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Aktuelle Information zu Arzneimittelpreisen

Zum 01.09.2010 haben die Krankenkassen erneut deutliche Kürzungen bei der Erstattung von Arzneimitteln vorgenommen. Viele Patienten müssen daher für ihre Medikamente tiefer in die Tasche greifen, obwohl die Hersteller Ihre Preise teilweise deutlich gesenkt haben.
Seit vielen Jahren setzen die gesetzlichen Krankenkassen für die in Deutschland am häufigsten verordneten Arzneimittel so genannte Festbeträge fest. Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der Betrag, den eine Apotheke von den Kassen maximal erstattet bekommt.
Von diesem Festbetrag erhält der Arzneimittelhersteller nach Abzug der Mehrwertsteuer und der Apotheken- und Großhandelsaufschläge einen deutlich geringeren Anteil. Selbst wenn ein Hersteller seine Produkte kostenlos an den Pharmagroßhandel ausliefern würde, läge der Apothekenverkaufspreis verschreibungspflichtiger Arzneimittel deutlich über 10,- €, weil u. a. der Apotheker für jede abgegebene Packung ein Honorar von 8,10 € erhält und der Staat jeweils 19% Mwst. verlangt.
Nachstehend finden Sie ein Beispiel, wie sich der Endpreis eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels zusammensetzt:

schaubild_arzneimitteplreise

Es wird deutlich, dass die Krankenkasse am Ende für die vom Hersteller zu 3,87 € abgegebene Packung 14,95 € bezahlen muss.

In den vergangenen Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen wiederholt die Festbeträge deutlich gekürzt. Die Kürzungspraxis finden sie nachfolgend am Beispiel des Präparats Allegro® dargestellt:

Entwicklung_Festbetrag_Allegro

Zum 01.09.2010 wurde der Festbetrag für zahlreiche Arzneimittel erneut deutlich abgesenkt. Seither erstatten die Krankenkassen für die größte Packung Allegro® nur noch 40,66 €. Dies entspricht einem Minus von -55 % auf den Apothekenverkaufspreis. Nach Abzug der Mehrwertsteuer und der Apotheken- und Großhandelsaufschläge (insgesamt 16,96 €) würde der von Berlin-Chemie erzielte Herstellerabgabepreis sogar um -62% sinken. Als forschendes Arzneimittelunternehmen sehen wir uns derzeit nicht in der Lage, einer solch deutlichen Kürzung im vollen Umfang zu folgen. Die Qualität unserer Produkte und die Sicherheit der Patienten haben für uns höchste Priorität.
Als Unternehmen, das sich langjährig für Patienten mit Migräne engagiert, haben wir die für Preisfestsetzungen zuständige Stelle der Krankenkassen bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die Versorgung von Migränepatienten bei einer neuerlichen Absenkung des Festbetrags gefährdet ist. Die Einzelheiten unserer Stellungnahme und die Kommentare der Krankenkassen finden Sie bei den Links am Ende dieser Seite.
Um die größte Belastung für Patienten zu vermeiden und die Weiterbehandlung mit Allegro® soweit wie möglich zu sichern, haben wir unseren Herstellerabgabepreis für die größte Packung um -36,5 % gesenkt.

Neuer Herstellerabgabepreis Berlin-Chemie (bisher 61,84 €):

39,26 €

Neuer Endpreis (nach Großhandels- und Apothekenaufschlag sowie Mwst.):

60,25 €

Neuer Festbetrag (bis zu dem die Krankenkassen das Medikament bezahlen):

40,66 €

Dies bedeutet für Sie eine Aufzahlung (Differenz zwischen neuem Festbetrag und neuem Endpreis) von 19,59 €. Dazu kommen noch 5,- € Rezeptgebühr (Zuzahlung).
Wir bedauern außerordentlich, dass Sie auf Grund der gekürzten Erstattungsbeträge eine Aufzahlung für Ihre Medikamente leisten müssen und fordern insbesondere Politiker und Krankenkassen zu mehr Ehrlichkeit in der Diskussion um Arzneimittelpreise auf.
Die häufig kritisierte „Preisfreiheit für Arzneimittel“ gilt nur für wenige Arzneimittel. Ebenso sind die Gewinne weniger Konzerne nicht repräsentativ für die Mehrheit der Unternehmen. Im Ausland sind Arzneimittel oftmals deutlich günstiger, weil dort ein reduzierter Steuersatz gilt oder Medikamente gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit sind oder weil es keine festen Apothekerhonorare von 8,10 € je Packung gibt. In Deutschland fällt der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % an. Angesichts der hohen Überschüsse, die die Krankenkassen in den Jahren 2008 und 2009 erwirtschaftet haben, und massiver Werbeausgaben der Kassen im Kampf um Mitglieder sind die rigorosen Kürzungen zu Lasten der Versicherten nicht nachvollziehbar.
Wenn Sie etwas gegen Aufzahlungen bei Arzneimitteln tun wollen, schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Gesetzliche Regelung zu den Festbeträgen:
http://www.gesetze-im-internet.de

Information der Krankenkassen zur Kürzung von Festbeträgen:
http://www.gkv-spitzenverband.de/

Arzneimittelpreisverordnung:
http://de.wikipedia.org/

Steuersätze für Arzneimittel:
http://www.evz.de/

Information zu den Überschüssen der Krankenkassen:
http://www.aerztezeitung.de/


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