Disease Management Programme
Strukturierte Behandlungsprogramme!
Anders als bei den Verträgen zur Integrierten Versorgung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen bei den Disease Management Programmen (DMP) in der Regel bevorzugter Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen. Eine weitere Besonderheit der DMP-Programme stellt der detaillierte Regelungsrahmen dar, den der Gesetzgeber erlassen hat. Darüber hinaus gibt es eine eigene Zulassungsbehörde für DMP-Verträge. Die inhaltlichen Vorgaben für DMP-Programme erarbeitet der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die dann vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) in Form von Rechtsverordnungen in allgemeingültige Vorschriften umgesetzt werden.
Ziele des DMP:
Chronisch kranke Patienten sollen in den DMP-Programmen durch eine aufeinander abgestimmte und kontinuierliche Betreuung dauerhaft besser versorgt werden und möglichst vor Spätfolgen ihrer Erkrankung bewahrt werden. Zu diesem Zweck wird die Arbeit aller Leistungserbringer koordiniert und am aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis ausgerichtet. Vom Patienten wird verlangt, aktiv am Erfolg seiner Behandlung mitzuarbeiten. Der DMP-Arzt legt gemeinsam mit seinem Patienten den Behandlungsverlauf fest und vereinbart Therapieziele. Patientenschulungen und -kontrolle sind zentraler Bestandteil der DMP. Die Teilnahme der Patienten an DMP-Programmen ist freiwillig.
Anforderungen an ein DMP:
Die Behandlung in DMP-Programmen muss gesetzlich festgelegten Qualitätskriterien entsprechen. Zuständig für deren Prüfung und die Akkreditierung der einzelnen DMP-Programme der gesetzlichen Krankenkassen ist das Bundesversicherungsamt in Bonn.
Zugelassene DMP-Programme :
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Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
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Brustkrebs
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Koronare Herzerkrankungen (KHK)
DMP- Programme in Vorbereitung
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Asthma
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COPD
Gesetzliche Basis der DMP-Programme:
Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie §§ 137 f und g SGB V.
In dem Gesetz zur Reform des RSA wurde auch bestimmt, dass die gesetzlichen Krankenkassen für alle in DMP-Programmen eingeschriebene Versicherte Rückerstattungen aus dem Risikostrukturausgleich (RSA; siehe auch Morbi-RSA ) erhalten.

