Berlin-Chemie Newsletter vom 10. Oktober 2018

Berlin-Chemie Newsletter vom 10. Oktober 2018

  • GKV-Versichertenentlastungsgesetz auf der Zielgeraden
    Sieben Milliarden Euro zu Gunsten der Versicherten
  • Die AOK gegen den Rest
    Wird nun das Ende der Wettbewerbsverzerrung eingeläutet?
  • Personal stärken? Ja, aber überall!
    Spahns Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ist noch nicht ausgereift
  • Einwanderung für mehr Fachkräfte?
    Pflegeverbände sehen Zuwanderung als Baustein
  • Fristverlängerung für die Telematik-Infrastruktur
    Spahn gibt nach Monaten nach
  • Arzt werden mit einem Online-Studium?
    Bundesärztekammer warnt vor Zulassungsproblemen
  • Herzinfarkt und Bluthochdruck: Es wird nicht besser
    Stress als Brandbeschleuniger
 

GKV-Versichertenentlastungsgesetz auf der Zielgeraden

Im Eilverfahren soll das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (VEG) von Gesundheitsminister Jens Spahn den Bundestag passieren. Nach der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Gesundheit soll es am 19. Oktober im Bundestag beschlossen werden.

In der Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss wurden die Probleme, die mit dem VEG einhergehen, noch einmal genauer unter die Lupe genommen. Dazu zählt die Bereinigung unklarer Mitgliedschaften. Unklare Mitglieder sind Versicherte, zu denen die Kassen den Kontakt verloren haben und die keine Beiträge zahlen. Diese verursachen zwar fiktive Beitragsschulden, aber keine Kosten. Da die Karteileichen dennoch Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich auslösen, sollen die Kassen rückwirkend bis 2013 zurückzahlen. Dr. Martin Albrecht vom IGES Institut hält das für richtig und erklärt: „Insoweit Krankenkassen in der Vergangenheit ihre aus der bisherigen Gesetzes- und Regelungslage resultierenden Pflichten bei der Klärung freiwilliger Mitgliedschaften im Zuge der obligatorischen Anschlussversicherung verletzt haben sollten, ist auch eine rückwirkende Korrektur von Zuweisungen begründet.“

Das VEG stand zuletzt häufiger in der Kritik, weil es angeblich nur kurzsichtige Geschenke an die Versicherten verteilen würde und die langfristigen Entwicklungen missachte. Der AOK-Bundesverband erklärte zum Abbau der Überschüsse: „Es darf nicht übersehen werden, dass Versicherte und Beitragszahler nicht nur ein Interesse an niedrigen Beitragssätzen haben. Sie möchten auch über einen längeren Zeitraum stabile Beitragssätze bei einem gleichbleibend hohen Versorgungsniveau. Diesem berechtigten Anliegen der Versicherten können Krankenkassen nur gerecht werden, wenn sie ausreichende finanzielle Handlungsspielräume besitzen. Mit den geplanten Regelungen wird in hohem Maße und stark reglementierend in diese Spielräume eingegriffen und die mittel- bis langfristigen finanzstrategischen und auf Stabilität ausgerichteten Planungen von Krankenkassen konterkariert.“

Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft die Senkung der Beiträge gesetzlich versicherter Selbstständiger. Der GKV-Spitzenverband begrüßt die Absenkung grundsätzlich, erläutert jedoch: „Die konkrete Umsetzung, wonach die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige zum 1. Januar 2019 vom 40. Teil der Bezugsgröße auf den 80. Teil der Bezugsgröße (2019: 1.168,20 Euro im Monat) gemindert werden soll, hält der GKV-Spitzenverband nicht für sachgerecht.“ Der GKV-Spitzenverband hält an seinem Vorschlag fest, für die hauptberuflich Selbstständigen eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage in Höhe des sechzigsten Teils der monatlichen Bezugsgröße (2019: 1.557,60 Euro im Monat) zu bestimmen.

Die AOK gegen den Rest

Die AOK hat mit einem Strategiewechsel überrascht und spricht nun davon, dass eine einvernehmliche Reform des Morbi-RSA rasch möglich sei.

Für die Krankenkassen ist die Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) das derzeit wohl drängendste Problem. Denn BKK-Verband, die Innungskrankenkassen (IKK) und der Verband der Ersatzkassen (vdek) sehen den Wettbewerb unter den Krankenkassen massiv gestört. Auf der Gegenseite steht die AOK, die plötzlich ganz versöhnliche Töne anschlägt. Einen Tag vor der gemeinsamen Pressekonferenz der benachteiligten Kassen gab die AOK eine Erklärung raus, in der es heißt: „Eine einvernehmliche Reform des Morbi-RSA ist rasch möglich“ – schließlich herrsche Konsens, den man folgendermaßen begründete. „Die Fragen, die unsere Wettbewerber jetzt aufwerfen, lassen sich aus unserer Sicht schnell beantworten. Dabei hilft die Lektüre der beiden Sondergutachten des Wissenschaftlichen Beirats. Dort wird genau beschrieben, welche Schritte für eine Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) erforderlich sind.“

Die 91 Kassen, die sich vor der öffentlichen Anhörung zum VEG noch einmal gemeinsam für eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) stark gemacht haben, appellierten an die Politik, sich auf der Zielgeraden nicht beirren zu lassen und strukturelle Defizite ein für alle mal zu beheben. Denn dass die AOK besser dasteht als alle übrigen Krankenkassen sei eben nicht Folge des besseren Wirtschaftens, sagte Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes, noch einmal in aller Deutlichkeit. Das zeige sich nicht zuletzt an den Über- und Unterdeckungen, so Jürgen Hohnl, Geschäftsführer vom IKK e.V. Während die AOKen rund 1,5 Milliarden Euro im Plus liegen, landen alle anderen im Minus. „Wir müssen in Zusatzbeiträge reingehen, weil wir es über den Gesundheitsfonds nicht finanziert bekommen“, so Hohnl. Die AOKen hätten lange argumentiert, dass sie das Geld für die Versorgung der Schwerstkranken benötigen. Dabei sei es faktisch in die Beitragssatzsenkung gesteckt worden.

Personal stärken? Ja, aber überall!

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz als Mogelpackung enttarnt und ruft auch andere Kritiker mit auf den Plan.

Der Hilferuf der Rehabilitationskliniken war groß. Zwar hatte Spahn in seinem Gesetzesentwurf zusätzliche Stellen und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege angekündigt, allerdings wurden die Rehabilitationskliniken dabei nicht berücksichtigt. Der Bundesrat nahm sich der Sache nun an und bat den Bundestag unter anderem darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die geplanten Regelungen zur Finanzierung des Pflegepersonals sinngemäß auf die Reha-Einrichtungen übertragen werden können. „Dies ist für uns ein sehr positives Signal, und wir sehen gute Chancen für eine Umsetzung“, sagt Dr. Norbert Hemken, Vorstandsvorsitzender des Verbundes Norddeutscher Rehakliniken. Aktuell liegen die Vergütungen der Rehakliniken teilweise etwa 15 Prozent unter Tarif. Dadurch haben die Kliniken schon jetzt einen sehr schweren Stand bei der Anwerbung von geeignetem Pflegepersonal und befürchten den Verlust der Konkurrenzfähigkeit.

Weitere Kritik an dem Gesetzesentwurf gibt es von Seiten der Deutschen Krankenhausgesellschaft: Zwar sieht das neue Gesetz eine neue Förderung vor, allerdings wird den Krankenhäusern in 2020 gleichzeitig eine halbe Milliarde Euro weggekürzt. Der Grund: Der Pflegezuschlag fällt weg. „Eine gute Reform wird schlecht gemacht. Denn die vorgesehenen Verbesserungen für die Pflege müssten von den Krankenhäusern selbst finanziert werden“, so der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Unter dem Strich könnte Spahns Gesetz für die sowieso unterfinanzierten Krankenhäuser teuer werden: "Diese beabsichtigte Pflegereform könnte die Krankenhäuser im Land demzufolge über 20 Millionen Euro kosten“, erklärt Detlef Piepenburg, der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), zum PpSG-Entwurf.

Einwanderung für mehr Fachkräfte?

Verschiedene Pflegeverbände begrüßen mehrheitlich die Verabschiedung der Eckpunkte zum Fachkräfte-Einwanderungsgesetz durch das Bundeskabinett.

Mindestens 36.000 Stellen in der Pflege sind unbesetzt – Tendenz und Bedarf durch den demografischen Wandel stark steigend. Die Zahl der Menschen, die älter als 65 Jahre sind, hat sich innerhalb der letzten zwei Jahrzehnte um fast 37 Prozent erhöht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verspricht mit seinem Sofortprogramm tausende Stellen in der Pflege – und die Finanzierung dieser. Doch statt Jubelschreien wird zuletzt vor allem Skepsis laut. Woher sollen die Pflegekräfte kommen? Trotz steigender Ausbildungszahlen und Plänen, wie Pflegekräfte wieder in ihren Beruf zurückgeholt werden sollen, kann der Bedarf nicht gedeckt werden. Dies macht das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz für Pflegeverbände besonders interessant. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) meint: „Wir brauchen dringend ein zukunftsweisendes und unkompliziertes Einwanderungsgesetz für Pflegefachkräfte. Mit dem Eckpunktepapier der Regierung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Damit eines klar ist: Bei dem angepeilten neuen Gesetz handelt es sich nicht um ein umfassendes Einwanderungsgesetz, geregelt wird vielmehr die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten, also Nicht-EU-Ländern in den deutschen Arbeitsmarkt.“ Einige richtige Ansätze seien in den Eckpunkten bereits erkennbar. Fachkräfte aus Drittstaaten sollen künftig zum Beispiel für sechs Monate nach Deutschland einreisen dürfen, um mit abgeschlossener Ausbildung auf Jobsuche zu gehen. Die Anerkennung mitgebrachter Abschlüsse soll deutlich beschleunigt und vereinfacht werden. Fachkräfte sollen laut Regierung gezielt im Ausland angeworben werden. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Goethe-Instituten im Ausland soll auch das Deutschlernen im Ausland erleichtert werden. Ein großer Knackpunkt habe laut Verbands-Vizepräsident Friedhelm Fiedler in der undurchsichtigen deutschen Bürokratie-Struktur gelegen: „Besonders wichtig ist, dass jetzt in Berlin deutlich wurde, dass die zuständigen Behörden, also die Visastellen, Ausländerbehörden, Arbeitsverwaltung, zuständige Stellen für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ,effizienter und transparenter zusammenarbeiten.“

Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sieht im Eckpunktepapier einen richtigen Schritt. Die Pflege könne auch bei anhaltend hohen Ausbildungszahlen und erfolgreichen Umschulungen keinesfalls ausschließlich mit deutschen Fachkräften gestemmt werden. Qualifizierte Zuwanderung werde zu einem immer wichtigeren Faktor in der professionellen Pflege.

Doch was hierzulange Probleme löst, könnte anderswo neue Probleme schaffen. Älterwerdende Gesellschaften sind keine deutsche Herausforderung, sondern eine weltweite. Die 193 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), darunter Deutschland, haben 2010 einen „Globalen Verhaltenskodex“ unterzeichnet, der die Zeichner auffordert, auf Fachkräfte-Rekrutierung aus Ländern mit eigenem Bedarf zu verzichten. Insbesondere in asiatischen Ländern beginnt gerade erst der Aufbau von Systemen der Langzeitpflege, der Bedarf an Pflegepersonal dort wird drastisch ansteigen. Zudem kann gar nicht davon ausgegangen werden, dass sich Fachkräfte für Deutschland entscheiden, so der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). „Pflegefachpersonal wird weltweit umworben, von vielen Industrienationen mit deutlich besseren Bedingungen und höherer Wertschätzung und Autonomie als hierzulande“, so die Verbandssprecherin Johanna Knüppel. Anwerbung könne so höchstens ein „Baustein unter vielen anderen“ sein.

Fristverlängerung für die Telematik-Infrastruktur

Aufatmen in der Ärzteschaft: Der Anschluss an die Telematik-Infrastruktur muss in Arztpraxen erst zum 30. Juni 2019 erfolgt sein.

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens und Zeitpläne? Das funktioniert einfach nicht. Nicht nur die elektronische Gesundheitskarte hängt Jahre hinter ihrem Zeitplan. Nein, auch die Frist, bis zu welcher alle Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein müssen, wurde nun durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erneut verlängert. Statt dem 31. Dezember 2018, der wohl kaum hätte eingehalten werden können, ist nun der 30. Juni 2019 Stichtag – mit einer nicht unerheblichen Ausnahme: Um weiteren Verzögerungen einen Riegel vorzuschieben und den Druck auf Industrie und Ärzten zu lassen, hat Spahn entschieden, dass Ärzte und Psychotherapeuten bis Ende des Jahres den Anschluss bestellt und einen Vertrag unterschrieben haben müssen. Den Ärzten gefällt dies natürlich nicht, denn mit CompuGroup und T-Systems haben gerade einmal zwei Anbieter einen von der gematik zugelassenen Konnektor auf dem Markt. Wettbewerb herrscht folglich kaum. Letzten Endes ist die Regelung für die Ärzte aber verkraftbar, denn ihr Hauptziel, die Fristverlängerung, haben sie nach etlichen Monaten endlich erreicht. Andernfalls hätten vielen Ärzten laut E-Health-Gesetz Honorarkürzungen ab dem Jahreswechsel gedroht. „Damit besteht endlich Gewissheit, dass Praxen ab Januar nicht schuldlos in Regress genommen werden“, betonte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unlängst. Bereits im Juli sagte er: „Es ist heute schon klar, dass es bis Jahresende weder genügend Konnektoren noch ausreichend Kapazitäten an Technikern geben wird, um die Geräte innerhalb dieser kurzen Frist in bundesweit allen rund 100.000 Praxen zu installieren.“ Anfang Oktober lauteten Schätzungen aus dem KV-System und seitens der gematik, dass bis Jahresende höchstens ein Drittel der Praxen in Deutschland angeschlossen werden könnte. Die Ärzte ließen bis zuletzt nichts unversucht, um die Honorarkürzungen zu vermeiden. Mitte September reichte die Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Bayern, Dr. Petra Reis-Berkowicz, beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Online-Petition für eine Fristverlängerung ein – natürlich unter Rückendeckung aller 17 KVen und der KBV. Die Mitzeichnungsfrist der Petition sollte am 16. Oktober enden. Das Quorum von 50.000 Mitzeichnern wurde bei weitem nicht erreicht. Einerseits, weil inzwischen Klarheit über eine Fristverlängerung herrscht. Andererseits, weil die Internetseite des Deutschen Bundestages mehrere Tage mit dem Verweis auf „technische Probleme“ nicht erreichbar war. Letztendlich unterstützten rund 12.500 Menschen die Petition. An die Frist des 30. Juni 2019 ist eine weitere Bedingung geknüpft: Der Online-Abgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte wird ab dem 1. Juli 2019, also dem Folgetag, Pflicht.

Arzt werden mit einem Online-Studium?

Ein deutsches Unternehmen mit offiziellem Sitz auf Malta bietet einen privatwirtschaftlich organisierten Studiengang in Humanmedizin an. Aber kann damit als Arzt gearbeitet werden?

Im Gesundheitswesen wird sich vieles durch die Digitalisierung ändern. Teleberatungen, Videosprechstunden und Co. werden vor allem manche Wege zum Arzt oder ins Krankenhaus überflüssig machen. Entfällt womöglich künftig auch der Weg in den Hörsaal? Das deutsche Unternehmen Digital Education Holdings (DEH) bietet einen ungewöhnlichen Studiengang Humanmedizin an - bestehend aus einem dreijährigen Bachelor und einem konsekutiven, zweijährigen Master mit insgesamt über 5.500 Stunden theoretischem Unterricht und praktischer klinischer Ausbildung. Der Studiengang sei mit mindestens 300 ECTS zertifiziert und erfülle damit die europäischen Vorgaben. Die theoretischen Studieninhalte sollen in einer virtuellen Lernumgebung vermittelt werden und anschließend in Kleingruppenarbeit in den Lehrkrankenhäusern - derzeit in Berlin, Erfurt, Krefeld, Oberhausen und Wiesbaden - angewendet werden. Partner ist die Helios Kliniken GmbH.

Aber ist das rechtlich unproblematisch? Nein, ist die Bundesärztekammer (BÄK), die für die medizinische Ausbildung in Deutschland verantwortlich ist, überzeugt. Der Bachelor-Studiengang habe bisher nur eine maltesische Akkreditierung, womit keine Zulassung als Arzt beantragt werden könne. Der weiterführende Master sei bisher noch nicht akkreditiert worden. Das Unternehmen habe zwar auf Malta den Status einer Hochschule, aber keine Zulassung als Universität. Deshalb sei eine Anerkennung der Abschlüsse gemäß Berufsanerkennungsrichtlinie gegenwärtig nicht möglich. Zudem kritisiert die BÄK den vergleichsweise niedrigen Anteil an praktischen Inhalten. In einer BÄK-Stellungnahme heißt es: „Studiengänge nach der in Deutschland geltenden Approbationsordnung führen bis zu zwei Drittel der Studieneinheiten in Form von Praktika und Famulaturen, im Skills-Lab oder patientennahem Unterricht durch. […] Bei dem digitalen Studiengang scheint das jedoch umgekehrt. Hier sollen zwei Drittel der Unterrichtsstunden am Computer und nur ein Drittel in praktischen Unterrichtseinheiten an Kliniken absolviert werden.“

Für Studiengebühren von rund 19.000 Euro jährlich darf dann doch etwas mehr Rechtssicherheit erwartet werden. Dass sich die Digitalisierung in verschiedenen Formen künftig in der Ausbildung von medizinischem Personal wiederfinden wird, gilt als sicher. 3D-Modelle und Virtual-Reality-Brillen werden bereits jetzt mancherorts eingesetzt.

Herzinfarkt und Bluthochdruck: Es wird nicht besser

Experten fordern individuell zugeschnittenen Stressabbau.

Rund 39 Prozent aller Todesfälle in Deutschland gehen auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen zurück – deutlich mehr noch als bei der zweithäufigsten Todesursache, Krebserkrankungen, denen rund 25 Prozent erliegen. Das Rentenalter haben bei allen Behandlungsfällen aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen fast zwei Drittel der Patienten erreicht; jeder Zehnte unter ihnen wird aufgrund einer solchen Erkrankung stationär behandelt. In der Gruppe ab 80 Jahren ist es sogar fast jeder Sechste. Doch es gibt gute Gründe dafür, dass im Zusammenhang mit Betrieblichem Gesundheitsmanagement immer häufiger auch über Stress als Risikofaktor für die Gesundheit gesprochen wird. Diverse Studien haben in den letzten Jahren gezeigt, dass immer mehr Arbeitnehmer in ihrem Beruf Stress empfinden. Schon in der Altersgruppe ab 50 Jahren steigt die Zahl der durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen bedingten Krankenhausaufenthalte merklich an: Jeder vierte stationäre Herz-Kreislauf-Fall ist in der Altersgruppe der 50- bis 64-Jährigen zu verorten. Besonders betroffen sind Männer, für die doppelt so viele Fälle zu verzeichnen sind wie für Frauen. Ein Blick auf Auswertungen der Techniker Krankenkasse bestätigen das Bild: Das Arzneivolumen von Herz-Kreislauf-Medikamenten soll sich demnach bei Männern im erwerbstätigen Alter von 2000 bis 2017 verdoppelt haben. Bei Männern würden diese Medikamente fast die Hälfte ihres gesamten Arzneimittelvolumens ausmachen. Während erwerbstätige Frauen im Jahr 2017 durchschnittlich 61 Tagesdosen an Herz-Kreislauf-Medikamenten verschrieben bekamen, waren es bei Männern mit 115 fast doppelt so viele. „Bei Stress kann es leichter zu einem Herzinfarkt kommen. Das betrifft besonders häufig die Patienten, die schon eine bestehende koronare Herzkrankheit haben, aber es kann auch Menschen betreffen, die keine nennenswerte Erkrankung an den Herzgefäßen haben“, so Prof. Dr. Hugo Katus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie. Experten raten deshalb, dass die auslösenden psychosomatischen Faktoren bei der Nachsorge der Betroffenen nicht außer Acht gelassen werden sollten. Stressreduktion ist vor und nach einem Herzinfarkt wichtig und ist bei jedem Menschen auf unterschiedliche Weise wirksam. Pikant: Kardiologen aus München wollen während der Fußball-Weltmeisterschaft registriert haben, dass bei Spielen der deutschen Nationalmannschaft sei die Herzinfarktrate signifikant angestiegen. Angesichts des Auftretens der DFB-Kicker durchaus nachvollziehbar. „Sport ist Mord“ ist dann aber nur bedingt richtig. Denn während der Frust beim Sportgucken durchaus groß sein kann, lässt sich mit regelmäßiger Bewegung und gesunder Ernährung der Bluthochdruck positiv beeinflussen, weil Risikofaktoren wie Übergewicht und erhöhte Blutfettwerte bekämpft werden.
 

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