-Dollar aus. Der OECD-Schnitt lag bei 3453 US-Dollar.

GBA: Vorwärts

Auftrag zur Qualitätssicherung bringt Einfluss.

Die Entscheidung der Politik, den Gemeinsamen Bundesauschuss (GBA) mit der Gründung des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) zu beauftragen, bedeutet einen enormen Machtzuwachs für das oberste Gremium in der Selbstverwaltung. Die Weichen dazu wurden bereits im Vorjahr gestellt, als das bisher per Ausschreibung jeweils projektbezogen beauftragte AQUA-Institut mit der Arbeit des IQTiG verstetigt werden sollte. Inhaltlicher Schwerpunkt der Qualitätssicherung ist es, Indikatoren für die externe stationäre Qualitätssicherung festzulegen. Beispielhaft zu nennen sind das erste Follow-up-Verfahren zur Versorgung mit Knie-und Hüftprothesen, Herzschrittmachern oder erstmals sektorübergreifend zur perkutanen Koronarintervention. Nachdem die Politik darauf drängt, Qualitätskriterien zunehmend zur Vergütungsgrundlage heranzuziehen, kommt einer risikoadjustierten Qualitätsmessung zunehmend Bedeutung zu. Die Macht des GBA wächst mit diesem Instrument, wie aus der frühen Nutzenbewertung im AMNOG und deren Auswirkungen auf die Pharmahersteller bereits ersichtlich. Ende August wird der Etat für den GBA verhandelt. Es wird damit gerechnet, dass das Gremium für seine Aufgaben auch personell stark aufgestockt wird.

Patientenberatung: Seitwärts

Konkurrenz durch privates Call-Center

Über die Zukunft der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) wird derzeit viel debattiert. Kritiker warnen davor, den Dienst komplett - so wie aktuell geplant - dem Gesundheitsdienstleister Sanvartis zu übertragen, der auch Callcenter für Krankenkassen betreibt. Der Auftrag hat ein Volumen von annähernd 70 Millionen Euro in den nächsten sieben Jahren. Bisher waren der Sozialverband VdK, der Bundesverband der Verbraucherzentralen (BdVZ) und der Verbund der Unabhängigen Patientenberatung damit betraut, die jährlich 80.000 Anfragen mit 70 Mitarbeitern zu beantworten. Inhaltlich überwiegen Fragen um Leistungsansprüche gegen Krankenkassen, Reha oder Krankengeld. Die Unabhängigkeit des neuen Anbieters wird insofern von Kritikern bezweifelt. Der GKV-Spitzenverband hält solche Befürchtungen für unbegründet. Karl Josef Laumann hat seine dahingehende Entscheidung bisher nicht kommentiert. Das Verfahren zieht sich in die Länge. Von einem der nicht berücksichtigten Bieter ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer gestellt worden. Die Vergabekammer prüft derzeit, ob der GKV-Spitzenverband als Auftraggeber die Verfahrensvorschriften eingehalten habe. Wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein Nachprüfungsantrag gestellt, spricht die Vergabekammer für die Zeit des Prüfungsverfahrens ein vorläufiges Zuschlagsverbot aus. Die Kammer trifft in der Regel innerhalb von fünf Wochen ab Antragstellung eine Entscheidung.

Datenschützer bemängeln Sendefehler der Kassen

Eine Neuregelung der Sendebestimmungen soll Abhilfe schaffen.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, kritisiert Verfahrensfehler der Kassen im Umgang mit Patientenunterlagen. Aus ihrem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013 und 2014 geht hervor, dass viele Kassen die Briefe widerrechtlich geöffnet haben sollen. Künftig dürfen Krankenkassen niedergelassene Ärzte nicht mehr ersuchen, ihnen Unterlagen für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in einem verschlossenen Umschlag zuzusenden. Ärzte sollen nun bei der Übermittlung von Patientendaten an den MDK nicht mehr den Umweg über die Kassen gehen. Des Weiteren sollen Ärzte an den MDK adressierte Rückumschläge von den Kassen gestellt bekommen. „Die Ärzte haben in der Vergangenheit nichts falsch gemacht. Für sie ändert sich dadurch nichts“, betonte Voßhoff. Gegen mögliche weitere Vergehen will die Bundesbeauftragte deutlich schärfer vorgehen: „Sollte ich bei Kontrollen ab Mitte 2015 feststellen, dass das bisherige Verfahren weiterhin zur Anwendung kommt, werde ich dies wegen Verstoßes gegen Paragraf 276 Absatz 2 SGB V förmlich beanstanden.“ Derweil debattieren GKV-Spitzenverband und der BfDI hinter geschlossenen Türen über die weitere Handhabung des Verfahrens.

Statistik: Gesundheit der Generation 65+

Viele bewahren lange ihre Gesundheit. Dennoch: Mehr Behandlungsfälle im Krankenhaus. Immer mehr Senioren und Seniorinnen haben es am Herzen.

Das Statistische Bundesamt hat sich in einem neuen Bericht der „Generation 65+ in Deutschland“ gewidmet. Das sind immerhin 17 Millionen – also rund ein Fünftel der Gesamtbevölkerung. Bis zum Jahr 2060 könnte jeder Dritte zu dieser Altersgruppe gehören. Der DESTATIS-Präsident Roderich Egeler betont, dass sich nur 23 Prozent der Männer und 24 Prozent der Frauen über 65 Jahre gesundheitlich beeinträchtigt fühlen würden. Dabei soll die Bundeshauptstadt Berlin mit knapp 30 Prozent über dem Schnitt liegen, während die Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns in einer Selbsteinschätzung die wenigsten Beeinträchtigungen (16 Prozent) angaben. Doch die wachsende Generation 65+ befindet sich immer öfter im Krankenhaus. Innerhalb von nur zehn Jahren (2003 bis 2013) ist die Zahl der stationär im Krankenhaus behandelten Menschen in dieser Altersgruppe um fast 20 Prozent auf 8,3 Millionen Patienten und Patientinnen in 2013 gestiegen.

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