Berlin-Chemie Newsletter vom 30. Juni 2015

Berlin-Chemie Newsletter vom 30. Juni 2015

  • Gesetzes-Marathon zur Sommerpause
  • Noch immer ein Milliarden-Bad
  • BMC-Digital Health
  • Google: Megastudie mit Hightech-Einsatz
  • GKV-Zusatzbeiträge
  • BÄK-Behandlungsfehlerstatistik
  • DAK-Innovationsfonds
  • Vfa-Arzneimittelatlas

Gesetzes-Marathon zur Sommerpause

Im Mittelalter galt sieben als heilige Zahl, sieben Gesetze hat die Gesundheitspolitik in der Pipeline, die meisten davon bei Bundesgesundheitsminister Gröhe. Aber auch das Justiz- und das Arbeitsministerium sind damit beschäftigt. Einige der Gesetzesinitiativen gehen noch vor der Sommerpause über die parlamentarischen Hürden. Das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) wird vor allem für Ärzte manche Neuerungen bringen.

Mit einem wahren Gesetzes-Marathon verabschiedet sich die Gesundheitspolitik in die parlamentarische Sommerpause. Nach dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) wurde das Präventionsgesetz (PSG) in zweiter Lesung durch den Bundestag verabschiedet. Tarifeinheitsgesetz (interessant vor allem für die stationär tätigen Ärzte), Hospiz- und Palliativgesetz, Krankenhausstärkungsgesetz sowie das so genannte eHealth-Gesetz sind ebenso in der heißen Diskussionsphase oder gar schon auf der Zielgeraden. Wenige Tage bevor sich die Gesundheitspolitiker in die Sommerpause bis zum 7. September verabschieden, wurde nun auch noch eine neue Stufe der Pflegereform mit einem Entwurf zum Pflegestärkungsgesetz II gestartet. Es wird also auch nach der Sommerpause noch genug gesundheitspolitischen Diskussionsstoff geben.

Das größte Regelungspaket dürfte wohl das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) enthalten. Auf die Ärzte kommt ab 1.1.2016 einiges zu wie die Einrichtung von Terminservicestellen für Facharzttermine durch die KVen, Praxisstillegungen in überversorgten Gebieten. Heftig umstritten war dabei die Frage, ab wann. War im ursprünglichen Entwurf noch festgelegt, dass eine Praxis bei 110 Prozent Versorgungsgrad von der Neuausschreibung ausgenommen wird, so sind das im verabschiedeten VSG jetzt 140 Prozent. Krankenhäuser erhalten erstmals Verordnungsmöglichkeiten, beispielsweise bei Arzneimitteln, indem sie Patienten ein Entlassrezept mitgeben können. Dabei hat die Klinik allerdings keine Verordnungsfreiheit, sondern ist an die Regeln der vertragsärztlichen Versorgung gebunden. Zu den weiteren Regelungen gehört auch ein erweitertes ärztliches Zweitmeinungsverfahren, für das noch Qualitätskriterien zu erarbeiten sind.

Ein „offenes Kapitel“ bleibt wohl zunächst noch der Innovationsfonds mit dem von 2016 bis 2019 jährlich mit 300 Millionen Euro (75 Mio. davon für Versorgungsforschung) neue Versorgungsformen gefördert werden sollen. Federführend wird ein Innovationsausschuss, der unter dem Dach des GBA angesiedelt sein wird, dessen Vorsitzender Prof. Josef Hecken auch die Koordination des Innovationsfonds übernehmen soll. Über dessen Ausgestaltung wird es in den kommenden Monaten jedoch sicherlich noch erheblichen Klärungsbedarf geben. Die gesetzlichen Kassen sehen hier wie auch beim Thema Prävention „ihre Gelder“ verteilt und wollen entsprechend Einfluss nehmen.

Einfluss genommen auf die Geschicke des G-BA haben offenbar zwischenzeitlich Politiker, indem sie den Antrag ablehnten, die gesetzlich festgelegte Mandatsbegrenzung der Unabhängigen GBA-Vorsitzenden über die 6-Jahres-Frist hinaus zu verlängern. War der Grund für den Antrag offenbar, die Kontinuität der Arbeit des aktuellen Vorstandes nicht zu gefährden, so soll die unerwartete Ablehnung bei der Abstimmung des VSG auf parteipolitische Erwägungen des Koalitionspartners SPD zurückzuführen sein. Offenbar mochte man nicht gerne längerfristig den Ex-CDU-Politiker Hecken in der Steuerungsfunktion dieses wichtigen Gremiums zementieren. Bleibt abzuwarten, ob nicht doch noch eine Sonderregelung für den G-BA-Vorstand im Huckepack anderer Gesetze über die Bühne geht. Offenbar ist dieses seitens der CDU beabsichtigt. Ohne die Spitze Prof. Hecken und Dr. Klakow-Franck (Dr. Deissler wird angeblich nach der Amtsperiode ohnehin in Ruhestand gehen) müsste die Arbeit des G-BA wohl noch einmal neu strukturiert werden. Das erste Vorschlagsrecht für den G-BA-Chef hätte übrigens dieses Mal die DKG.

Noch immer ein Milliarden-Bad

Die Überschüsse der gesetzlichen Krankenkassen sind keineswegs aufgebraucht. Die soeben vorgelegte Erhebung des BMG weist 25,3 Milliarden Euro Reserven aus.

Bundesgesundheitsminister Gröhe sieht sich und seine Politik bestätigt. Die inzwischen noch 124 gesetzlichen Kassen haben Reserven von insgesamt 25,3 Milliarden Euro, hat sein Haus ermittelt. Zwar hätte es im ersten Quartal 2015 mehr Ausgaben als Einnahmen gegeben. Diese seien jedoch darauf zurückzuführen, dass die Kassen im Schnitt nicht die Möglichkeiten des Zusatzbeitrages in Höhe von 0,9 Prozent ausnutzten, sondern lediglich 0,83 Prozent berechneten. Mehrausgaben waren durchaus geplant. So gab es Ausgabenzuwächse von insgesamt 4,2 Prozent (Vorjahr 5 Prozent). Bei Arzneimitteln lagen die Kosten insgesamt 5 Prozent höher (Vorjahr 9,2 Prozent), die Erlöse durch Rabattvereinbarungen waren allerdings auch zehn Prozent höher als im Vorjahr. Die Kosten für vertragsärztliche Leistungen stiegen um 4 Prozent, Kosten für Krankenhausbehandlungen um 3,2 Prozent. 6,9 Prozent mehr wurden für Präventionsausgaben geleistet. Auch die Kassen selbst verursachten höhere Ausgaben: plus 1,3 Prozent Verwaltungskosten.

BMC-Digital Health

Auf der Fachtagung des Bundesverbandes Managed Care haben Experten die Vor- und Nachteile von Digital Health diskutiert – ein Überblick.

Das veraltete Curriculum der Medizinstudenten ist ein Problem. „Die Viertsemester wissen gar nicht, was Telemedizin ist“, konstatiert Pascal Nohl-Deryk, Mitglied der European Medical Students‘ Association. Digital Health gilt in vielen Bereichen als Problemlöser. Telemonitoring zum Beispiel soll künftig in unterversorgten Gebieten wertvolle Dienste leisten. Ärgerlich nur, dass die angehenden Ärzte kaum auf den Einsatz der Digital-Health-Instrumente vorbereitet werden. Digital Health gebe es bisher vor allem in der Praxis-Organisation, also im Praxisinformationssystem, der Terminvereinbarung oder der Abrechnung, erklärt Professor Jochen Gensichen, Institutionsdirektor im Institut für Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Jena. Wichtig seien künftig Schnittstellen zu anderen Gesundheitsbereichen. Gensichen sieht vor allem zwei wesentliche Vorteile, die Digital Health mit sich bringt: Reduktion von Medikationsfehlern und Qualitätsverbesserung. Pro Patient sei entgegen der weit verbreiteten Erwartungshaltung sogar ein kleiner Zeitgewinn möglich. Nachteile würden hauptsächlich bei der Einführung von Digital Health entstehen und zeitlich begrenzt sein. Es erfordere eine längere Einarbeitung und eine Umstellung des eigenen Workflows. Daneben schrecken technische Hürden und laufende Kosten ab. Dr. Maya Leventer-Roberts, Director of Translational Policy des Clalit Research Institute in Israel, ist überzeugt: „Selbst wenn Digital Health nicht die Gesundheitskosten reduzieren kann, dann kann es immer noch das Kosten-Wachstum reduzieren.“ Clalit ist der größte von vier israelischen Gesundheitsdiensten und versichert etwa 53 Prozent der Bürger. Die Forscherin betont auch den Nutzen von Daten und daraus gewonnenen Erkenntnissen für eine permanente Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Ihr Slogan lautet: „Wandle Daten in Erkenntnisse um und Erkenntnisse in Entscheidungen/Strategien.“

Google: Megastudie mit Hightech-Einsatz

Google will‘s wissen: Der Digital-Health-Kurs sieht diverse aufwändige Projekte, Studien und Entwicklungen vor.

Wie funktioniert der gesunde Körper? Diese Frage will Google mit einer gigantischen Studie beantworten, bei welcher massenweise umfassende Gesundheitsdaten gesammelt und ausgewertet werden sollen. Der Startschuss für das „Baseline Study Project“ soll noch in diesem Jahr erfolgen. Die dafür notwendige App-Software „Study Kit“ befinde sich in der finalen Testphase, bestätigte ein Unternehmenssprecher. Die plattformübergreifend entwickelten Apps sollen nur Studienteilnehmern zur Verfügung gestellt werden und die Datenerfassung dabei anonym ablaufen. Überwacht werden soll die Datenerfassung dabei von den renommierten Universitäten Duke und Stanford. Versicherungskonzerne sollen hingegen keinen Zugriff auf die gesammelten Daten erhalten. Bis zu 100 Experten aus diversen medizinischen Fachgebieten werden neben Gewicht, Blutdruck oder Harnflüssigkeit auch genetische Daten analysieren. Im firmeneigenen Forschungslabor „Google X“ wurde sogar eine intelligente Kontaktlinse entwickelt, die den Blutzuckerspiegel messen kann und ebenfalls in das Projekt integriert werden könnte. Als unwahrscheinlich gilt hingegen, dass das kürzlich in Boston vorgestellte Google-Projekt „Im2Calories“ ebenfalls Studienbestandteil wird. Es handelt sich dabei um eine App, welche aus einer Analyse von Handyfotos den Kaloriengehalt einer fotografieren Speise ermitteln soll. Gegenüber dem amerikanischen „Popular Science“-Magazin berichtet Kevin Murphy, Entwicklungswissenschaftler bei Google: „Für mich ist es eindeutig, dass die Menschen diese App wirklich wollen. Selbst wenn es am Anfang nur 30 Prozent der Zeit korrekt funktioniert, dann werden Leute anfangen es zu benutzen und die gesammelten Daten werden die App immer besser und präziser werden lassen.“ Dieses Projekt soll sich jedoch noch im frühen Entwicklungsstadium befinden.

GKV-Zusatzbeiträge

Notwendige Zusatzbeiträge werden Krankenkassenwettbewerb verstärken.

Die Einführung des Zusatzbeitrags in der GKV mischt den Wettbewerb der Krankenkassen künftig wohl stärker auf, als zunächst angenommen. Beim Thema Zusatzbeiträge sind die alternierenden Vorstandsvorsitzenden des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) unterschiedlicher Meinung. Zwölf Milliarden Euro sind kein Pappenstiel. Auf die exakte Summe von 11.643 Mrd. Euro beläuft sich nach Schätzung des GKV-SV bis zum Jahre 2019 das Defizit im System zur Finanzierung der geplanten Wohltaten der großen Koalition. Den größten Brocken schluckt hier das Krankenhausstrukturgesetz mit kumuliert gut sechs Milliarden Euro. Gefolgt von den Auswirkungen des GKV-Stärkungsgesetzes, die mit weiteren 3,1 Milliarden Euro ins Kontor schlagen. Mit 1,04 Mrd. €uro fällt das Präventionsgesetz ebenso wie das Hospiz- und Palliativgesetz mit 800 Millionen Euro weit zurück. Die Ausgaben für das eHealth-Gesetz belaufen sich im Gesamtzeitraum auf 584 Millionen Euro. Zuviel um selbst bei optimaler Konjunktur die Kosten-Einnahmen Schere auch nur annähernd geschlossen zu halten. Nachdem der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent eingefroren ist, bleibt den Krankenkassen nur der Griff in die Kriegskasse oder der Bittgang zum Versicherten. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-SV erwartet die Anhebung des Zusatzbeitrages schon im nächsten Jahr auf breiter Front über das Startniveau von 0,9 Prozent hinaus. Schon jetzt sei bei über einem Drittel der Kassen das Vermögen auf weniger als eine halben Monatsausgabe abgeschmolzen. Vor einem Jahr war nur für ein Fünftel die Situation derart angespannt. Pfeiffer wertet das als Zeichen für eine ungleiche Verteilung der Finanzmittel unter den Krankenkassen. Die Gruppe der begünstigten profitiere damit dank länger ausreizbarere Beitragsstabilität von steigenden Ausgaben, während klamme Kassen mit der Flucht der Mitglieder aus der teuren Solidargemeinschaft bezahlen. Bis 2019 wird der Zusatzbeitrag laut Schätzung des GKV-SV dementsprechend im Durchschnitt um 0,25 Punkte angehoben, ein Betrag von dann 3,4 Milliarden Euro. Die Prognose führt zum offenen Streit im Verwaltungsrat des GKV-SV. So spricht Gewerkschaftsvertreter Christian Zahn, gleichzeitig Vorsitzender des Verwaltungsrates von einer „unverantwortbaren“ Entwicklung, ein Pyrrhussieg der Arbeitgeberseite gerade weil mit den Reformgeldern auch Forschungsausgabenallein auf dem Rücken der Arbeitnehmer finanziert werden. Die Steigerung des Zusatzbeiträge ist für ihn ein Systemproblem, während der Vertreter der Arbeitgeber Dr. Volker Hansen als alternierender Vorstandsvorsitzender abwiegelt mit dem Hinweis es handle sich hier lediglich um eine Hochrechnung. In „absehbarer Zeit“ bestehe deshalb kein Grund zu Änderungen.

BÄK-Behandlungsfehlerstatistik

Experten erwarten neuerliche Totgeburt durch Alleinfinanzierung der Krankenkassen.

Die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle in Deutschland ist zwischen den Jahren 2004 und 2013 um 157 Millionen auf fast 700 Millionen angestiegen. Die Zahl der stationären Fälle erhöhte sich im Zeitraum 2003-2012 um 1,8 Millionen. Die festgestellten Fehler sind im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert geblieben. Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen haben bundesweit insgesamt 7.751 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. Damit ist die Zahl der Sachentscheidungen im Vergleich zum Vorjahr geringfügig gesunken. Es lag in 2.252 Fällen ein Behandlungsfehler vor. Davon wurde in 1.854 Fällen ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterarmfrakturen. In 398 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte. Wichtig für die Fehlerprophylaxe seien die vielfältigen Maßnahmen des Qualitätsmanagements, wie beispielsweise ärztliche Peer-Reviews. Kommt es zu einem Fehler, können sich Patienten an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen wenden. Laut Auskunft der BÄK werden in rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt.

DAK-Innovationsfonds

Kritik richtet sich hauptsächlich an Krankenhäuser. Chirurgie ist besonders gefahrengeneigt.

922 Millionen Euro umgerechnet ein Anteil von 0,5 Prozent des Gesamtaufkommens soll künftig als "fixer Anteil" im Bereich Forschung und Entwicklung kassenindividuell fließen. Die DAK-Gesundheit fordert insofern einen Neubeginn im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ein eigenständiges Krankenkassenbudget für Forschung und Entwicklung soll Innovationen finanziell ermöglichen. Grundlage für den Vorstoß ist ein aktuelles IGES-Gutachten. Das Institut analysiert im Auftrag der drittgrößten Krankenkasse die Schwachstellen und Hemmnisse im bestehenden System und zeigt Reformoptionen auf. Die derzeitigen Angebote würden die Erwartungen der Patienten zu wenig berücksichtigten“, beklagt sich der Vorstandsvorsitzende Herbert Rebscher. So finde ein reiner Preiswettbewerb statt, der vor allem den 80 Prozent der meist gesunden, jungen Versicherten Anreize biete, Geld zu sparen, und damit das Solidarsystem finanziell schwäche. Das Institut schlägt vor, bei Verträgen mit Leistungserbringern künftig das Prinzip der „ergänzenden Selektivität“ zu fördern. Einzelverträge sollen die Regelversorgung sinnvoll ergänzen und innovative Lösungen liefern, die letztlich allen Patienten nutzen. Gelder, über deren Verwendung die einzelnen Krankenkassen selbst entscheiden, sollen dem bestehenden Gesundheitsfonds entnommen werden, erklärt das Gutachten. Ziel ist es dabei, die teils hohen Überdeckungen für gesunde Versicherte abzubauen und zugunsten der Patientenversorgung einzusetzen. Um die sinnvolle Verwendung der Gelder zu kontrollieren, ist neben einer Evaluations- auch eine Publikationspflicht geplant, so dass erfolgreiche Angebote in die Regelversorgung übergehen können.

Vfa-Arzneimittelatlas

Krebsbehandlung erfordert immer speziellere Therapien

Um fast zehn Prozent auf 33,3 Milliarden Euro sind die Arzneimittelausgaben im vergangenen Jahr gestiegen. Dies geht aus dem neuen Arzneimittelatlas der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) hervor, der vor kurzem in Berlin vorgestellt wurde. Der Arzneimittel-Atlas wird im Auftrag des vfa vom IGES Institut erarbeitet. Danach wird die eine Hälfte des im Vergleich zu den vergangenen Jahren deutlichen Anstiegs von 2,95 Milliarden Euro auf Innovationen bei der Behandlung etwa von Hepatitis-C- oder Krebs-Patienten zurückgeführt. Für die andere Hälfte sei unter anderem die gestiegene Zahl der Versicherten- rund 430 000 - sowie die erhöhte Apothekenvergütung verantwortlich. Vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer begründet dies damit, dass 2014 die Zahl der Innovationen außergewöhnlich hoch gewesen sei und ebenso die damit einhergehenden Therapieverbesserungen für Patienten.

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